Punktekatalog
 

Punktekatalog 2024 - Punkte in Flensburg


Der Punktekatalog gibt Ihnen Auskunft über die Punkte in Flensburg. Tipps und Infos zum Punktekonto, Punkteabbau, zur Flensburger Punktekartei und zum Punktesystem mit Punkte-Tacho.
Der Bundesrat stimmte der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Verkehrssünderkartei zu und brachte den Autofahrern das neue Punktesystem. Beim Erreichen von 8 Punkten im Zentralregister ist der Führerschein jetzt weg. Die Punkte werden in Deutschland im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg registriert. Etwa ein Fünftel der im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) eingetragenen Personen haben in Flensburg null Punkte. Kennen Sie Ihren Flensburger Punktestand?

Neuerungen im Straßenverkehr 2024: Die Blackbox im Pkw wird ab 2024 Pflicht. Ab 07.07.2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw mit einem sogenannten „Event Data Recorder“ ausgestattet sein.

Neuerungen für Autobesitzer 2023 - Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt das Mitführen eines Erstes-Hilfe-Sets mit genormtem Verbandmaterial im Fahrzeug vor. Im Februar 2022 ist die neue DIN-Norm für Kfz-Verbandkästen mit einer Übergangsfrist in Kraft getreten. Die Übergangsfrist endet zum 31. Januar 2023. Spätestens dann benötigt der Verbandkasten zwei Masken.

Für welchen Verkehrsdelikt gibt es wie viele Punkte in Flensburg?
Folgende Punkte gibt es nach dem neuen Recht (gültig seit 01. Mai 2014):
Seit 01.05.2014 werden für Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt, für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbote sowie Straftaten mit 2 Punkte und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit 3 Punkte eingetragen.

Eintragungen mit 3 Punkten erfolgen für folgende Straftaten, sofern der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet wurde:
  • Nötigung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit am Steuer
  • Vollrausch
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Trotz Fahrverbot oder Verwahrung ein Kfz ohne Fahrerlaubnis gefahren, angeordnet oder zugelassen

2 Punkte gibt es für folgende Straftaten bzw. besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten:
  • rechtswidriges Wenden, Rückwärtsfahren oder in falsche Fahrtrichtung fahren auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Verstoß gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang
  • Missachtung von Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen mit Gefährdung und Sachbeschädigung oder länger als 1 Sekunde rot
  • Teilnahme an Autorennen/ Straßenrennen
  • erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 3/10, 2/10 und 1/10 des halben Tachowerts
  • Überholverbot nicht beachtet
  • Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 31 km/h bis über 70 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 41 km/h bis über 70 km/h
  • Nötigung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Kennzeichenmissbrauch - soweit kein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Unterlassene Hilfeleistung - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Führen, Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot
  • Vollrausch - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Drogen und Alkohol am Steuer (Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährdung und gefährliche Eingriffe des Straßenverkehrs

1 Punkt gibt es für folgende Ordnungswidrigkeiten:
  • Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 30 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 40 km/h
  • erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
  • Vorfahrtsverstoß
  • Nichtbeachtung von Park- oder Halteverboten mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
  • rechtswidriges Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
  • Park- und Halteverbot missachtet mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
  • Achslast- und Anhängelast-Vorschriften nicht beachtet
  • Als Verlader, Fahrzeugführer oder Beförderer gefährliche Güter nicht ordnungsgemäß gesichert
  • Nichtbeachtung der Stützlast-Vorschriften
  • Geschwindigkeitsbegrenzer-Vorschriften missachtet
  • Vorschriften bei der Besetzung von Kraftomnibussen nicht eingehalten
  • unkorrekte Bereifung und Lauffläche
  • fehlerhafte bzw. defekte Beleuchtung
  • rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
  • rechtswidriges Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
  • verkehrswidrige Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen
  • Missachtung von Vorschriftszeichen
  • übermäßige Straßenbenutzung
  • Vorschriften bei liegengebliebenen Fahrzeugen nicht beachtet
  • Verkehrsgefährdung durch Verkehrshindernisse
  • Nichtbeachtung von Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil an der Ampel
  • Haltegebots eines Polizisten missachtet
  • Richtzeichen nicht beachtet
  • Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Anordnungen und Auflagen
  • verkehrswidriges Verhalten am Fußgängerweg
  • Verstoß gegen die Vorschriften der Ladungsvorschriften
  • sonstige Pflichten des Kraftfahrzeugführers nicht eingehalten
  • Personenförderungs- und Sicherungspflichten nicht eingehalten
  • vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen
  • Zuwiderhandlung bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Zuwiderhandlung beim Führen von Kfz ohne Begleitung
  • Fahren ohne Zulassung
  • Verstoß gegen die Verantwortung für den Fahrzeugbetrieb
  • Vorschriften über das Betriebsverbot und Beschränkung missachtet
  • HU-Frist für Kfz und Anhänger versäumt
  • gegen die Vorschriften über die Abmessungen von Kfz und Fahrzeugkombinationen verstoßen
  • gegen die Vorschriften über die Kurvenlaufeigenschaften von Fahrzeugen verstoßen


Wie viel Punkte darf man haben?
Seit 01.05.2014 startete das neue Fahreignungsregister. Das Register ist transparenter, einfacher und gerechter. Der neue Punktekatalog sieht Folgendes vor:

Der Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Die Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktekontos so lange herangezogen, wie die Tilgungsfrist für die betreffende Straftat noch nicht abgelaufen ist. Hiermit soll das diplomatische Vorgehen von Wiederholungstätern vermieden werden, die Rechtsmittel nur einlegen, um den Punktestand vorübergehend zu mindern.

In der Auflistung sehen Sie die Punktetabelle im Vergleich:
Punkte alt (bis 30.4.2014) Punkte neu (seit 01.05.2014)
0 0
1-3 1
4-5 2
6-7 3
8-10 4
11-13 5
14-15 6
16-17 7
18 und mehr 8

Die bisherigen Punktekategorien 1 bis 7, wurden durch die Punktekategorien 1 bis 3 ersetzt.
Was passiert, wenn man 1 Punkt bekommt?
Mit 1 Punkt werden Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot als schwere Verstöße bewertet.
Was passiert mit 2 Punkten?
Mit 2 Punkten werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Führerscheinentzug als besonders schwere Verstöße bewertet.
Was passiert mit 3 Punkten?
Mit 3 Punkten werden Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug bewertet.
Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
Was passiert mit 4 oder 5 Punkten?
Beim Punktestand von 4 bis 5 Punkte erfolgt die Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem.
Was passiert mit 6 oder 7 Punkten?
Beim Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
Was passiert mit 8 Punkten?
Beim Punktestand von 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Punktekatalog - Punkteabfrage in Flensburg
Punktekatalog - Punkteabfrage in Flensburg
Wie und wo kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Die Auskunft zu Ihren Eintragungen im Fahreignungsregister können Sie online oder auf dem Postweg erhalten. Die Punkteabfrage ist kostenlos.
Telefonisch sowie per Mail ist eine Beantragung der Auskunft nicht möglich.

Schriftliche Punkteabfrage:
Um Ihren aktuellen Punktestand abzufragen, genügt ein formloses Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt.


Die Adresse lautet:
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Telefon: 0461-316-0
Fax: 0461-316-1495

Den dafür notwendigen Antrag über die Mitteilung Ihres Punktekontos können Sie hier kostenlos ausdrucken:
Kraftfahrt-Bundesamt

Online-Punkteabfrage:
Sie können Ihren Punkte-Eintrag in Flensburg aber auch online abfragen. Hierzu müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Tilgungsfristen
Wie lange bleiben die Punkte in Flensburg stehen?
Zur Berechnung der Tilgungsfrist werden feststehende Fristen herangezogen. Eine Tilgungshemmung gibt es im Fahreignungsregister (FAER) nicht mehr. Hier finden Sie die Tilgungsfristen im Vergleich:
Verkehrsverstoß Tilgungsfristen bis 30.04.2014 Tilgungsfristen seit 01.05.2014
Schwere Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre 2,5 Jahre
Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre 5 Jahre
Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug 5/10 Jahre 5 Jahre
Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug 10 Jahre 10 Jahre


Punktekatalog - Punkteabbau
Wie verfallen Flensburger Punkte?
Der Punkteabbau ist wie folgt möglich:

Durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar ist es weiterhin möglich, Punkte abzubauen. Bei der Teilnahme eines freiwilligen Seminars, kann 1 Punkt abgebaut werden. Sie dürfen jedoch nicht mehr als 5 Punkte haben. Ab 6 Punkte gibt es keinen Punkterabatt mehr.
Abbau-Maßnahme bei: Punktesystem bis 30.4.2014 Punktesystem seit 01.05.2014
bis zu 5 Punkte - 1 Punkt durch Fahreignungsseminar
bis zu 8 Punkte 4 Punkte durch Aufbauseminar -
9 bis 13 Punkte 2 Punkte durch Aufbauseminar -
14 bis 17 Punkte 2 Punkte durch verkehrspsychologische Beratung -

Hier an einem Beispiel:
In 2013 wurde durch ein Seminar 2 Punkte abgebaut, dann wird nach Umrechnung des neuen Systems 1 Punkt rabattiert. Bei einem 4-Punkteabbau werden 2 Punkte rabattiert.

Auszug aus dem alten Punktekatalog
Folgende Punkte gab es nach altem Recht (gültig bis 30.04.2014) für die unten genannten Straftaten:
Eintragungen in die Verkehrssünderkartei für Ordnungswidrigkeiten von 1 bis 4 Punkte und für Straftaten 5 bis 7 Punkte.

5 Punkte gab es für
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern die Strafe als gemildert vom Gericht angesehen wird
  • unterlassene Hilfeleistung
  • unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges

6 Punkte bekam man bei folgenden Straftaten
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren trotz Fahrverbot
  • Kennzeichenmissbrauch

7 Punkte erhielte man für
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch
  • Gefährdung des Straßenverkehrs grob verkehrswidrig bzw. rücksichtslos, wie z. B.
    Vorfahrmissachtung, Missachtung des Rechtsfahrgebotes

Der Punkteabbau war nach altem Recht wie folgt möglich:
1 - 8 Punkte Freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren - 4 Punkte Abzug
9 - 13 Punkte Freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren - 2 Punkte Abzug
14 - 17 Punkte Freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren - 2 Punkte Abzug

Generell galt: Die Punkte konnten nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden. Die Punkte blieben 2 Jahre im Verkehrszentralregister in Flensburg registriert, falls keine anderen dazu kamen.



Aktuelle und interessante Berichte rund ums Thema Punktekatalog:
Sind M+S-Reifen noch zulässig? - Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Ganzjahres- und Winterreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden.

Können Radfahrer Punkte bekommen? - Bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten können Fahrradfahrer Punkte in Flensburg sammeln. Auch für Fahrradfahrer ohne Fahrerlaubnis kann ein Punktekonto in Flensburg eröffnet werden. Wer später dann doch den Führerschein machen möchte, kann durch solche Eintragungen nicht unerhebliche Probleme bekommen.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
E-Scooter Vorschriften - Bußgelder bei Verstößen gegen die einschlägigen Verkehrsregeln können sich in bestimmten Fällen auf bis zu 500 Euro belaufen. Häufig sieht man Nutzer von E-Rollern, die während der Fahrt elektronische Geräte benutzen, auch das ist verboten. Wenn man erwischt wird, kostet das Vergehen 100 Euro Strafe plus einen Punkt in Flensburg. Teuer kann es für Fahrer von Tretroller mit Elektroantrieb auch werden, wenn sie eine rote Ampel überfahren.
Änderungen für Autofahrer 2022 - Mitte des Jahres 2022 werden eine Reihe von Fahrassistenzsystemen in neuen Fahrzeugtypen aufgrund einer EU-Verordnung Pflicht.
Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung 2021 - Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden einige Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert.
Verkehrssünder im Ausland - In manchen Ländern werden Verkehrssünder besonders kräftig zur Kasse gebeten. Grundsätzlich können Bußgelder aus allen EU-Staaten auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden.
Straßenverkehr 2021 - Alle Fahrzeuge mit einer gelben Prüfplakette müssen 2021 zur Hauptuntersuchung.
Gelten Tempolimits für Radfahrer? - Nicht nur Kraftfahrer können Punkte im Fahreignungsregister und Bußgelder wegen überhöhter Geschwindigkeit erhalten, sondern auch Fahrradfahrer. Die ausgeschilderten Tempolimits gelten ebenso für Radfahrer.
Die StVO-Novelle ist am 28. April 2020 in Kraft getreten - Mit einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs werden vor allem die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße intensiver geahndet. Die neuen Regeln sollen insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie etwa Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer stärken.
Restalkoholmenge - Ungefähr 0,1 Promille wird stündlich abgebaut. Ab 0,5 Promille im Blut drohen Autofahrern und auch E-Scooter-Nutzern Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Es besteht auch eine Promillegrenze beim Fahrradfahren. Für Radfahrer liegt die Fahruntauglichkeit bei 1,6 Promille im Blut. Es drohen eine Geldstrafe sowie zwei Punkte in Flensburg.
Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer - Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut erwischt wird oder ab 0,3 Promille auffällig fährt, macht sich strafbar. Einem Führerscheinbesitzer drohen neben dem Bußgeld auch Punkte in Flensburg bis hin zu einem generellen Fahrverbot.
Flensburger Punktekartei - Welche Autofahrer sind Punktesammler und haben die meisten Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg? Aus einer aktuellen Datenauswertung des Online-Versicherungsvergleichs-Portal check24.de geht hervor, dass Porschefahrer zwar flott unterwegs sind, jedoch am seltensten Unfälle bauen. Welche Fahrer im Punktesünder-Ranking 2019 vorne stehen werden, wird sich noch zeigen.
Kennen Sie Ihre Rechte bei einer Verkehrskontrolle? - Die Polizeibeamten dürfen prinzipiell jederzeit kontrollieren, ob ein Kfz verkehrssicher ist. Sollten Sie sich jedoch den Anweisungen der Polizeibeamten widersetzen, müssen Sie mit einer Geldstraße von 20 Euro rechnen. Sollten Sie weiterfahren, obwohl Sie heraus gewunken wurden, begehen Sie zwar keine Fahrerflucht, müssen Sie sogar mit 1 Punkt in Flensburg rechnen.
HU überziehen - Dem Fahrzeughalter droht bei einer Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung von mehr als 2 Monaten eine intensivere Kfz-Prüfung sowie ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Bei HU-Verzug von mehr als 4 Monaten müssen die Autofahrer mit 25 Euro und bei mehr als 8 Monaten mit 60 Euro Bußgeld sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Bußgelder, Fahrverbote und Punkte 2018 - Der Bundesrat hat härtere Strafen für Autofahrer-Sünden beschlossen, ob Behinderung von Rettungskräften, Handy am Ohr oder illegales Straßenrennen, diese Verkehrsvergehen werden in Zukunft teilweise drastisch bestraft.
Punkte für alkoholisierte Autofahrer - Wenn Sie in Deutschland mit 0,5 bis 1,09 Promille Auto fahren, liegt ein Verstoß vor, der mit 500 Euro Bußgeld, einem 2-monatigen Fahrverbot und einem Eintrag im Punktekatalog (2 Punkte) geahndet wird. Die Strafe erhöht sich, falls bereits ein Eintrag in der Flensburger Verkehrssünderkartei wegen eines vorherigen Alkoholverstoßes vorliegt.
Verkehrsdelikte, für die Flensburger Punkte keine ausreichende Strafe sind - Wer wiederholt ohne gültigen Führerschein Auto fährt, kein Tempolimit einhält, rote Ampeln überfährt, von der Polizei flieht oder andere im Straßenverkehr gefährdet, muss mit einer Konfiszierung seines Fahrzeugs rechnen.
Welche Automarken können die wenigsten Eintragungen im Flensburger Punktekonto vorweisen? Stimmt diese Behauptung - Je mehr PS unter der Haube, desto mehr Punkte? Die anständigsten Autofahrer sollen die Fahrer von Suzuki, Chevrolet und Renault sein und Fahrer von mehr als 200 PS starken Autos sollen am häufigsten Punkte erhalten.
Probezeit für Fahranfänger - Wer glaubt, ein Führerscheinentzug ist nur mit Punkten in Flensburg möglich, täuscht sich. Dies zeigt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg (Az. 10 S 1404/16). Einem Minderjährigen, der eine Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren ab 17 Jahren hat, kann diese auch entzogen werden, wenn er für seinen Verkehrsverstoß keinen Punkt in Flensburg kassiert hat.
HU Überschreitung - Wenn Sie auf ihrem Autokennzeichen noch eine braune TÜV-Plakette haben, müssen Sie jetzt handeln, denn diese ist spätestens zum Jahreswechsel 2017 nicht mehr gültig. Wenn Sie die Fristen zur Hauptuntersuchung überziehen, kann es teuer werden, zum Bußgeld können außerdem noch zusätzliche Kosten für eine vertiefte HU kommen.
Schuldlos geblitzt - Leider kommt es auch ab und zu vor, dass Unschuldige von Radarfallen erfasst werden. Um nicht eine unangemessen hohe Strafe entrichten zu müssen oder zu Unrecht bestraft zu werden, gibt es für jeden Bußgeldbescheid eine sogenannte Einspruchsfrist. Wird die Einspruchsfrist verpasst, so gelten etwaige Punkte als festgesetzt und sind rechtskräftig.
Strafe bei falscher Beleuchtung - So teuer kann es werden. Wer falsch beleuchtet unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder in saftiger Höhe, sondern auch Punkte in Flensburg.
Verkehrsregeln gemäß StVO - Bußgeld und Punkte auch für Radfahrer.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung soll bis Ende 2016/ Anfang 2017 reformiert werden.
Experten raten zur Teilnahme von Fahreignungsseminaren - Beim Erreichen von fünf Punkten sollten Sie Ihre Punkte bereits abbauen.
Denken Sie an die TÜV-Plakette für 2015, denn bei einer Überschreitung des HU-Termins (nach 8 Monaten) wird 1 Punkt in Flensburg fällig.
Winterliche Straßenverhältnisse - Bescheid wissen und Punkte und Bußgelder vermeiden.
Änderungen bei der HU 2015 für Fahrzeuge.
Punkte und Bußgelder neu und alt.
Bei acht Punkten im Flensburger Register ist künftig Schluss.
Verkehrsteilnehmer können noch bis 30. April 2014 Punkte im Zentralregister in Flensburg nach altem Recht abbauen.
Bundesrat stimmt der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Verkehrssünderkartei zu.
Neue Punkte - voraussichtlich zum 01. Mai 2014.
Reform des Verkehrszentralregisters - Punkteabbau bleibt erhalten.
Punktereform kommt voraussichtlich 2014.
Neuregelung der Hauptuntersuchung.
Neues Punktesystem 2013 - Punkte-Tacho mit Stufenanzeige.
Flensburger Punkte werden ab 2013 neu gezählt.
Finger weg vom Punktetausch.
Punkteabfrage in Flensburg wird einfacher.
EU-Bußgelder - Gehaltspfändung selbst bei geringen Verkehrsverstößen.
EU Bußgelder erneut in der Warteschleife.
Trunkenheitsfahrt - riskante Promillewerte.
MPU droht generell erst bei 18 Punkten.
Verkehrssünderkartei - kompliziert und sehr unübersichtlich.

Rückblick:
Änderungen im Straßenverkehr 2022
Ab 2022 werden etliche Assistenzsysteme Pflicht, wie z. B. die autonome Notbremsfunktionen in neu verkauften PKW und Transportern. Ferner müssen PKW, Transporter, Busse und Lastwagen ab 2022 mit einer standardisierten Schnittstelle für eine Alkoholsperre ausgerüstet werden.

Änderungen im Straßenverkehrsrecht 2021 - Seit 09. November 2021 ist die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) gültig.
Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr allgemein werden seit 09. November 2021 teilweise höhere Geldbußen geahndet und als Folge dieser Sanktionen auch Punkte-Eintragungen.
Beispielsweise bekommen Falschparkende, die Radfahrende behindern, ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
Mofa-, Moped-, Motorrad- und Autofahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, müssen mit dem doppelten Bußgeld rechnen, ferner bekommen sie einen Punkteeintrag und einen Monat Fahrverbot.
Für das Nichtbilden und die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse drohen bis zu 320 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
Einzelheiten zum neuen Punkte- und Bußgeldkatalog finden Sie hier: Novelle der Straßenverkehrsordnung 2021

Seit Juli 2017 können Privatpersonen eine Online-Punkteauskunft erhalten. Die Voraussetzungen für die Abfrage via Internet sind der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion), ein Lesegerät für den Chip im Ausweis sowie die passende App auf Ihrem Smartphone oder Computer. Seit Oktober 2017 ist die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und das 56. Strafrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen sind: Der Handyverstoß am Steuer wurde teurer, illegale Autorennen sind nun eine Straftat (Führerscheinentzug und 3 Punkte), die Behinderung von Rettungskräften wird mit einem Eintrag ins Fahreignungsregister mit 2 Punkten bestraft und das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr laut § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Seit Januar 2016 verlängert sich der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein um zwei Unterrichtseinheiten. Ferner trat für alle neu entwickelten Motorräder mit einem Hubraum über 125 Kubikzentimeter die ABS Pflicht in Kraft, seit 2017 für alle Motorräder mit Neuzulassung. Seit 2015 sollten Sie besser das Falschparken auf einem Behinderten-Parkplatz vermeiden, da sich das Bußgeld für diesen Verkehrsdelikt drastisch erhöhte, ebenso wie für das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen.



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