Bußgeldkatalog - Strafe Mindestabstand nicht eingehalten
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes bzw. Mindestabstandes.
Mindestabstand auf der Autobahn – Wie wird der Sicherheitsabstand errechnet?
Es gibt eine Faustformel, die sich auf Autobahnen und Schnellstraßen etabliert hat:
Die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte der Strecke entsprechen, die in 2 Sekunden zurückgelegt wird.
Als Orientierung könnte auch diese Methode dienen:
Sicherheitsabstand = mindestens halber Tachowert.
Wie viel Abstand muss eingehalten werden?
Ein ausreichender Mindestabstand ist in viele Verkehrssituationen von Bedeutung. In der Regel muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Kfz so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn das Fahrzeug plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Der Mindestabstand wurde nicht eingehalten: Welches Bußgeld und welcher Punkte-Eintrag drohen?
Die Abstandsverstöße sind seit Mai 2014 in drei Geschwindigkeitskategorien eingeteilt. Im November 2021 wurde eine Änderung bei den Bußgeldregelsätzen und den Fahrverboten vorgenommen. Die Regelungen zum Abstand sind in Paragraf 4 Abs. 3 StVO zu finden.
Nachfolgend finden Sie die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Abstandverstößen – gültig seit 09.11.2021:
PKW
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als
80 km/h
,
Abstand weniger als |
|||
bei 5/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 75 Euro | nein |
bei 4/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 100 Euro | nein |
bei 3/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 160 Euro | 1 Monat |
bei 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 1 Punkt | 240 Euro | 2 Monate |
bei 1/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 1 Punkt | 320 Euro | 3 Monate |
wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als
100 km/h
,
Abstand weniger als |
|||
bei 5/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 75 Euro | nein |
bei 4/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 100 Euro | nein |
bei 3/10 des halben Tachowertes | 2 Punkte | 160 Euro | 1 Monat |
bei 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 2 Punkte | 240 Euro | 2 Monate |
bei 1/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 2 Punkte | 320 Euro | 3 Monate |
wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als
130 km/h
,
Abstand weniger als |
|||
bei 5/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 100 Euro | nein |
bei 4/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt | 180 Euro | nein |
bei 3/10 des halben Tachowertes | 2 Punkte | 240 Euro | 1 Monat |
bei 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 2 Punkte | 320 Euro | 2 Monate |
bei 1/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 2 Punkte | 400 Euro | 3 Monate |
LKW - BUS
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
Wird auf einer Autobahn von einem Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder eines Kraftomnibusses bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h zu einem vorausfahrenden Fahrzeug der Mindestabstand von 50 m unterschritten. | 1 Punkt | 80 Euro | nein |