Änderungen im Bußgeldkatalog Mai 2006
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Seit dem 1. Mai müssen Autofahrer mit höheren Geldbußen bei Verkehrsverstößen rechnen.
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Wer nicht genug Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden Fahrzeug hält wird verstärkt zur Kasse gebeten. Sah der Katalog bisher Höchststrafen von 150 Euro, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot vor, sind es Künftig 250 Euro, weiterhin vier Punkte, aber gleich bis zu drei Monate Fahrverbot. Der Mindestabstand bei 80 Km/h muss mindestens 20 Meter betragen, sonst fallen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg an. Mit weniger als zehn Metern Distanz zum Vordermann bei Tempo 100 handelt man sich 150 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot ein. Diese schärfste Sanktion gilt dann, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h weniger als ein Zehntel des halben Tachowerts (bei 150 km/h also etwa weniger als 7,5 Meter) beträgt (Geldbuße unterhalb von 130 km/h sind 200 Euro). Ein Fahrverbot von einem Monat bringt bereits das Auffahren auf weniger als 3/10 des halben Tachowerts. Bisher mussten dafür mindestens 2/10 oberhalb von 130 km/h und 3/10 unterhalb der Autobahn-Richtgeschwindigkeit unterschritten werden.
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Wer mit abgefahrenen Sommerreifen auf deutschen Straßen unterwegs ist muss einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Findet dabei eine Behinderung des Straßenverkehrs statt sind sogar 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Laut Straßenverkehrsordnung heißt es: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." Hierzu gehört "insbesondere eine geeignete Bereifung". Der ADAC und das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe empfiehlt daher, das Fahrzeug rechtzeitig zur Saison umzurüsten: Sommerreifen im Sommer und Winterreifen im Winter.
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An Bahnübergängen werden Autofahrer mit 150 Euro statt bisher 50 Euro bestraft und müssen einem Monat auf ihren Führerschein verzichten, wenn sie die Blinklichter nicht beachten. Das risikoreiche Umfahren von Halbschranken kostet ab Mai 450 Euro und führt zu drei Monaten Fahrverbot.
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Für PKW's gilt die Regel, wonach in einem Pkw nur so viele Personen mitfahren dürfen wie Plätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind.
Neu ist auch eine Helmpflicht für Fahrer von Trikes und Quads.