Bußgeldkatalog - Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
 

Bußgeldkatalog
Fahrverbote, Punkte, Bußgelder


Unser Bußgeldkatalog gibt Ihnen Auskunft über die aktuellen Fahrverbote, die Höhe der Bußgelder sowie die Punkte in Flensburg vom Eintrag bis zur Löschung.
Ein Eintrag in das Fahreignungsregister wird insbesondere aufgrund von Verurteilungen, Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis oder Verkehrsordnungswidrigkeiten vorgenommen.

Neue Regelungen für LKW-, Auto-, Motorrad-, Fahrrad-, Elektrokleinst- und E-Scooter-Fahrer sowie Fahrzeughalter:
Die Verwirrung um die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung hat ein Ende. Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und ist seit 09. November 2021 in Kraft getreten. Im Oktober hatte der Bundesrat der BKatV-Novelle zugestimmt.

Kategorien
Was ändert sich 2024 im Straßenverkehr?
Was ändert sich 2024 für Fahrzeughalter und Verkehrsteilnehmer?
Blackbox-Pflicht für Neuwagen ab Juli 2024: In der EU zugelassene Neuwagen müssen laut EU-Verordnung 2019/2144 ab 07. Juli 2024 mit einem sogenannten Event Data Recorder, kurz EDR, ausgestattet sein. Die Technik soll bei einem Verkehrsunfall anonymisierte Fahrdaten des Fahrzeugs sammeln. Der EDR speichert nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich.
Erhöhung der CO2-Steuer ab 2024: Die nächste Stufe der CO2-Steuer tritt im Januar 2024 in Kraft. Der CO2-Preis steigt auf 45 Euro pro Tonne.

Was ändert sich 2025 im Straßenverkehr?
Was ändert sich 2025 für LKW-Fahrer und Fahrzeughalter?
Einführung der zweiten Generation des intelligenten Tachographen ab August 2025: Nutzfahrzeuge mit intelligentem Fahrtenschreiber der Generation 2 Version 1, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, sollen bis August 2025 mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Version nachgerüstet werden.

Im Überblick unsere alphabetische Auflistung der einzelnen Verkehrsverstöße mit Angabe von Bußgeld, Punkteeintrag und Fahrverbot:

  A

Abblendlicht - Sichtbehinderung

Abgasuntersuchung überschritten

Abstand - erforderlichen Abstand nicht eingehalten

Alkohol & Drogen am Steuer

Abbiegen, Wenden und dadurch einen Anderen gefährdet

Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen nicht nachgekommen

Achslast, Gesamtgewichte, Aufhängelast hinter Kraftfahrzeug überschritten

Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen überschritten

Autobahnen - Gefährdung und Behinderung

  B - F

Bahnübergänge - Fehlverhalten am Bahnübergang

Bereifung - falsches Profil

Betriebsverbot mit Zuwiderhandlung und Beeinträchtigung

Besetzung mit falscher Beladung

Blitzerfalle

Bußgeldbescheid

Definition Lenkzeiten und Ruhezeiten

EG Kontrollgerät

Fahrtenbuch gar nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geführt

Fußgängerüberwege behindert

Ferienreiseverordnung - Verkehrsverbot - Verkehrszeiten

Fahrerlaubnis - Führerscheinentzug

Führerschein für Fahranfänger

  G - R

Geschwindigkeiten - Bußgeld Geschwindigkeit - Geschwindigkeitsüberschreitung

Höchstgeschwindigkeit Pkw und Motorrad

Höchstgeschwindigkeit LKW

Handyverbot - Telefonieren - Handy am Steuer

Kindersicherungs- und Gurtanlegepflicht

Lenk- und Ruhezeiten StVO

MPU Testfragen

Parken - Bußgeld Parken an unübersichtlichen Straßenstellen

Pkw Maut

Punktekatalog

Radfahren trotz Corona-Krise

Rechtsfahrgebot

Rote Ampel

  S

Schneeketten auf Sommerreifen

Schulbusse & Öffentliche Verkehrsmittel - Schrittgeschwindigkeit oder Abstand nicht eingehalten

Sonntagsfahrverbot für LKW

Straftaten und Straßenverkehrsgefährdung

Stützlast - Ladung sichern

  T - Z

Tagfahrlicht Pflicht

TÜV-Termine überschritten / HU - Bußgeld TÜV abgelaufen

Überholen und Missachtung der Verkehrszeichen

Übermäßige Straßenbenutzung - ohne Erlaubnis Rennen veranstaltet oder fahren ohne Führerschein

Verhüllungsverbot im Straßenverkehr

Verkehrssicherheit - Kfz nicht verkehrstauglich

Verkehrshindernisse durch Gegenstände auf der Fahrbahn

Vorschriftszeichen nicht beachtet

Vorfahrt missachtet

Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr - Fahren mit falschem Kennzeichen

Winterreifenpflicht in Deutschland



Der Bußgeldkatalog (gültig seit Oktober 2017 - Neuerungen gemäß der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.10.2017, BGBl. I S 3549 in Kraft seit 19.10.2017 und des 56. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30.09.2017, BGBl. I S. 3532 in Kraft seit 13.10.2017).
Hier finden Sie eine Zusammenfassung mit den wesentlichen Änderungen im Punkte- und Bußgeldkatalog:
Infos zum 3-Punkte-System

Aus dem 7-Punkte-System wird ein 3-Punkte-System. Verkehrssünder erhalten je nach Schwere der begangenen Straftat 1 bis 3 Punkte.
Schwere Verstöße, das sind Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen 1 Punkt
Sehr schwere Verstöße, das sind Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbote, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen (ohne Führerscheinentzug) 2 Punkte
Schwere Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte

Maßnahmen-Stufen
Die Maßnahmen des neuen Punktesystems sind abgestuft und im Vergleich zum alten System genügen zum Auslösen einer solchen Maßnahme bereits wenige Punkte.
Maßnahme-Stufen Punktestand bisher Punktestand seit 01.05.2014
Vormerkung - 1 - 3 Punkte
Ermahnung 8 - 13 Punkte 4 - 5 Punkte
Verwarnung 14 - 17 Punkte 6 - 7 Punkte
Fahrerlaubnisentziehung 18 Punkte 8 Punkte

Punkteabbau
Bislang konnten Verkehrssünder bis zu 6 Punkte innerhalb 5 Jahren abbauen, seit Mai 2014 kann lediglich nur noch 1 Punkt innerhalb 5 Jahren abgebaut werden.
Punktestand bei Abbau-Maßnahme: Punktesystem alt (bis 30.4.2014) Punktesystem neu (seit 01.05.2014)
Maximal 5 Punkte - 1 Punkt durch Fahreignungsseminar
Maximal 8 Punkte 4 Punkte durch Aufbauseminar -
9 - 13 Punkte 2 Punkte durch Aufbauseminar -
14 - 17 Punkte 2 Punkte durch verkehrspsychologische Beratung -

Infos zum Verwarnungs- und Bußgeld
Die Obergrenze des Verwarnungsgeldes für Verkehrsverstöße wurde auf 55 Euro und die Eintragungsgrenze auf 60 Euro festgesetzt. Durch diese Anhebung erhöhten sich die Bußgelder einiger Verkehrsdelikte. Zum anderen werden Ordnungswidrigkeiten, die keinen direkten Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben, nicht mehr erfasst. Es erfolgte allerdings für einige Verstöße eine kompensatorische Anhebung des Regelsatzes. Betroffen sind folgende Ordnungswidrigkeiten:
Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots - für den Fahrzeughalter 570
Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots - für den Fahrzeugführer 120
Missachtung der Ferienreiseverordnung - für den Fahrzeughalter 150
Missachtung der Ferienreiseverordnung - für den Fahrzeugführer 60
Nichterfüllung der Fahrtenbuchauflage 100
Verbotene Verkehrsteilnahme in Umweltzonen 80
Vorschriften der Straßen-Bauarbeiten nicht beachtet 75
Kfz Kennzeichen abgedeckt mit Folien, Glas usw. 65
Kfz Kennzeichen fehlt 60
Feststellungspflichten hinsichtlich Gesamtgewicht, Achslast, Anhängelast nicht ordnungsgemäß 50
Verstoß beim Kurzzeitkennzeichen 50
Prüfpflicht von Geschwindigkeitsbegrenzern nicht beachtet 40
Kennzeichen an nicht zulassungspflichtigem Kraftfahrzeug nicht geführt 40
Erlaubnispflichten bei der Straßenbenutzung (Veranstalter) nicht ordnungsgemäß 40
Kennzeichenverstoß bei ausländischen Kfz 40
Verstoß gegen Saisonkennzeichen 40


News und Berichte
Interessante Informationen rund um das Thema "Bußgelder, Fahrverbote und Flensburger Punkte":
MPU-Vorbereitungskurs - Nach besonders schweren Verkehrsverstößen entziehen Fahrerlaubnisbehörden den Führerschein und ordnen eine MPU an. Es gibt verschiedene Gründe für die Anordnung einer MPU. In speziellen Kursen können sich Betroffene auf diesen Termin vorbereiten.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Altautos zum Ausschlachten verschenkt - Wer seinen Pkw verschenkt, muss sicherstellen, dass dieser später nicht einfach am Straßenrand abgestellt wird, denn es haftet immer der letzte Halter und die Strafen für illegale Abfallentsorgung sind hoch. Ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro ist möglich, im Extremfall sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Ablenkung im Straßenverkehr - Wer am Steuer ein elektronisches Gerät vorschriftswidrig nutzt, muss mit 1Punkt im Flensburger Zentralregister und 100 Euro Bußgeld rechnen, bei Unfall oder Gefährdung mit 2 Punkten und bis zu 200 Euro Geldbuße.
Überholen bleibt ein großes Risiko - Autofahrer schätzen Geschwindigkeiten und Distanzen beim Überholen falsch ein. Die Folge davon sind kritische Situationen und viel zu oft auch schwere Verkehrsunfälle.
Bußgelder an Elektroladesäulen - Wer zu lange oder unberechtigt an einer Stromtankstelle steht, kann seit der neuen Bußgeldverordnung mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro belegt werden. Wer wie lange auf einem Ladesäulen-Parkplatz stehen darf, wird durch die vorhandenen Verkehrszeichen geregelt.
Welche Arten von Notrufsäulen gibt es? Es gibt aktuell zwei Typen von Notrufsäulen. Einige verfügen über zwei Tasten (gelb und rot) während andere eine Klappe haben. Bei der Tastenvariante wählt man nach Art des Anrufs, und zwar gelb für eine Autopanne und rot für ein Notruf und Unfall. Bei der Klappenvariante muss nur die Klappe angehoben werden und schon wird die Verbindung hergestellt.
Neuer Bußgeldkatalog - Die StVO-Novelle 2021 peilt an vielen Stellen unter anderem auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an. In vielen Fällen sollen sich die Strafen verdoppeln. Wann ist der neue Bußgeldkatalog gültig? In Kraft treten kann der neue Bußgeldkatalog erst nach Zustimmung des Bundesrats, voraussichtlich bis zum Spätsommer 2021.
Wie verhalte ich mich bei Blaulicht? – Man sollte Ruhe bewahren und sich orientieren, woher die Signale kommen. Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, auf einspurigen Straßen sollte man beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld und in Punkteeintrag in Flensburg.
Kommt das Fahrverbot für Motorradfahrer an Sonn- und Feiertagen? Die Länder wollen beschränkte Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Die Entschließung des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung. Deutschlands Motorradfahrer halten von Fahrverboten an Sonntagen sowie Feiertagen herzlich wenig.
Autokindersitze mit Alarmanlage - In Italien sind diese Kindersitze seit dem 07.11.2019 Pflicht. Bei einem Verstoß werden ein Bußgeld bis zu 326 Euro sowie 5 Punkte im italienischen Verkehrsdeliktsystem fällig.
Neue Verkehrsregeln und neue Bußgelder 2019 - Jetzt wird es teuer. Das Bundesverkehrsministerium will mit jeder Menge neuer Regeln und Änderungen den Straßenverkehr sicherer machen. Für die StVO-Änderungen müssen die Bundesländer im Bundesrat noch zustimmen.
Grünpfeil für Radfahrer - Auf Basis von gewonnenen Erfahrungen des Pilotversuchs zur Grünpfeilregelung soll im Jahr 2020 beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) entsprechend angeglichen werden.
Senioren im Straßenverkehr - Ab wann sollten ältere Menschen nicht mehr fahren und wer soll das entscheiden? Wer auffällig fährt, bekommt womöglich Post von der Führerscheinstelle und muss seine Fahrtauglichkeit beweisen. Die eigene Familie ist nicht verpflichtet, der Führerscheinbehörde zu melden, wenn sie den Angehörigen für nicht mehr fahrtauglich hält.
Diesel-Fahrverbote - In Stuttgart wird es ab 2019 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euro-Abgasnorm 4 und schlechter geben. Das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet.
HU, umgangssprachlich TÜV überziehen - Bei einer Frist-Überschreitung von mehr als 2 Monaten steht eine intensivere Prüfung an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Ferner muss man mit einer Strafe rechnen, und zwar bei 2 Monaten Verzug 15 Euro, nach 4 Monaten 25 Euro, nach 8 Monaten 60 Euro Bußgeld und zusätzlich 1 Punkt in Flensburg. Den TÜV-Termin zu überschreiten, kann bei einem hohen Punktekonto im ungünstigsten Fall sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Plakettenfarben sind für 2018 grün, 2019 orange, 2020 blau, 2021 gelb und 2022 braun.
Fahrrad-, Motorrad-, LKW- und Autofahrer 2018 - Das Jahr 2018 hält wieder einige Änderungen und neue Gesetzes im Straßenverkehr, beispielsweise Ausweitung der Lkw-Maut, eCall-Pflicht, Änderungen bei der Abgasuntersuchung, neue Vorschriften bei Winterreifen und Entscheidung über Fahrverbote bereit.
Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger in der Probezeit - Fahranfänger dürfen gar keinen Alkohol im Blut haben. Diese 0,0 Promillegrenze gilt allerdings nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.
Frei Parken bei einem defektem Parkautomat? Autofahrer dürfen nicht automatisch ihren Wagen bei einem defekten Parkautomaten abstellen und sich somit die Parkkosten sparen. Vorher muss einiges geklärt werden, eventuell ist die Parkscheibe auszulegen.
Unfallflucht - Der neue Volkssport? Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Dafür drohen neben Fahrverbot oder Führerscheinentzug auch hohe Bußgelder bis hin zu Gefängnis.
Fahrverbote für Straftäter - Ist ein Fahrverbot für Kriminelle angemessen? Das Bundeskabinett hat ein Fahrverbot als mögliche Nebenstrafe beschlossen. Wer einen Führerschein besitzt, kommt unter Umständen mit einer Bewährungsstrafe davon, wer keine Fahrerlaubnis besitzt, muss möglicherweise in Haft?
Autofahrerjahr 2017 - Teurer wird es für Kfz Halter und Verkehrsteilnehmer ohnehin, egal ob es die Gebühren für die HU, für die Führerscheinprüfung oder einige Bußgelder sind.
Ausblick auf das Autojahr 2017 - Das neue Jahr bringt wichtige Neuerungen und Änderungen im Straf- und Verkehrsrecht sowie bei der Verkehrssicherheit.
TÜV-Plakette 2017 - Wer die HU-Fristen überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an.
Fahrverbote - Der Bundesjustizminister Heiko Maas plant, das maximale Fahrverbot von 3 auf 6 Monate zu erhöhen. Es ist damit zu rechnen, dass Verstöße wie beispielsweise Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheit am Steuer, bei denen die Fahrerlaubnis ausnahmsweise nicht entzogen werden kann, in Zukunft immer mit 6 Monaten Fahrverbot bestraft werden.
Für jeden Bußgeldbescheid gibt es eine Einspruchsfrist - Wird die Einspruchsfrist verpasst, so gelten etwaige Punkte und das Bußgeld als festgesetzt und sind rechtskräftig.
Blitzer Strafen - 2,8 Millionen Autofahrer bekommen Punkte in Flensburg, weil sie mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs waren.
Ab 2016 sollten PKWs sofort vollautomatisch bremsen können, um eine Kollision mit Fußgängern zu vermeiden.
Bußgelder kennen keine Grenzen.
Punkte in der Verkehrssünderdatei Flensburg - Porsche-Fahrer auf Platz 1 der Punktesünder.
Dauerparker sollten aufpassen - es drohen Bußgelder und etwaige Abschleppkosten.
Die Bundesregierung will für Anfang 2015 einen Führerscheinentzug für jugendliche Straftäter umsetzen.
Kfz Projekt E-Call - Ab Oktober 2015 soll das geplante automatisches Notrufsystem verpflichtend in alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen eingebaut werden.
Beim Falschparken droht Wiederholungstätern der Führerscheinentzug.
Bußgeldkatalog neu und alt im Vergleich.
Autofahrerjahr 2016 - Neue Umweltzonen mit Bußgelder von 10 bis 60 Euro.
Autofahrerjahr 2015 - Die Verbandskästen mit neuer Norm müssen die DIN-Vorschrift 13164 erfüllen.
Bußgeld 2015 - Das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen wurde um 50 Prozent teurer.
Wer haftet beim rückwärts Ausparken, wenn es zu einem Unfall kommt?
Verkehrssünder können noch bis April 2014 den Punkterabatt nach dem alten Recht sichern.
Fahreignungsregister - Neuer Punktestand 2014.
Autofahrerjahr 2014 - Gemäß der Warnwestenpflicht in Deutschland muss die neue Warnweste der europäischen Norm 471 entsprechen.
Punktereform 2014 - Der Bundestag segnet die neue Verkehrssünderkartei ab und beschließt die Reform endgültig.
Kfz Sachverständige begrüßen Reform der Strafpunkt-Vergabe.
Änderungen der Straßenverkehrsordnung 2013.
Änderung der Punktekartei ab 2014 - Im Rahmen der Punktereform werden auch MPU-Maßnahmen neu geregelt.
Frankreich verzichtet vorerst auf Alkoholtester.
Führerschein 2013 - Die Neuregelungen gelten für alle Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind.
Neue Motorrad-Führerscheinklassen 2013.
Radarfoto als Beweislast.
Neues Fahreignungsregister - So schnell ist der Führerschein weg.
Drastische Bußgelder im Ausland.
Fahrerflucht - Wer zahlt den Versicherungsschaden?
Neuerung 2012 - HU und Abgasuntersuchung.
EU-Bußgelder - Gehaltspfändung selbst bei geringen Verkehrsverstößen?
EU Bußgelder erneut in der Warteschleife.
Alkohol am Steuer - Zuviel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten.
Jährlich bleiben über 500.000 Verkehrsvergehen ungeahndet.
AU-Untersuchung ab 2010: Plakette entfällt - Prüfung bleibt.
Fahrerflucht.
Bußgelderhöhung ab Februar 2009.
Überhöhte Geschwindigkeit - Bundesverfassungsgericht stoppt Videomessung.
StVO - Gilt ein Klebekennzeichen als Nummernschild?
Promillegrenze und Bußgelder im Ausland.
Bußgeld - Änderungen 2008.
Neue Bußgelder seit 01. Februar 2009.


Rückblick:
Was ändert sich 2023 im Straßenverkehr?
Die neue DIN-Norm 13164:2022 für den Erste-Hilfe-Kasten ist seit 2022 gültig. Sie beinhaltet unter anderem zwei medizinische Mund- und Nasenmasken. Die Masken sollen im Falle eines Verkehrsunfalls sowohl den Eigenschutz als auch den Fremdschutz erhöhen. Es gilt bis zum 31. Januar 2023 eine Übergangsfrist, in der Auto-, Bus- und Lkw-Fahrer den alten Verbandskasten um zwei OP-Masken nachrüsten können. Ein unvollständig ausgerüsteter Kfz-Verbandskasten kostet 10 Euro Bußgeld.
Ferner sind nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie bis zum 19.01.2033 alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Für den Führerschein-Umtausch gelten gestaffelte Fristen. Liegt das Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers zwischen 1965 bis 1970 und handelt es sich noch um einen Papierführerschein, muss das alte Führerscheindokument bis zum 19. Januar 2024 in einen Scheckkartenführerschein umgetauscht werden.

Änderungen im Verkehrsjahr 2022:
Beispielsweise wurde die Mitnahme von Masken in Fahrzeugen zur Pflicht. Die Masken sollen dem vorgeschriebenen Inhalt des Verbandkastens in Pkw, Lkw und Bussen hinzugefügt werden. Die entsprechende Verordnung muss noch ratifiziert werden.

BKatV-Novelle - Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus den neuen Regeln, Strafen und Bußgelder in der StVO
StVO-Novelle 2021 - Welche Strafen drohen?
Mit der geänderten Bußgeldkatalog-Verordnung werden beispielsweise deutlich teurer: das Falschparken (statt 15 Euro Verwarnungsgeld, 55 Euro Verwarnungsgeld), das Halten und Parken auf dem Rad- oder Gehweg oder in zweiter Reihe (bis zu 110 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg), das Schnellfahren (bis zu 20km/h zu schnell, kostet doppelt so viel wie bisher) und die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse (Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot).
Update November 2021:
Neue Tatbestände sind unter anderem:
Wer einer Straßenbahn den Weg blockiert oder ihr keinen Vorrang gewährt, muss 80 Euro Bußgeld zahlen. Wer einen Elektro-Auto-Ladeplatz oder einen Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge zuparkt, wird mit 55 Euro Bußgeld verwarnt. Kraftfahrzeuge müssen künftig beim Überholen einen Mindestabstand zu E-Scootern, Radfahrern und Fußgängern (außerorts 2 Meter, innerorts 1,5 Meter) halten, bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben.
Update April 2021: Nach Verzögerungen wegen eines Formfehlers hat der Bundesrat den geänderten Bußgeldkatalog auf den Weg gebracht. Im April 2021 konnten sich das Bundesverkehrsministerium und die Länder auf einen neuen Bußgeldkatalog einigen. Die StVO-Novelle aus dem Frühjahr 2020 sah unter anderem vor, bereits für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h Fahrverbote zu verhängen. Autofahrer und Verbände kritisierten diesen Grenzwert als zu streng und unverhältnismäßig. Diese Änderung wurde wieder aus der Novelle der Straßenverkehrsordnung gestrichen. Die Reform der Straßenverkehrsordnung sieht unter anderem deutlich höhere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts, für das Falschparken sowie das Blockieren von Rettungsgassen (bis zu 320 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot) vor. Weitere Änderungen der Bußgeld-Reform sind beispielsweise das Überholverbot von Mofa-, Elektrokleinst- und Radfahrende, das Verbot von Blitzer-Apps, das Schritttempo ab 3,5 Tonnen, das Abschalt-Verbot von Notbremsassistenzsystemen, extra ausgewiesene Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge, das Parken für Elektrofahrzeuge auf der Fahrbahn sowie neue Verkehrszeichen bzw. Sinnbilder. Der Bußgeldkatalog sorgte seitdem für viel Kritik. Der Grund: In der StVO-Verordnung gab es einen Formulierungsfehler. Die Verordnung hätte unter anderem auf Paragraf 26a Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, verweisen müssen.
Was ändert sich 2021 gemäß der StVO?
Wer Unfalltote fotografiert oder filmt, wird härter bestraft. 2021 wird das Fotografieren und das Filmen von Verstorbenen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert. Das Gesetz ist 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Diese Rechtslücke wurde durch eine Änderung des Paragrafen 201a Strafgesetzbuch, kurz StGB, geschlossen. Bislang war es nicht ausdrücklich verboten, Bilder von Unfalltoten zu machen.
Das änderte sich 2021 für Fahrzeughalter und Verkehrsteilnehmer?
Für Autofahrer gilt seit 2021 unter anderem: Die Kfz-Steuer-Berechnung wurde reformiert. Künftig werden die CO2-Emissionen stärker gewichtet.
Für Motorradfahrer gilt seit 2021 unter anderem: Alle neu zugelassenen Motorräder (inklusive 125er-Maschinen) müssen seit dem 01. Januar 2021 die Abgasnorm Euro 5 erfüllen.

StVO-Novelle 2020 - Geänderte Straßenverkehrsordnung
Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, wurden auch einige Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert. Die Bußgeldkatalog-Änderungen stehen zum Teil in engem Zusammenhang mit Neuerungen und Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Änderungen im Verkehrsjahr 2019:
  • Ab 01. Januar 2019 gilt das Diesel-Fahrverbot in Stuttgart. Im gesamten Stadtgebiet dürfen ältere Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter nicht mehr fahren.
  • Ab 01. Februar 2019 gilt in Frankfurt das Fahrverbot für Dieselautos mit Euro 4 abwärts sowie für Benzinfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 1 und Euro 2.
  • Ab 01. September 2019 müssen Elektro- und Hybridautos Geräusche machen. Das Warnsystem namens AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) wird Pflicht.
  • Ab 01. September 2019 wird der RDE-Test (Real Driving Emissions) bei der Abgasmessung verbindlich. Bei diesem Prüfverfahren werden sogenannte PEMS-Geräte (Portable Emission Measurement System) benutzt.
  • Die lautesten LKW sollen in 2019 die höchsten Mautgebühren bezahlen.
  • Zur Hauptuntersuchung müssen 2019 alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette. Wer die HU-Frist um mehr als 8 Monate überzieht, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkte-Eintrag in Flensburg rechnen.

Im Überblick die Neuerungen für Motorrad-, Auto- und LKW-Fahrer in 2018:
  • Ab Januar 2018 wird die sogenannte Endrohrmessung Pflicht.
  • Ab Januar 2018 hergestellte Ganzjahres- und Winterreifen müssen das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte (das sogenannte "Alpine-Symbol") tragen. Bereits produzierte Winterreifen erfüllen jedoch noch bis 30. September 2024 die situative Winterreifenpflicht.
  • Höhere Bußgelder drohen für Fahrer (60 bis 80 Euro) und Fahrzeughalter (75 Euro) ab 2018 bei Missachtung der Winterreifenpflicht.
  • Ab Juli 2018 wird auf allen Bundesstraßen für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen eine Lkw-Maut erhoben.
  • Die Gültigkeit der HU-Plakette ändert sich. Für 2018 steht die Farbe Grün. Wer die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate überzieht, muss mit einer höheren Prüfgebühr und einem Bußgeld rechnen.

Neuerungen für 2017:
Die beschlossenen Änderungen im Bußgeldkatalog 2017 auf einen Blick:
  • Die Vorschriften für Fahrradfahrer an Ampeln ändern sich mit dem Auslaufen der Übergangsregelung per Dezember 2016. Ab 2017 müssen Radfahrer die Ampeln für den Fahrverkehr beachten, wenn keine besonderen Lichtzeichen für die Radler vorhanden sind. Bislang galt die Fußgängerampel, wenn kein Lichtzeichen für den Fahrradfahrer vorhanden waren.
  • Ab 01. Februar 2017 gelten die Neuerungen im Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem oder Rollstuhl-Rückhaltesystem als Fahrzeughalter bzw. als Fahrer. Die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung, kurz BKatV wurde bereits beschlossen und um drei neue Bußgeld-Tatbestände erweitert.
  • Ab 2017 sollen Gaffer, die Rettungsarbeiten behindern und Videos oder Fotos aufnehmen, mit Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr oder Geldbußen bestraft werden.
  • Seit Oktober 2017 ist das Verhüllungsverbot (Paragraf 23 Abs. 4 Satz 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 247a Bußgeldkatalog-Verordnung - BkatV) in Kraft getreten. Wer beim Autofahren sein Gesicht verdeckt oder verhüllt muss 60 Euro Strafe zahlen. Unter diese Regelung fallen Hauben, Kopfbedeckungen wie z. B. Nikab und Burka aber auch Masken. Ausgenommen sind Rad-, Roller- oder Motorradfahrer, die einen Schutzhelm tragen müssen.
  • Seit Oktober 2017 (Paragraf 11 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung) müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Hilfs- und Polizeifahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Rettungsgasse bilden.
  • Seit Oktober 2017 ist die Strafe für Handyverstöße im Straßenverkehr (Paragraph 23 Straßenverkehrs-Ordnung) im Rahmen der kommenden Reform für Autofahrer erhöht werden. Ferner soll der Bußgeldkatalog um Videobrillen, E-Book-Readern und Tablets erweitert werden.
  • Illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen (§ 315 d Strafgesetzbuch) sind seit Oktober 2017 keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Neuerungen 2016 für Bus-, Lastwagen- und Autofahrer:
Informieren Sie sich rechtzeitig und regelmäßig, um teure Bußgelder zu vermeiden. Wir haben für Sie einen Auszug der wichtigsten Bußgelder 2016 für PKW-, LKW- und Radfahrer zusammengestellt. Die Änderungen im Bußgeldkatalog 2016 auf einen Blick:
  • Im Januar 2016 erfolgte in Niedersachsen eine Tempoüberwachung durch Section Control. Bei dieser Art der Überwachung wird die Geschwindigkeit nicht wie bei einem Blitzer nur an einem Punkt gemessen, sondern über einen längeren Fahr-Abschnitt. Gemäß dem Bußgeldkatalog werden dann beim Pilotprojekt an der Bundesstraße 6 zwischen Laatzen und Gleidingen von Anfang an Geschwindigkeitsübertretungen geahndet werden.
  • Die Vorschrift der Abgasnorm Euro 4 gilt für alle Motorräder, die eine Typgenehmigung ab 01.01.2016 erhalten, ab 2020 gilt die Euronorm 5.
  • Seit 01. Januar 2016 gilt die ABS-Pflicht für neu entwickelte Motorräder mit einem Hubraum über 125 Kubikzentimeter und ab 2017 für alle neu zugelassenen Maschinen.
  • In Aachen wurde ab 01. Februar 2016 eine Umweltzone eingeführt, d. h. zukünftig dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfahren.
  • Seit dem 02. März 2016 gilt die neue Fahrtenschreiberverordnung VO (EU) Nr. 165/2014. LKW Fahrer sollen durch ein akustisches Signal gewarnt werden, wenn diese die maximal erlaubte ununterbrochene Lenkzeit von 4,5 Stunden erreichen.
  • Seit 01. Juli 2016 trat gemäß einer EU-Verordnung 540/2014 das Verbot für Klappenauspuffe bei Neuwagen in Kraft.

Neuerungen für 2015:
  • Zum 01. Mai 2015 erfolgte der elektronische Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass Bußgelder auch grenzüberschreitend vollstreckt werden. Die Zeiten, in denen deutsche Autofahrer bei ausländischen Verkehrsdelikten mit einem blauen Auge davon gekommen sind, gehören in Europa der Vergangenheit an.
  • Zum 01. Mai 2014 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Der Bundesrat hat am 05. Juli 2013 der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Punktekartei zugestimmt.
  • Die Verordnung nimmt Anpassungen bei den Bußgeld-Regelsätzen vor, legt die Punkte für die einzelnen Verstöße fest und bestimmt den Inhalt des Fahreignungsseminars. Das neue Punktesystem ist einfacher und für alle Verkehrsteilnehmer transparenter. Im Wesentlichen gibt es nur noch Punkte, die für den Straßenverkehr relevant sind.
  • Zur Orientierung dient ein Punktetacho, der die einzelnen Maßnahmenstufen 1 bis 8 in den Farben grün, gelb, rot und schwarz anzeigt, wobei schwarz für Führerscheinentzug steht. Die Autofahrer werden ab der Ermahnung und beim Erreichen jeder weiteren Stufe informiert. Um sich nach Eintragungen im Fahreignungsregister (davor Verkehrszentralregister) zu erkundigen, ist lediglich ein schriftlicher Antrag per Post oder online an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erforderlich.
  • Auf die Erfassung von Verkehrsverstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wird verzichtet. Ein Punkte-Eintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro.
  • Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO, fällt je nach Ausmaß und Schwere des Vergehens das Bußgeld, das Fahrverbot und der Punkte-Eintrag aus. Hier finden Sie Strafen für die Top 3 Verkehrsverstöße:
  • Wenn Sie das Tempolimit missachten, drohen Ihnen ein Bußgeld von 10 bis 600 Euro, 1 bis 3 Monate Fahrverbot und 1 bis 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden, zahlen Sie 60 Euro Bußgeld und erhalten 1 Punkt in Flensburg. Wenn Sie Falschparken, müssen Sie mit 10 bis 35 Euro Verwarnungsgeld rechnen.



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