Hauptuntersuchung und Tüv
 

Bußgeld - Hauptuntersuchung bzw. Tüv abgelaufen


Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Fristüberschreitung zur Hauptuntersuchung bzw. Tüv.
Beachten Sie bitte, dass die AU seit 01. Januar 2010 in der Hauptuntersuchung integriert wurde.

Für LKW und Busse gilt:
Verstoß Punkte Bußgeld EURO Fahr-
verbot
weil Sie als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung
oder zur Sicherheitsprüfung
nicht vorgeführt haben
und dabei die Frist des Vorführtermins nicht einhielten
     
bis 2 Monate 0 P 15 nein
von 2 bis zu 4 Monaten 0 P 25 nein
von 4 bis zu 8 Monaten 1 P 40 nein
mehr als 8 Monaten 2 P 75 nein
Die StVO schreibt bei mehr als 8 Sitzplätzen eine zusätzliche Sicherheitsprüfung, je nach alter des Busses alle 3 Monate vor.

Für PKW und Krafträder gilt:
Verstoß Punkte Bußgeld EURO Fahr-
verbot
weil Sie als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung
oder zur Sicherheitsprüfung
nicht vorgeführt haben
und dabei die Frist des Vorführtermins nicht einhielten
     
von 2 bis zu 4 Monaten 0 P 15 nein
von 4 bis zu 8 Monaten 0 P 25 nein
mehr als 8 Monaten 2 P 40 nein



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