Bereifung
 

Bußgeldkatalog STVO - Winterreifen


Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen falscher Bereifung und die neue STVO in Sachen Winterreifen

Verstoß Punkte Bußgeld EURO Fahr-
verbot
wegen Fahren mit abgefahrenen Sommerreifen - 20 nein
findet dadurch eine Behinderung statt - 40 nein
wegen Inbetriebnahme eines Kfz (jedoch kein Mofa) oder Anhängers, dessen Reifen nicht die ausreichende Profiltiefe bzw. Einschnitttiefe besitzen 3 P 50 nein
wegen Anordnung bzw. Zulassung der Inbetriebnahme eines Kfz (jedoch kein Mofa) oder Anhängers, dessen Reifen nicht die ausreichende Profiltiefe bzw. Einschnitttiefe besitzen 3 P 75 nein

Winterreifen für das Auto. Im Winter an die Reifen denken. Seit Mai 2006 ist es amtlich. Der Gesetzgeber hat die STVO - Straßenverkehrsordnung - in Bezug auf Winterreifen geändert. In Paragraph 2 heißt es: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung, d. h. das Fahrzeug rechtzeitig zur Saison umzurüsten: Sommerreifen im Sommer und Winterreifen im Winter.
Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Und kommt es durch die mangelhafte Bereifung zu Behinderungen kostet das sogar 40 Euro Bußgeld und bringt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Alle Angaben ohne Gewähr

Bussgeldkatalog 2010 - mit aktuellen Infos und News
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