Bußgeld und Punkte für
Überschreitung von Kfz-Abmessungen
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Überschreitung von Kfz Abmessungen. Sie haben die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge eines Fahrzeugs bzw. einer Fahrzeugkombination nicht beachtet?
Bei Verstöße gegen Paragraf 32 StVZO können Bußgelder und Punkteinträge in Flensburg erhoben werden.
BKatV-Novelle 2021 - Seit 09. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog gültig.
Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) wurde das Fahreignungsregister (FAER). Das bedeutet, anstelle des bisherigen Punktesystems mit einer Bewertung von 1 bis 7 Punkten trat das Fahreignungs-Bewertungssystem mit 1 bis 3 Punkten in Kraft. Ferner wurden die Bußgelder teilweise erhöht. Die Verwarnungsgeld-Obergrenze für Ordnungswidrigkeiten wurde auf 55 Euro festgesetzt und die Eintragungsgrenze auf 60 Euro.
Nachfolgend finden Sie die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für die unerlaubte Inbetriebnahme eines Kfz, Anhänger oder einer Fahrzeugkombination im öffentlichen Straßenverkehr:
Gültig seit Mai 2014 - Update seit November 2021:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
wegen Inbetriebnahme eines Kfz, Anhänger oder einer Fahrzeugkombination, obwohl die Abmessungen, also die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten wurde | - | 50 Euro | nein |
wenn Sie als Halter die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen haben | 1 Punkt | 75 Euro | nein |
wegen unzulässige Fahrzeughöhe über 4,20 Meter | - | 60 Euro | nein |
gegen die Feststellungspflichten bezüglich Gesamtgewicht, Anhänge- oder Achslast | - | 50 Euro | nein |
Gültig bis April 2014:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
wegen Inbetriebnahme eines Kfz, Anhänger oder einer Fahrzeugkombination, obwohl die Abmessungen, also die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten wurde | 1 Punkt | 50 Euro | nein |
wenn Sie als Halter die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen haben | 1 Punkt | 75 Euro | nein |