Wie breit darf ein Fahrzeug sein?
 

Bußgeld und Punkte für
Überschreitung von Kfz-Abmessungen


Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Überschreitung von Kfz Abmessungen. Sie haben die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge eines Fahrzeugs bzw. einer Fahrzeugkombination nicht beachtet?
Bei Verstöße gegen Paragraf 32 StVZO können Bußgelder und Punkteinträge in Flensburg erhoben werden.

BKatV-Novelle 2021 - Seit 09. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog gültig.
Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) wurde das Fahreignungsregister (FAER). Das bedeutet, anstelle des bisherigen Punktesystems mit einer Bewertung von 1 bis 7 Punkten trat das Fahreignungs-Bewertungssystem mit 1 bis 3 Punkten in Kraft. Ferner wurden die Bußgelder teilweise erhöht. Die Verwarnungsgeld-Obergrenze für Ordnungswidrigkeiten wurde auf 55 Euro festgesetzt und die Eintragungsgrenze auf 60 Euro.

Nachfolgend finden Sie die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für die unerlaubte Inbetriebnahme eines Kfz, Anhänger oder einer Fahrzeugkombination im öffentlichen Straßenverkehr:

Gültig seit Mai 2014 - Update seit November 2021:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen Inbetriebnahme eines Kfz, Anhänger oder einer Fahrzeugkombination, obwohl die Abmessungen, also die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten wurde - 50 Euro nein
wenn Sie als Halter die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen haben 1 Punkt 75 Euro nein
wegen unzulässige Fahrzeughöhe über 4,20 Meter - 60 Euro nein
gegen die Feststellungspflichten bezüglich Gesamtgewicht, Anhänge- oder Achslast - 50 Euro nein



Gültig bis April 2014:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen Inbetriebnahme eines Kfz, Anhänger oder einer Fahrzeugkombination, obwohl die Abmessungen, also die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten wurde 1 Punkt 50 Euro nein
wenn Sie als Halter die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen haben 1 Punkt 75 Euro nein


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