Ferienreiseverordnung - gesetzliche Ruhezeiten
 

Bußgeld - Ferienreiseverordnung - gesetzliche Ruhezeiten


Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten laut Ferienreiseverordnung.
Seit 09. November 2021 ist die neue Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft.
Seit Mai 2014 ist das neue Fahreignungsregister gültig. Das bisherige 7-Punkte-System wurde auf ein 3-Punkte-System reduziert und die Obergrenze für das Verwarnungsgeld wurde neu festgelegt.

BKatV-Novelle 2021 - Die geänderte StVO gilt seit 09. November 2021.

Im Vergleich finden Sie die Bußgelder und die Punkte bei Missachtung der Ferienreiseverordnung:

Gültig seit 01. Mai 2014 – Update 09.11.2021
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Kfz trotz der gesetzlichen Ruhezeiten laut Ferienreiseverordnung innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt 0 Punkte 60 Euro nein
wegen Zulassung der Führung als Halter 0 Punkte 150 Euro nein



Gültig bis 31. April 2014
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Kfz trotz der gesetzlichen Ruhezeiten laut Ferienreiseverordnung innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt 1 Punkt 40 Euro nein
wegen Zulassung der Führung als Halter 1 Punkt 100 Euro nein

Interessante Informationen rund um die Ferienreiseverordnung und den gesetzlichen Ruhezeiten:
Sommerferien – Das Verkehrsaufkommen wird in den kommenden Wochen kaum nachlassen. Das in der Zeit von 01. Juli bis 31. August geltende erweiterte Lastwagen-Fahrverbot (für Lkw ab 7,5 Tonnen) wirkt sich an Wochenenden etwas erleichternd aus. Das Fahrverbot tritt an allen Samstagen im Juli und August ab 7.00 Uhr auf vielen stark belasteten Autobahnabschnitten und einigen Bundesstraßen in Kraft.
Erweitertes Fahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen - In den meisten europäischen Nachbarländern gibt es an Wochenenden zusätzliche Fahrverbote für schwere Lastkraftwagen, beispielsweise in Österreich, Frankreich und Italien, jeweils zu unterschiedlichen Uhrzeiten. Ferner dürfen an bundeseinheitlichen Feiertagen und sonntags Lastwagen im Güterverkehr über 7,5 t zwischen 0 und 22 Uhr Bundesstraßen und Autobahnen nicht befahren. Ausnahmen gelten unter anderem für Transporte frischer Lebensmittel.
Ende der Ferienzeit - Auf den Straßen wird es voll. Etwas Erleichterung bringt das erweiterte Lkw-Fahrverbot an Samstagen im August von 07:00 bis 20:00 Uhr und das wieder eingeführte generelle Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Ferienreiseverordnung, Mautgebühren, gesetzliche Ruhezeiten und Lenkzeiten - 2019 gelten auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen neue Mauttarife. Zukünftig werden in Deutschland allen Lastkraftwagen entsprechend der EU-Richtlinie sogenannte Lärmkosten angelastet. Die neuen LKW-Mautsätze gelten auf Basis von 3 Gewichtsklassen.
Ferienreiseverordnung für LKW - Verkehrslenkende Maßnahmen sollen die Staugefahr in den Ferienzeiten vermindern. Das BMVI hat die Länder aufgefordert, das bestehende LKW Sonntags- und Feiertagsfahrverbot besonders streng zu überwachen.
Planung von Gesetzesänderungen für das Transportgewerbe - Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, dass Berufskraftfahrer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbringen sollen, zugunsten des Gesundheitsschutzes der LKW-Fahrer.
Lenkzeiten LKW - An den Samstagen im Juli und August 2016 gilt ein Fahrverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lkw mit Anhänger. Darüber hinaus sollen genehmigungspflichtige Schwertransporte im Juli und August möglichst nur von 22.00 bis 6.00 Uhr erlaubt werden.
Änderungen im Verkehrs- und Reiserecht 2016 - LKW Fahrer sollten sich ab März 2016 an die neue Fahrtenschreiberverordnung (VO (EU) Nr. 165/2014) halten. Eine Teil-Einführung erfolgte bereits Anfang 2015. Die Fahrer werden durch ein akustisches Signal gewarnt werden, falls sie die erlaubte ununterbrochene Lenkzeit von 4,5 Stunden erreicht haben.
Neuerungen im Verkehrs- und Reiserecht 2015 für Fahrer und Fahrzeughalter - PKW und LKW Maut, Euro 6, Kfz Kennzeichen und vieles mehr.
Die Ferienreiseverordnung ist vom 01. Juli bis zum 31. August 2014 gültig.
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