Verantwortung
 

Verantwortung für den Betrieb von Fahrzeugen


Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war      
» bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 3 P 100 nein
» bei anderen Kraftfahrzeugen 3 P 50 nein
Das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen 1 P 40 nein
» bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 3 P 150 nein
» bei anderen Kraftfahrzeugen 3 P 75 nein
Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder des Zugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt      
» bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 3 P 150 nein
» bei anderen als in Nummer 189.3.1 genannten Kraftfahrzeugen 3 P 75 nein










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