Rechtsfahrgebot
 

Bußgeldkatalog StVO
Bußgeld Rechtsfahrgebot, unerlaubte Straßennutzung


Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahn und innerorts sowie Strafe für vorschriftswidrige Straßenbenutzung durch Fahrzeuge.
In Deutschland müssen Sie sich an das Rechtsfahrgebot laut der Straßen-Verkehrsordnung (StVO, § 2, Abs. 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) halten. Sie sind verpflichtet, auf der Straße generell möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, Überholvorgängen, in Kurven, Kuppen oder unübersichtlichen Straßenabschnitten. Der Seitenstreifen ist kein Bestandteil der Fahrbahn.
Wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen Sie einzeln hintereinander fahren, nebeneinander dürfen Sie nur fahren, wenn Sie dadurch den Verkehr nicht behindern.

Wann muss man rechts fahren?
Das Rechtsfahrgebot wurde in der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, festgeschrieben. Dies bedeutet, dass jedes Kraftfahrzeug möglichst weit rechts auf dem Fahrstreifen fahren muss. Die linke Fahrspur dient zum Überholen.

Was passiert, wenn man als „normaler Autofahrer“ durch eine Rettungsgasse fährt?
Das ist nicht erlaubt. Es ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und wird mit einer hohen Strafe sanktioniert.

StVO-Novelle - Seit 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr:
Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden auch einige Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert.
Die Bußgeldkatalog-Änderungen stehen zum Teil in engem Zusammenhang mit Neuerungen und Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Mit der StVO-Novelle gibt es neue bzw. erhöhte Geldbußen.

Was kostet ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot?
Nachfolgend finden Sie unsere Aufstellung mit den Strafen bei Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot innerorts, außerorts und auf Autobahnen sowie die Sanktionen für vorschriftswidrige Straßenbenutzungen.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen anhand den festgelegten Ordnungswidrigkeiten gemäß der Straßenverkehrsordnung die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote auf einen Blick:


Gültig seit November 2021:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen      
gegen das Rechtsfahrgebot beim Gegenverkehr, beim Überholt werden, in Kurven, an Kuppen oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch Gefährdung eines Anderen 1 Punkt 80 Euro nein
gegen das Rechtsfahrgebot auf Kraftfahrtstraße oder Autobahnen und dadurch Behinderung eines Anderen 1 Punkt 80 Euro nein
gegen die Erlaubnispflichten als Veranstalter bei der Straßenbenutzung 0 Punkte 40 Euro nein
das Rechtsfahrgebot gemäß § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Kraftfahrtstraße oder Autobahnen missachtet und Andere gefährdet mit Unfall 1 Punkt 100 Euro nein
Keine Rettungsgasse für Polizei oder andere Hilfsfahrzeuge auf der Autobahn oder einer anderen Straße außerorts gebildet 2 Punkte 200 Euro nein
Keine Rettungsgasse bei stockendem Verkehr auf der Autobahn gebildet, es kommt zu Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung 2 Punkte 200 bis 320 Euro 1 Monat



Gültig bis April 2014:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen      
gegen das Rechtsfahrgebot beim Gegenverkehr, beim Überholt werden, in Kurven, an Kuppen oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch Gefährdung eines Anderen 2 Punkte 80 Euro nein
gegen das Rechtsfahrgebot auf Kraftfahrtstraße oder Autobahnen und dadurch Behinderung eines Anderen 1 Punkt 80 Euro nein



Hier finden Sie Informationen und Gerichtsurteile zu den Themen "falsche Straßenbenutzung (Paragraph 2 StVO), Rechtsfahrgebot auf Autobahnen, außerorts, innerorts und allgemein":
Wie funktioniert das Rechtsfahrgebot? - Das Rechtsfahrgebot besagt laut Paragraf 2 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, dass sich Fahrer grundsätzlich möglichst weit rechts halten sollen, und zwar nicht nur, wenn sie überholt werden oder bei Gegenverkehr. Ein Fehlverhalten kann teuer werden. Das Bußgeld variiert zwischen 80 Euro und 100 Euro, je nachdem, ob ein Unfall aufgrund des Verstoßes erfolgte.
Rechtsfahrgebot auf der Autobahn - Manche Autofahrer begehen den Fehler, wenn ein PKW mit höherer Geschwindigkeit auf der Autobahn hinter ihnen auftaucht, den Fahrer zu provozieren, indem sie den Überholvorgang unnötig lang ausdehnen bei möglichst geringem Tempo. Diese Verkehrsteilnehmer sollten das allgemeine Rechtsfahrgebot in Deutschland nicht vergessen.
Falschfahrer-Warnfunktion - Der Automobilzulieferer Bosch hat eine Lösung entwickelt, die sowohl Falschfahrer in Sekundenschnelle warnt, als auch gefährdete Verkehrsteilnehmer.

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Die Corona-Maske gehört nicht an den Rückspiegel - Das Problem ist dabei nicht allein, dass das Sichtfeld des Autofahrers eingeschränkt wird, besonders beim Rechtsabbiegen, hinzu kommt, dass Spiegelanhänger auch ablenken.
Das Rechtsfahrgebot gilt auch auf dem Fahrrad - Gemäß der Straßenverkehrsordnung § 2 gilt das Fahrrad als Fahrzeug und definiert für Radler spezielle Regeln. Mit einer Strafe (Bußgeld) müssen auch Radfahrer rechnen, wenn sie einen Radweg auf der linken Seite benutzen. Geisterfahrer sind auch unter Fahrradfahrer nicht gern gesehen.
Rechtsfahrgebot StVO - Was tun, wenn Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienste mit Martinshorn und Blaulicht heranfahren? Man muss eine Rettungsgasse (Paragraf 38 gemäß StVO) bilden, ansonsten droht bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro bis 320 Euro, 2 Punkte und eventuell Fahrverbot (zum Vergleich: Missachtung des Rechts-Überholverbots mit Unfall 100 Euro Geldstrafe und 1 Punkt in Flensburg). So funktioniert die Rettungsgasse richtig: Fahrer sollten auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen pro Richtung in die Mitte fahren und bei einspurigen Straßen nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und falls erforderlich anhalten.
Neues Fahreignungsregister im Überblick.
Baustellenmelder gegen Autobahn-Schlafbaustellen.
Gerichtsurteil zum Rechtsfahrgebot.



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