Bahnübergang StVO - Regeln, Vorschriften, Bußgelder
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Überquerung eines Bahnüberganges bei Nichtbeachtung der Wartepflicht. Strafen am Bahnübergang gemäß Paragraf 19 StVO im Überblick.
Schienenfahrzeuge haben Vorrang auf Bahnübergängen über Wald-, Rad-, Feld- oder Fußwege sowie auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Verkehrsschild 201).
Bereits im Vorfeld signalisiert ein dreieckiges Gefahrzeichen, auf dem ein Zug abgebildet ist, die Übergänge. Zudem weisen sogenannte "Warnbaken", das sind weiße Verkehrsschilder mit 1 bis 3 diagonalen roten Streifen, auf den Bahnübergang hin.
Verkehrssicherheit an Bahnübergängen
Was gilt an Bahnübergängen?
Wenn man sich einem Bahnübergang nähert, gilt generell eine erhöhte Aufmerksamkeit. Man sollte immer die Geschwindigkeit drosseln, sich dem Bahnübergang mit maximal 50 km/h nähern, man sollte jederzeit bremsbereit sein, man sollte immer anhalten, wenn sich ein Zug nähert und die Bahnstrecke nach beiden Seiten überblicken.
Wie sollte man sich verhalten?
Mit Ihrem Fahrzeug sollten Sie sich Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Ist es Ihnen nicht möglich, den Übergang wegen des Straßenverkehrs zügig und ohne Aufenthalt zu überqueren, sind Sie verpflichtet, vor dem Andreaskreuz zu warten. Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, sieht für das Überqueren von Bahnübergangen bestimmte Regeln vor. Wenn Sie gegen diese Vorschriften verstoßen, riskieren Sie empfindliche Strafen (bis zu 3 Punkte) und müssen zum Teil mit sehr hohen Bußgeldern (bis zu 700 Euro) rechnen.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen an Bahnübergängen?
Anstelle des bisherigen Punktesystems trat das Fahreignungsregister (FAER) in Kraft. Im FAER werden nur Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die direkten Einfluss auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben.
StVO-Reform 2021 – Es gilt die neue Bußgeldkatalog-Verordnung
Nachfolgend finden Sie die Strafen am Bahnübergang gemäß § 19 der StVO
Gültig seit Mai 2014 - Update November 2021:
Verstoß | Punkte | Bußgeld EURO |
Fahr-
verbot |
wegen Überquerung eines Bahnüberganges bei Nichtbeachtung der Wartepflicht, trotz rotem Blinklicht bzw. gelb-rote Lichtzeichen oder sich die Schranken senkten oder ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges ertönte | 2 Punkte | 240 Euro | 1 Monat |
wegen risikoreichem Umfahren von Halbschranken | 2 Punkte | 700 Euro | 3 Monate |
wegen Überquerung eines Bahnüberganges bei Nichtbeachtung der Wartepflicht (geschlossene Schranke oder Halbschranke) zu Fuß, mit dem Rad oder als andere nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer | 2 Punkte | 350 Euro | nein |
wegen Missachtung der Vorfahrt des Schienenfahrzeugs | 1 Punkte | 80 Euro | nein |
wegen unzulässigen Überholen an einem Bahnübergang (Verkehrszeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsbereich von Schiene und Straße) | 1 Punkte | 70 Euro | nein |
Gültig bis April 2014:
Verstoß | Punkte | Bußgeld EURO |
Fahr-
verbot |
wegen Überquerung eines Bahnüberganges bei Nichtbeachtung der Wartepflicht | 3 Punkte | 240 Euro | 1 Monat |
wegen risikoreichem Umfahren von Halbschranken | 3 Punkte | 700 Euro | 3 Monate |