Bußgelder, Punkte wegen
Nichteinhaltung von Auflagen im Straßenverkehr
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Nichteinhaltung von Auflagen bei einer Ausnahmegenehmigung.
Das bisherige Punktesystem wurde umgestellt. Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) wurde das Fahreignungsregister (FAER).
StVO-Reform - Seit 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr.
Gültig seit Mai 2014 – Update November 2021:
| Verstoß | Punkte | Bußgeld Euro |
Fahr-
verbot |
| Wegen Nichteinhaltung einer vollziehbaren Auflage bei einer Ausnahmegenehmigung | 1 Punkt | 70 Euro | nein |
| Wegen einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekannt gemacht wurde | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
Gültig bis April 2014:
| Verstoß | Punkte | Bußgeld Euro |
Fahr-
verbot |
| Wegen Nichteinhaltung einer vollziehbaren Auflage bei einer Ausnahmegenehmigung | 1 Punkt | 50 Euro | nein |