Lenk- und Ruhezeiten - Bußgelder, Verstöße StVO
Sie haben die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten? Hier finden Sie die Bußgelder für die Verstöße Lenkzeitüberschreitung, Lenkzeitunterbrechung, Unterschreitung, Verkürzung der Ruhe- und Lenkzeiten laut StVO für LKW Fahrer und Unternehmer auf einen Blick.
Im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der VO (EG) Nr. 561/2006 die Lenk- und Ruhezeiten für LKW Fahrer von Kraftfahrzeugen mit zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen geregelt. Eine Unterbrechung der Lenkzeit muss spätestens nach 4 ½ Stunden erfolgen.
Die tägliche Lenkzeit beträgt maximal 9 Stunden oder 2x wöchentlich maximal 10 Stunden.
Die wöchentliche Lenkzeit beträgt maximal 56 Stunden und für die Doppelwoche maximal 90 Stunden.
Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden
Die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden.
Mit einem neuen Gesetzesentwurf soll die Verordnung Nr. 165/2014, in der die Lenk- und Ruhezeiten geregelt sind, umgesetzt werden. Dies würde härtere Strafen für Lkw-Fahrer und eine Gesetzesänderung mit sich bringen.
Im Überblick die Bußgelder für die jeweilige Lenkzeitüberschreitung (bis zu 1, 2, 3 oder mehr als 3 Stunden):
Verstoß | Punkte | Bußgeld Unternehmer | Bußgeld Fahrer |
Fahr-
verbot |
Die tägliche Ruhezeit wurde unterschritten | ||||
...bis zu 1 Stunde | 0 Punkte | 30 Euro | nein | |
...bis zu 3 Stunden je angefangene weitere Stunde | 0 Punkte | 90 Euro | 30 Euro | nein |
...mehr als 3 Stunden je angefangene weitere Stunde | 0 Punkte | 180 Euro | 60 Euro | nein |
Die zulässige Tageslenkzeit wurde überschritten | ||||
...bis zu 1 Stunde | 0 Punkte | 30 Euro | nein | |
...bis 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde | 0 Punkte | 90 Euro | 30 Euro | nein |
...über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde | 0 Punkte | 180 Euro | 60 Euro | nein |
In unserer Zusammenfassung finden Sie die Bußgelder bei Missachtung der Ruhe- und Lenkzeiten für LKW Fahrer und Unternehmer:
Verstoß | Punkte | Bußgeld Unternehmer | Bußgeld Fahrer |
Fahr-
verbot |
Das Kfz wurde trotz der gesetzlichen Ruhezeiten gem. Ferienreiseverordnung innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt | 0 Punkte | 60 Euro | nein | |
Die Fahrerkarte wurde nicht mitgeführt bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt | ||||
...keine Kontrolle möglich | 0 Punkte | 250 Euro | nein | |
...Kontrolle dadurch erschwert | 0 Punkte | 75 Euro | nein | |
Die Lenkzeit-Unterbrechung wurde verkürzt | ||||
...bis zu 15 Minuten | 0 Punkte | 90 Euro | 30 Euro | nein |
...mehr als 15 Minuten je angefangene weitere Viertelstunde | 0 Punkte | 180 Euro | 60 Euro | nein |
Das Sonntagsfahrverbot wurde nicht eingehalten bzw. verbotswidriges Fahren an einem Sonn- oder Feiertag | 0 Punkte | 120 Euro | nein | |
Das Fahrtenbuch wurde nicht ordnungsgemäß geführt, auf Verlangen nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt | 0 Punkte | 100 Euro | nein |