Abbiegen oder Wenden mit Gefährdung
 

StVO - Verkehrsordnung Einordnen, Abbiegen und Wenden


Sie haben gegen das Verkehrsrecht bezüglich Einordnen, Abbiegen und Wenden verstoßen, dann finden Sie hier die Verkehrsordnung gemäß StVO mit Angabe von Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Wenn Sie abbiegen möchten, müssen Sie dies rechtzeitig durch Blinken ankündigen. Wenn Sie nach links abbiegen möchten, fahren Sie bis zur Mitte der Fahrbahnen und ordnen sich rechtzeitig möglichst weit links ein, bei rechts, halten Sie sich möglichst weit rechts. Vor dem Einordnen und Abbiegen sollten Sie auf den nachfolgenden Verkehr achten, um eine Gefährdung auszuschließen.

Sanktionen für LKW-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts zu schnell fahren:
Was kostet zu schnelles Rechtsabbiegen?
Seit 09. November 2021 ist aus Gründen der Verkehrssicherheit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts Schrittgeschwindigkeit von 4km/h bis 7 km/h, maximal 11 km/h vorgeschrieben. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert, zudem erfolgt ein Punkteeintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Paragraf 9, 9a Straßenverkehrs-Ordnung - Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

Welche Strafen drohen, wenn beim Abbiegen und Wenden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden?
Bußgelder, Punkte und Fahrverbote laut StVO auf einem Blick - gültig seit 09. November 2021:

Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Wegen Abbiegen, ohne ein Fahrzeug durchfahren zu lassen und somit einen Anderen gefährdet 1 Punkt 140 Euro 1 Monat
Beim Abbiegen - hier auf einen Fußgänger keine Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet 1 Punkt 140 Euro 1 Monat
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und somit Gefährdung eines Anderen 1 Punkt 140 Euro 1 Monat
Beim Wenden oder Rückwärtsfahren - Gefährdung eines Anderen 1 Punkt 140 Euro 1 Monat
Beim Abbiegen in ein Grundstück mit Gefährdung eines Anderen 1 Punkt 140 Euro 1 Monat
Beim verbotswidrigen Wenden im Tunnel 1 Punkt 60 Euro 1 Monat


Nachfolgend die Strafen für falsches Abbiegen und Wenden - gültig vom 01. Mai 2014 bis 08. November 2021:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Wegen Abbiegen, ohne ein Fahrzeug durchfahren zu lassen und somit einen Anderen gefährdet 1 Punkt 70 Euro nein
Beim Abbiegen - hier auf einen Fußgänger keine Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet 1 Punkt 70 Euro nein
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und somit Gefährdung eines Anderen 1 Punkt 70 Euro nein
Beim Wenden oder Rückwärtsfahren - Gefährdung eines Anderen 1 Punkt 80 Euro nein
Beim Abbiegen in ein Grundstück mit Gefährdung eines Anderen 1 Punkt 80 Euro nein
Beim verbotswidrigen Wenden im Tunnel 1 Punkt 60 Euro nein





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