Neuer Bußgeldkatalog - erhöhte Bußgelder für Verkehrsstrafen
Bußgelderhöhung ab 2009 - neuer Bußgeldkatalog mit deutlich höheren Bußgelder. Hier finden Sie online eine detaillierte Auflistung der Bußgelder für die einzelnen Verkehrsstrafen.
Das Bundeskabinett hat am 21. Mai 2008 den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkataloges mit den deutlich höheren Bußgeldern verabschiedet. Dies bedeutet, dass seit 2009 die einzelnen Verkehrsstrafen für. Schnellfahrer, Alkoholsünder und Drängler viel härter bestraft werden.
Hier finden Sie einen Auszug aus dem neuen Bußgeldkatalog für die einzelnen Verkehrsstrafen
Bußgelder für
neu
alt
Unangepasste Geschwindigkeit, z. B. bei Regen oder Glätte
100,00 Euro
50,00 Euro
Rote Ampel überfahren
90,00 Euro
50,00 Euro
Überholt mit Gefährdung
100,00 Euro
50,00 Euro
Linksfahren
80,00 Euro
40,00 Euro
Drängler
Abstand in Meter bei mehr als 80 km/h
neu
alt
5/10 v. halben Tacho
75,00 Euro
40,00 Euro
4/10 v. halben Tacho
100,00 Euro
60,00 Euro
3/10 v. halben Tacho
160,00 Euro
100,00 Euro
2/10 v. halben Tacho
240,00 Euro
150,00 Euro
1/10 v. halben Tacho
320,00 Euro
200,00 Euro
Abstand in Meter bei mehr als 130 km/h
neu
alt
5/10 v. halben Tacho
100,00 Euro
60,00 Euro
4/10 v. halben Tacho
180,00 Euro
100,00 Euro
3/10 v. halben Tacho
240,00 Euro
150,00 Euro
2/10 v. halben Tacho
320,00 Euro
200,00 Euro
1/10 v. halben Tacho
400,00 Euro
250,00 Euro
neu
alt
Nichteinhalten des Mindestabstandes bei LKW
80,00 Euro
50,00 Euro
Illegale Kfz Rennen für Teilnehmer
400,00 Euro
150,00 Euro
Illegale Kfz Rennen für Veranstalter
500,00 Euro
200,00 Euro
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen
80,00 Euro
50,00 Euro
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Fahrer
75,00 Euro
40,00 Euro
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Halter
380,00 Euro
200,00 Euro
Gefährliches Abbiegen
70,00 Euro
40,00 Euro
Gefährliches Wenden / Rückwärtsfahren
80,00 Euro
50,00 Euro
Drogen und Alkoholverstöße
neu
alt
erster Verstoß
500,00 Euro
250,00 Euro
zweiter Verstoß
1000,00 Euro
500,00 Euro
dritter Verstoß
1500,00 Euro
750,00 Euro
Null-Promille-Regel für Fahranfänger
250,00 Euro
125,00 Euro
Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften