Bußgeldkatalog - Bußgeld Abstand
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes bzw. Mindestabstandes.
Die Abstandsverstöße sind seit Mai 2014 in drei Geschwindigkeitskategorien eingeteilt. Eine Änderung bei den Bußgeldregelsätzen und den Fahrverboten wurde jedoch nicht vorgenommen.
PKW
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahr- verbot |
wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h , Abstand weniger als | |||
bei 5/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 75 Euro | nein |
bei 4/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 100 Euro | nein |
bei 3/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 160 Euro | 1 Monat |
bei 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 1 Punkt | 240 Euro | 2 Monate |
bei 1/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 1 Punkt | 320 Euro | 3 Monate |
wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h , Abstand weniger als | |||
bei 5/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 75 Euro | nein |
bei 4/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 100 Euro | nein |
bei 3/10 des halben Tachowertes | 2 Punkte | 160 Euro | 1 Monat |
bei 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 2 Punkte | 240 Euro | 2 Monate |
bei 1/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 2 Punkte | 320 Euro | 3 Monate |
wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h , Abstand weniger als | |||
bei 5/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 100 Euro | nein |
bei 4/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 180 Euro | nein |
bei 3/10 des halben Tachowertes | 2 Punkte | 240 Euro | 1 Monat |
bei 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 2 Punkte | 320 Euro | 2 Monate |
bei 1/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 2 Punkte | 400 Euro | 3 Monate |
LKW - BUS
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahr- verbot |
Wird auf einer Autobahn von einem Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder eines Kraftomnibusses bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h zu einem vorausfahrenden Fahrzeug der Mindestabstand von 50 m unterschritten. | 1 Punkt | 80 Euro | nein |