Der Punktekatalog gibt Ihnen Auskunft über die Punkte in Flensburg. Tipps und Infos zum Punktekonto, Punkteabbau, zur Flensburger Punktekartei und zum Punktesystem mit Punkte-Tacho.
Der Bundesrat stimmte der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Verkehrssünderkartei zu und brachte den Autofahrern das neue Punktesystem. Beim Erreichen von 8 Punkten im Zentralregister ist der Führerschein jetzt weg. Die Punkte werden in Deutschland im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg registriert. Etwa ein Fünftel der im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) eingetragenen Personen haben in Flensburg null Punkte. Kennen Sie Ihren Flensburger Punktestand?
Neuerungen im Straßenverkehr 2024: Die Blackbox im Pkw wird ab 2024 Pflicht. Ab 07.07.2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw mit einem sogenannten „Event Data Recorder“ ausgestattet sein.
Neuerungen für Autobesitzer 2023 - Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt das Mitführen eines Erstes-Hilfe-Sets mit genormtem Verbandmaterial im Fahrzeug vor. Im Februar 2022 ist die neue DIN-Norm für Kfz-Verbandkästen mit einer Übergangsfrist in Kraft getreten. Die Übergangsfrist endet zum 31. Januar 2023. Spätestens dann benötigt der Verbandkasten zwei Masken.
Für welchen Verkehrsdelikt gibt es wie viele Punkte in Flensburg?
Folgende Punkte gibt es nach dem neuen Recht (gültig seit 01. Mai 2014):
Seit 01.05.2014 werden für Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt, für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbote sowie Straftaten mit 2 Punkte und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit 3 Punkte eingetragen.
Eintragungen mit 3 Punkten erfolgen für folgende Straftaten, sofern der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet wurde:
Nötigung
Fahrlässige Körperverletzung
Fahrlässige Tötung
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Trunkenheit am Steuer
Vollrausch
Unterlassene Hilfeleistung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Kennzeichenmissbrauch
Trotz Fahrverbot oder Verwahrung ein Kfz ohne Fahrerlaubnis gefahren, angeordnet oder zugelassen
2 Punkte gibt es für folgende Straftaten bzw. besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten:
rechtswidriges Wenden, Rückwärtsfahren oder in falsche Fahrtrichtung fahren auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Verstoß gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang
Missachtung von Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen mit Gefährdung und Sachbeschädigung oder länger als 1 Sekunde rot
Teilnahme an Autorennen/ Straßenrennen
erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 3/10, 2/10 und 1/10 des halben Tachowerts
Überholverbot nicht beachtet
Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 31 km/h bis über 70 km/h
Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 41 km/h bis über 70 km/h
Nötigung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
Kennzeichenmissbrauch - soweit kein Fahrverbot angeordnet wurde
Unterlassene Hilfeleistung - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
Führen, Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot
Vollrausch - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
Trunkenheit im Verkehr
Drogen und Alkohol am Steuer (Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Gefährdung und gefährliche Eingriffe des Straßenverkehrs
1 Punkt gibt es für folgende Ordnungswidrigkeiten:
Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 30 km/h
Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 40 km/h
erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
Vorfahrtsverstoß
Nichtbeachtung von Park- oder Halteverboten mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
rechtswidriges Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Park- und Halteverbot missachtet mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
Achslast- und Anhängelast-Vorschriften nicht beachtet
Als Verlader, Fahrzeugführer oder Beförderer gefährliche Güter nicht ordnungsgemäß gesichert
Nichtbeachtung der Stützlast-Vorschriften
Geschwindigkeitsbegrenzer-Vorschriften missachtet
Vorschriften bei der Besetzung von Kraftomnibussen nicht eingehalten
unkorrekte Bereifung und Lauffläche
fehlerhafte bzw. defekte Beleuchtung
rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
rechtswidriges Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
verkehrswidrige Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen
Missachtung von Vorschriftszeichen
übermäßige Straßenbenutzung
Vorschriften bei liegengebliebenen Fahrzeugen nicht beachtet
Verkehrsgefährdung durch Verkehrshindernisse
Nichtbeachtung von Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil an der Ampel
Haltegebots eines Polizisten missachtet
Richtzeichen nicht beachtet
Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Anordnungen und Auflagen
verkehrswidriges Verhalten am Fußgängerweg
Verstoß gegen die Vorschriften der Ladungsvorschriften
sonstige Pflichten des Kraftfahrzeugführers nicht eingehalten
Personenförderungs- und Sicherungspflichten nicht eingehalten
vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen
Zuwiderhandlung bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Zuwiderhandlung beim Führen von Kfz ohne Begleitung
Fahren ohne Zulassung
Verstoß gegen die Verantwortung für den Fahrzeugbetrieb
Vorschriften über das Betriebsverbot und Beschränkung missachtet
HU-Frist für Kfz und Anhänger versäumt
gegen die Vorschriften über die Abmessungen von Kfz und Fahrzeugkombinationen verstoßen
gegen die Vorschriften über die Kurvenlaufeigenschaften von Fahrzeugen verstoßen
Wie viel Punkte darf man haben?
Seit 01.05.2014 startete das neue Fahreignungsregister. Das Register ist transparenter, einfacher und gerechter. Der neue Punktekatalog sieht Folgendes vor:
Der Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Die Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktekontos so lange herangezogen, wie die Tilgungsfrist für die betreffende Straftat noch nicht abgelaufen ist. Hiermit soll das diplomatische Vorgehen von Wiederholungstätern vermieden werden, die Rechtsmittel nur einlegen, um den Punktestand vorübergehend zu mindern.
In der Auflistung sehen Sie die Punktetabelle im Vergleich:
Punkte alt (bis 30.4.2014)
Punkte neu (seit 01.05.2014)
0
0
1-3
1
4-5
2
6-7
3
8-10
4
11-13
5
14-15
6
16-17
7
18 und mehr
8
Die bisherigen Punktekategorien 1 bis 7, wurden durch die Punktekategorien 1 bis 3 ersetzt.
Was passiert, wenn man 1 Punkt bekommt?
Mit 1 Punkt werden Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot als schwere Verstöße bewertet.
Was passiert mit 2 Punkten?
Mit 2 Punkten werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Führerscheinentzug als besonders schwere Verstöße bewertet.
Was passiert mit 3 Punkten?
Mit 3 Punkten werden Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug bewertet.
Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
Was passiert mit 4 oder 5 Punkten?
Beim Punktestand von 4 bis 5 Punkte erfolgt die Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem.
Was passiert mit 6 oder 7 Punkten?
Beim Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
Was passiert mit 8 Punkten?
Beim Punktestand von 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Punktekatalog - Punkteabfrage in Flensburg
Punktekatalog - Punkteabfrage in Flensburg
Wie und wo kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Die Auskunft zu Ihren Eintragungen im Fahreignungsregister können Sie online oder auf dem Postweg erhalten. Die Punkteabfrage ist kostenlos.
Telefonisch sowie per Mail ist eine Beantragung der Auskunft nicht möglich.
Schriftliche Punkteabfrage:
Um Ihren aktuellen Punktestand abzufragen, genügt ein formloses Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt.
Den dafür notwendigen Antrag über die Mitteilung Ihres Punktekontos können Sie hier kostenlos ausdrucken:
Kraftfahrt-Bundesamt
Online-Punkteabfrage:
Sie können Ihren Punkte-Eintrag in Flensburg aber auch online abfragen. Hierzu müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Tilgungsfristen
Wie lange bleiben die Punkte in Flensburg stehen?
Zur Berechnung der Tilgungsfrist werden feststehende Fristen herangezogen. Eine Tilgungshemmung gibt es im Fahreignungsregister (FAER) nicht mehr. Hier finden Sie die Tilgungsfristen im Vergleich:
Verkehrsverstoß
Tilgungsfristen bis 30.04.2014
Tilgungsfristen seit 01.05.2014
Schwere Ordnungswidrigkeiten
2 Jahre
2,5 Jahre
Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
2 Jahre
5 Jahre
Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
5/10 Jahre
5 Jahre
Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
10 Jahre
10 Jahre
Punktekatalog - Punkteabbau
Wie verfallen Flensburger Punkte?
Der Punkteabbau ist wie folgt möglich:
Durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar ist es weiterhin möglich, Punkte abzubauen. Bei der Teilnahme eines freiwilligen Seminars, kann 1 Punkt abgebaut werden. Sie dürfen jedoch nicht mehr als 5 Punkte haben. Ab 6 Punkte gibt es keinen Punkterabatt mehr.
Abbau-Maßnahme bei:
Punktesystem bis 30.4.2014
Punktesystem seit 01.05.2014
bis zu 5 Punkte
-
1 Punkt durch Fahreignungsseminar
bis zu 8 Punkte
4 Punkte durch Aufbauseminar
-
9 bis 13 Punkte
2 Punkte durch Aufbauseminar
-
14 bis 17 Punkte
2 Punkte durch verkehrspsychologische Beratung
-
Hier an einem Beispiel:
In 2013 wurde durch ein Seminar 2 Punkte abgebaut, dann wird nach Umrechnung des neuen Systems 1 Punkt rabattiert. Bei einem 4-Punkteabbau werden 2 Punkte rabattiert.
Auszug aus dem alten Punktekatalog
Folgende Punkte gab es nach altem Recht (gültig bis 30.04.2014) für die unten genannten Straftaten:
Eintragungen in die Verkehrssünderkartei für Ordnungswidrigkeiten von 1 bis 4 Punkte und für Straftaten 5 bis 7 Punkte.
5 Punkte gab es für
Körperverletzung
Nötigung
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern die Strafe als gemildert vom Gericht angesehen wird
unterlassene Hilfeleistung
unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges
6 Punkte bekam man bei folgenden Straftaten
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren trotz Fahrverbot
Kennzeichenmissbrauch
7 Punkte erhielte man für
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Vollrausch
Gefährdung des Straßenverkehrs grob verkehrswidrig bzw. rücksichtslos, wie z. B.
Vorfahrmissachtung, Missachtung des Rechtsfahrgebotes
Der Punkteabbau war nach altem Recht wie folgt möglich:
1 - 8 Punkte
Freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren - 4 Punkte Abzug
9 - 13 Punkte
Freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren - 2 Punkte Abzug
14 - 17 Punkte
Freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren - 2 Punkte Abzug
Generell galt: Die Punkte konnten nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden. Die Punkte blieben 2 Jahre im Verkehrszentralregister in Flensburg registriert, falls keine anderen dazu kamen.
Aktuelle und interessante Berichte rund ums Thema Punktekatalog:
Sind M+S-Reifen noch zulässig?
- Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Ganzjahres- und Winterreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden.
Können Radfahrer Punkte bekommen?
- Bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten können Fahrradfahrer Punkte in Flensburg sammeln. Auch für Fahrradfahrer ohne Fahrerlaubnis kann ein Punktekonto in Flensburg eröffnet werden. Wer später dann doch den Führerschein machen möchte, kann durch solche Eintragungen nicht unerhebliche Probleme bekommen.
Rückblick:
Änderungen im Straßenverkehr 2022
Ab 2022 werden etliche Assistenzsysteme Pflicht, wie z. B. die autonome Notbremsfunktionen in neu verkauften PKW und Transportern. Ferner müssen PKW, Transporter, Busse und Lastwagen ab 2022 mit einer standardisierten Schnittstelle für eine Alkoholsperre ausgerüstet werden.
Änderungen im Straßenverkehrsrecht 2021 - Seit 09. November 2021 ist die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) gültig.
Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr allgemein werden seit 09. November 2021 teilweise höhere Geldbußen geahndet und als Folge dieser Sanktionen auch Punkte-Eintragungen.
Beispielsweise bekommen Falschparkende, die Radfahrende behindern, ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
Mofa-, Moped-, Motorrad- und Autofahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, müssen mit dem doppelten Bußgeld rechnen, ferner bekommen sie einen Punkteeintrag und einen Monat Fahrverbot.
Für das Nichtbilden und die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse drohen bis zu 320 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
Einzelheiten zum neuen Punkte- und Bußgeldkatalog finden Sie hier: Novelle der Straßenverkehrsordnung 2021
Seit Juli 2017 können Privatpersonen eine Online-Punkteauskunft erhalten. Die Voraussetzungen für die Abfrage via Internet sind der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion), ein Lesegerät für den Chip im Ausweis sowie die passende App auf Ihrem Smartphone oder Computer. Seit Oktober 2017 ist die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und das 56. Strafrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen sind: Der Handyverstoß am Steuer wurde teurer, illegale Autorennen sind nun eine Straftat (Führerscheinentzug und 3 Punkte), die Behinderung von Rettungskräften wird mit einem Eintrag ins Fahreignungsregister mit 2 Punkten bestraft und das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr laut § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Seit Januar 2016 verlängert sich der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein um zwei Unterrichtseinheiten. Ferner trat für alle neu entwickelten Motorräder mit einem Hubraum über 125 Kubikzentimeter die ABS Pflicht in Kraft, seit 2017 für alle Motorräder mit Neuzulassung. Seit 2015 sollten Sie besser das Falschparken auf einem Behinderten-Parkplatz vermeiden, da sich das Bußgeld für diesen Verkehrsdelikt drastisch erhöhte, ebenso wie für das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen.