Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt
 

Bußgeld wegen Fahren ohne passende
Beleuchtung am Auto laut StVO


Vorschriften zur Beleuchtung am Auto laut StVO. Bußgeld, Punkte, Fahrverbot wegen Fahren ohne Abblendlicht bei erheblicher Sichtbehinderung, Missbrauch der Lichthupe oder Nebelscheinwerfer, kein rechtzeitiges Abblenden, Fahren mit Standlicht...

Wann muss man am Auto welches Licht benutzen?
Kfz müssen mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder (auch mit Beiwagen) benötigen nur einen Scheinwerfer.
Die Scheinwerfer für Fernlichter dürfen nur gleichzeitig oder paarweise angeschaltet werden bzw. an sein. Beim Abblenden müssen alle gleichzeitig wieder ausgehen. Besondere Scheinwerfer dürfen für das Abblendlicht und das Fernlicht vorhanden sein, wenn sie so geschaltet sind, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mit brennen.

StVO-Novelle - Die Neuregelung des altbewährten Punktesystems für Verkehrssünder beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ist in Kraft getreten. Das neue System heißt Fahreignungsregister und löst das Verkehrszentralregister ab.

Was kostet es, ohne Abblendlicht zu fahren? Ist es strafbar, ohne Licht zu fahren?
Nachfolgend finden Sie die Verkehrsstrafen für das Fahren ohne Abblendlicht, für das Fahren nur mit Standlicht bzw. mit nicht vorschriftsmäßiger bzw. defekter Beleuchtung:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Wegen Fahren bei erheblicher Sichtbehinderung durch Schneefall, Nebel oder Regen am Tage außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Abblendlicht 1 Punkt 60 Euro nein
Wegen Fahren bei erheblicher Sichtbehinderung durch Schneefall, Nebel oder Regen am Tage innerhalb geschlossener Ortschaften ohne Abblendlicht 0 Punkte 25 Euro nein
Wegen Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen in beschmutztem oder verdecktem Zustand oder der nicht vorschriftsmäßigen Beleuchtung sowie Fahren ohne rechtzeitiges Abblenden 0 Punkte 20 Euro nein
...mit Gefährdung 0 Punkte 25 Euro nein
...mit Sachbeschädigung 0 Punkte 35 Euro nein
...wegen Fahren nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht 0 Punkte 10 Euro nein
...mit Gefährdung 0 Punkte 15 Euro nein
...mit Sachbeschädigung 0 Punkte 35 Euro nein
...wegen nicht vorschriftsmäßiger Beleuchtung am haltenden Fahrzeug. Laut Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften haltende Fahrzeuge mit eigener Lichtquelle beleuchtet werden. 0 Punkte 20 Euro nein
...mit Sachbeschädigung 0 Punkte 35 Euro nein
...wegen Tunnel-Fahrt ohne Abblendlicht 0 Punkte 10 Euro nein
wegen Missbrauch der Lichthupe und Hupe 0 Punkte 5 Euro nein
...mit Belästigung 0 Punkte 10 Euro nein
...wegen Missbrauch der Nebelscheinwerfer gemäß StVO § 17 und § 3 0 Punkte 20 Euro nein
...mit Gefährdung 0 Punkte 25 Euro nein
...mit Sachbeschädigung 0 Punkte 35 Euro nein
wegen Fahren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl die Sicht nicht durch Nebel behindert war 0 Punkte 20 Euro nein
...mit Gefährdung 0 Punkte 25 Euro nein
...mit Sachbeschädigung 0 Punkte 35 Euro nein

Wann dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden?
Wissenswertes zur Nebelscheinwerfer-Pflicht:

Eine Pflicht zur Nutzung der Nebelscheinwerfer besteht nicht. Die Nutzung von Nebelschlussleuchten in Deutschland ist nur bei erheblicher Sichteinschränkung (Nebel, Regen oder Schneefall) erlaubt. Wenn die Sichtweite bedingt weniger als 50 m beträgt (Paragraf 17 Abs. 3 Satz 5 der Straßenverkehrsordnung), darf die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (Paragraf 3 StVO) nicht überschritten werden. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, gibt genau an, wann die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen.

Wann darf man das Fernlicht einschalten?
In der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist die Benutzung des Fernlichts beschrieben. Autofahrer sollten das Abblendlicht einschalten, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern sowie während der Dämmerung oder bei Dunkelheit. Wer dagegen mit Fernlicht auf durchgehend ausreichend beleuchteten Straßen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.


Gültig bis 30.04.2014
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Wegen Fahren bei erheblicher Sichtbehinderung durch Schneefall, Nebel oder Regen am Tage außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Abblendlicht 3 Punkte 40 Euro nein

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