Neuer Bußgeldkatalog ab 2009
 

Neuer Bußgeldkatalog -
erhöhte Bußgelder für Verkehrsstrafen


Bußgelderhöhung ab 2009 - neuer Bußgeldkatalog mit deutlich höheren Bußgelder. Hier finden Sie online eine detaillierte Auflistung der Bußgelder für die einzelnen Verkehrsstrafen.

Das Bundeskabinett hat am 21. Mai 2008 den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkataloges mit den deutlich höheren Bußgeldern verabschiedet.
Dies bedeutet, dass seit 2009 die einzelnen Verkehrsstrafen für. Schnellfahrer, Alkoholsünder und Drängler viel härter bestraft werden.

Hier finden Sie einen Auszug aus dem neuen Bußgeldkatalog für die einzelnen Verkehrsstrafen
Bußgelder für neualt
Unangepasste Geschwindigkeit, z. B. bei Regen oder Glätte 100,00 Euro 50,00 Euro
Rote Ampel überfahren 90,00 Euro 50,00 Euro
Überholt mit Gefährdung 100,00 Euro 50,00 Euro
Linksfahren 80,00 Euro 40,00 Euro

Drängler    
Abstand in Meter bei mehr als 80 km/h neualt
5/10 v. halben Tacho 75,00 Euro 40,00 Euro
4/10 v. halben Tacho 100,00 Euro 60,00 Euro
3/10 v. halben Tacho 160,00 Euro 100,00 Euro
2/10 v. halben Tacho 240,00 Euro 150,00 Euro
1/10 v. halben Tacho 320,00 Euro 200,00 Euro
     

Abstand in Meter bei mehr als 130 km/h neualt
5/10 v. halben Tacho 100,00 Euro 60,00 Euro
4/10 v. halben Tacho 180,00 Euro 100,00 Euro
3/10 v. halben Tacho 240,00 Euro 150,00 Euro
2/10 v. halben Tacho 320,00 Euro 200,00 Euro
1/10 v. halben Tacho 400,00 Euro 250,00 Euro

  neualt
Nichteinhalten des Mindestabstandes bei LKW 80,00 Euro 50,00 Euro
Illegale Kfz Rennen für Teilnehmer 400,00 Euro 150,00 Euro
Illegale Kfz Rennen für Veranstalter 500,00 Euro 200,00 Euro
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen 80,00 Euro 50,00 Euro
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Fahrer 75,00 Euro 40,00 Euro
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Halter 380,00 Euro 200,00 Euro
Gefährliches Abbiegen 70,00 Euro 40,00 Euro
Gefährliches Wenden / Rückwärtsfahren 80,00 Euro 50,00 Euro

Drogen und Alkoholverstöße neualt
erster Verstoß 500,00 Euro 250,00 Euro
zweiter Verstoß 1000,00 Euro 500,00 Euro
dritter Verstoß 1500,00 Euro 750,00 Euro
Null-Promille-Regel für Fahranfänger 250,00 Euro 125,00 Euro

Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften neualt
21 - 25 km/h zu schnell 80,00 Euro 50,00 Euro
26 - 30 km/h zu schnell 100,00 Euro 60,00 Euro
31 - 40 km/h zu schnell 160,00 Euro 100,00 Euro
41 - 50 km/h zu schnell 200,00 Euro 125,00 Euro
51 - 60 km/h zu schnell 280,00 Euro 175,00 Euro
61 - 70 km/h zu schnell 480,00 Euro 300,00 Euro
Über 70 km/h zu schnell 680,00 Euro 425,00 Euro

Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften neualt
21 - 25 km/h zu schnell 70,00 Euro 40,00 Euro
26 - 30 km/h zu schnell 80,00 Euro 50,00 Euro
31 - 40 km/h zu schnell 120,00 Euro 75,00 Euro
41 - 50 km/h zu schnell 160,00 Euro 100,00 Euro
51 - 60 km/h zu schnell 240,00 Euro 150,00 Euro
61 - 70 km/h zu schnell 440,00 Euro 275,00 Euro
Über 70 km/h zu schnell 600,00 Euro 375,00 Euro


Quelle: Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

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