Ladungssicherung
 

Bußgeld - Ladungssicherung Lkw, Pkw, Anhänger laut StVO


Bußgelder, Punkte und Fahrverbot gemäß StVO wegen Unterlassung der Ladungssicherung für Pkw, Anhänger oder Lkw bzw. Über- oder Unterschreitung der Stützlast.
Zu beachten bei jeder Ladungssicherung sind die anerkannten Vorgaben der Technik. Ebenfalls gehört zur Ladungssicherung das korrekte Verstauen und Sicheren der Ladung (einschließlich Geräte) sowie der Ladeeinrichtung. Ladung und Ladeeinrichtung müssen so verstaut und gesichert sein, dass sie selbst bei einer Vollbremsung nicht verrutschen.

Das bisherige Punktesystem wurde umgestellt. Das neue Punktesystem bei Fahrverstoß ist in Kraft getreten. Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) wurde das Fahreignungsregister (FAER).

BKatV-Novelle 2021 - Seit 09. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog gültig.

Was kostet ungesicherte Ladung?
Im Überblick finden Sie die Bußgelder und Punkte bei mangelnder Ladungssicherung - gültig seit 09. November 2021
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen unzureichende Ladungssicherung im PKW 35 Euro nein
...mit Gefährdung 1 Punkt 60 Euro nein
...mit Unfall 1 Punkt 75 Euro nein
da Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert 10 Euro nein
wegen Überschreitung bzw. Unterschreitung um mehr als 50 % zulässige Stützlast bei einem Kfz mit einem einachsigen Anhänger 1 Punkt 60 Euro nein
wegen Unterlassung, die Ladung oder Ladeeinrichtung bei LKW oder Omnibus verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert 1 Punkt 60 Euro nein
... mit Gefährdung 1 Punkt 75 Euro nein
... bei anderen Kfz oder dessen Anhängern
... mit Gefährdung 1 Punkt 60 Euro nein
wegen Fahren eines Kraftfahrzeugs, dessen Höhe einschließlich Ladung mehr als 4,20m betrug 1 Punkt 60 Euro nein



Bußgeld und Punkte bei Missachtung der Ladungssicherung - gültig bis April 2014:
Eine ausreichend gesicherte Ladung von Straßenfahrzeugen ist für die allgemeine Verkehrssicherheit unabdingbar. Wer seine Ladung nicht ordnungs¬gemäß verstaut und sichert, muss mit einem Punkteeintrag in Flensburg und einem Bußgeld rechnen.
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen Überschreitung bzw. Unterschreitung um mehr als 50 % zulässige Stützlast bei einem Kfz mit einem einachsigen Anhänger 1 Punkt 40 Euro nein
wegen Unterlassung, die Ladung oder Ladeeinrichtung bei LKW oder Omnibus verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert 1 Punkt 80 Euro nein

Aktuelle Infos zum Thema Stützlast und Ladungssicherung im Pkw, Anhänger oder Lastwagen:
Falsch gesicherte Ladung - Crashtests zeigen, dass falsch oder schlecht gesichertes Gepäck sich in ein lebensgefährliches Geschoss verwandeln kann. Selbst bei einer Kollision mit niedriger Geschwindigkeit könnte bereits ein Gegenstand mit dem Gewicht einer vollen Trinkflasche schwere Verletzungen verursachen. Je nach Ladungsart können Gurte, Netze sowie Antirutschmatten dienlich sein.
Ladungssicherung im Auto - Der Gesetzgeber gibt im Paragraf 22 der StVO klare Regeln zur sachgerechten Sicherung von Gepäck und Ladung, die bei einer plötzlichen Ausweichbewegung oder einer Vollbremsung nicht verrutschen darf. Wegen des vermeidbar hohen Risikos, das mit ungesicherten Ladungsteilen oder Gegenständen im Pkw verbunden ist, sind bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung unterschiedlich strenge Strafen vorgesehen.
Müssen Hunde angeschnallt sein? - Eine Anschnallpflicht für Hunde ist nicht vorgeschrieben. Jedoch gelten Tiere laut Straßenverkehrsordnung als Ladung. Und die ist so zu sichern, dass sie selbst bei einem Ausweichmanöver oder einer Vollbremsung nicht verrutscht, hin und her rollt, umfällt, herabfällt oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann (Ladungssicherung § 22 StVO). Wer dagegen verstößt, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro.
Gespann- und Anhängerfahren - Wer mit seinem PKW einen Anhänger zieht, sollte die Stützlast und die Anhängelast kennen. In der Auto-Betriebsanleitung weisen viele Hersteller auf die Anhängelast hin und reduzieren entsprechend mit der Höhe die zulässige Anhängelast.
Änderungen für LKW-Fahrer in 2021 - Für die Beantragung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für Schwertransporte und Großraumtransporte änderte sich ab Januar 2021 die Regelung zur zuständigen Behörde.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Neuerungen für Lastkraftwagenfahrer in 2020 - LKW-Fahrer und Berufskraftfahrer, die viele Tage auf Achse sind und im Fahrzeug des Arbeitgebers übernachten, können zukünftig täglich pauschal 8 Euro absetzen.
Ladungssicherung LKW, PKW, Anhänger - Lastwagenfahrer müssen sich 2019 auf einige Neuerungen und Änderungen im Straßenverkehr einstellen. LKW-Fahrer sind seit dem 01. Januar 2019 unter anderem verpflichtet auf der On-Board-Unit (OBU) die Gewichtsklasse anzugeben. Bei Kraftfahrzeugen mit einem zGM von mehr als 18 Tonnen muss zusätzlich die Achsen-Anzahl eingegeben werden.
Fahrsicherheitstraining für Gespanne und Wohnmobile - An den Standorten Sachsenring, Nürburgring, Münsingen und Lüneburg veranstaltet der Hersteller Hymer auch in 2017 wieder Fahrsicherheitstrainings für Caravan- und Reisemobil-Fahrer. Auf dem Tagesprogramm stehen unter anderem das richtige Bremsen in Kurven, in Gefahrensituationen sowie die ordnungsgemäße Ladungssicherung und das korrekte Rangieren mit dem Wohnwagen.
Falsche Ladungssicherung kann teuer werden - Verstöße können eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, beispielsweise bei der allgemeinen Verkehrskontrolle oder einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 35 bis 75 Euro und eventuellem Punkteeintrag im Verkehrsregister bestraft. Wer eine Straftat begeht, z. B. ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr 2016 - Ab März gilt die neue Fahrtenschreiberverordnung (VO (EU) Nr. 165/2014). LKW-Fahrer sollen durch ein akustisches Signal gewarnt werden.
ADAC Crashtest - Nur korrekt verzurrte Spanngurte können den Baum bei einem Unfall auf dem Dach halten. Bereits bei einem Aufprall mit 50 km/h flog der 32 Kilogramm schwere Christbaum über die Motorhaube des Autos.
Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht - Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gibt Klärung bezüglich dem Zuladungsgewicht im Pkw.
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