Bußgeldkatalog STVO - Winterreifen
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen falscher Bereifung und die neue STVO in Sachen Winterreifen
| Verstoß | Punkte | Bußgeld EURO |
Fahr-
verbot |
| wegen Fahren mit abgefahrenen Sommerreifen | - | 20 | nein |
| findet dadurch eine Behinderung statt | - | 40 | nein |
| wegen Inbetriebnahme eines Kfz (jedoch kein Mofa) oder Anhängers, dessen Reifen nicht die ausreichende Profiltiefe bzw. Einschnitttiefe besitzen | 3 P | 50 | nein |
| wegen Anordnung bzw. Zulassung der Inbetriebnahme eines Kfz (jedoch kein Mofa) oder Anhängers, dessen Reifen nicht die ausreichende Profiltiefe bzw. Einschnitttiefe besitzen | 3 P | 75 | nein |
Winterreifen für das Auto. Im Winter an die Reifen denken. Seit Mai 2006 ist es amtlich. Der Gesetzgeber hat die STVO - Straßenverkehrsordnung - in Bezug auf Winterreifen geändert. In Paragraph 2 heißt es: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung, d. h. das Fahrzeug rechtzeitig zur Saison umzurüsten: Sommerreifen im Sommer und Winterreifen im Winter.
Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Und kommt es durch die mangelhafte Bereifung zu Behinderungen kostet das sogar 40 Euro Bußgeld und bringt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Alle Angaben ohne Gewähr