Achslast überschritten
 

Bußgeld - Achslast überschritten


Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Überschreitung der zulässigen Achslast.
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Bei einer Inbetriebnahme eines Kfz's eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination dieser beiden, obwohl die zulässige Achslast bzw. das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten wurde.
Bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhänger über 2 t zulässiges Gesamtgewicht
Bei einer Überschreitung um mehr als
» 5 Prozent 1 Punkt 80 Euro nein
» 10 Prozent 1 Punkt 110 Euro nein
» 15 Prozent 1 Punkt 140 Euro nein
» 20 Prozent 1 Punkt 190 Euro nein
» 25 Prozent 1 Punkt 285 Euro nein
» 30 Prozent 1 Punkt 380 Euro nein
Bei Anordnung oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen,
Überschreitung um mehr als
» 5 Prozent 1 Punkt 140 Euro nein
» 10 Prozent 1 Punkt 235 Euro nein
» 15 Prozent 1 Punkt 285 Euro nein
» 20 Prozent 1 Punkt 380 Euro nein
» 25 Prozent 1 Punkt 425 Euro nein
Gegen die Inbetriebnahme von eines Kfz, Anhänger oder einer Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast bzw. das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war. Bei Kraftfahrzeugen bis   7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhänger über 2 t Überschreitung bei mehr als
Bei Anordnung oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesem Fall.
» 20 Prozent 1 Punkt 95 Euro nein
» 25 Prozent 1 Punkt 140 Euro nein
» 30 Prozent 1 Punkt 235 Euro nein
Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassen Achslast, des Gesamtgewichtes oder gegen das Umladen oder Entladen bei Überlastung verstoßen 1 Punkt 95 Euro nein





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