Schulbusse und öffentliche Verkehrsmittel
 

Bußgeldkatalog
Behinderung von Schulbusse und öffentliche Verkehrsmittel


Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit bzw. des erforderlichen Abstandes beim Vorbeifahren eines Schulbusses oder öffentliche Verkehrsmittel.
An Omnibus-Haltestellen (Verkehrszeichen 224) dürfen Sie nur vorsichtig vorbeifahren. Sobald Fahrgäste aus- oder einsteigen, dürfen Sie rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und erforderlichen Abstand vorbeifahren, wenn nötig, müssen Sie warten. Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen Sie nicht überholen.
Das Befahren von reservierten Busspuren ist gemäß Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, verboten und kann im Falle eines Verkehrsunfalls richtig ins Geld gehen.
Die Strafe dafür ist wesentlich höher als die für "Verbotswidrig Befahren von Sonderfahrstreifen für Busse des Linienverkehrs und Taxen oder andere Verkehrsverbote“ oder "…mit Behinderung der Busse“.

Welche Strafen drohen beim Verstoß gegen § 20 StVO (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse)?

Folgend finden Sie Sanktionen für Behinderungen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Gekennzeichneten Schulbus bzw. einen Omnibus des Lienenverkehrs mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt 1 Punkt 60-70 Euro nein
An einer Haltestelle bei einem haltenden Omnibus des Linienverkehrs, haltendem gekennzeichneten Schulbus oder haltender Straßenbahn mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen beim Vorbeifahren die Schrittgeschwindigkeit oder den ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast behindert oder gefährdet 1 Punkt 60-70 Euro nein
An einer Haltestelle bei einem haltenden Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei der Vorbeifahrt die Schrittgeschwindigkeit oder den ausreichendem Abstand nicht eingehalten oder, obwohl es nötig gewesen wäre, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast behindert oder gefährdet 1 Punkt 60-70 Euro nein





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