Strafe bei falschen oder abgefahrenen Reifen
 

Falsche Bereifung gemäß Bußgeldkatalog StVO
Winterreifen, Sommerreifen


Was kostet das Fahren ohne Winterreifen? Wann darf man nicht mehr mit Sommerreifen fahren? Bußgeld, Punkte, Fahrverbot wegen falscher Bereifung, StVO in Sachen Winterreifen und Infos zur Winterreifenpflicht auf einen Blick.

Was kostet es, ohne Winterreifen zu fahren? Ist es erlaubt, im Winter mit Sommerreifen zu fahren?
Sie fuhren bei Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, Schneeglätte oder Glatteis ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse, dann finden Sie nachfolgend die Sanktionen, die Ihnen drohen.
Eine ungeeignete Bereifung am Fahrzeug kann teuer werden - Bußgelder, Punkte und Fahrverbote im Überblick:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen Fahren mit Sommerreifen 1 Punkt 75 Euro nein
findet dadurch eine Behinderung statt 1 Punkt 80 Euro nein
findet dadurch eine Gefährdung statt 1 Punkt 100 Euro nein
kommt es zum Unfall 1 Punkt 120 Euro nein
wegen Inbetriebnahme eines Kfz (jedoch kein Mofa) oder Anhängers, dessen Reifen nicht die ausreichende Profiltiefe bzw. Einschnitttiefe besitzen 1 Punkt 75 Euro nein
wegen Anordnung bzw. Zulassung der Inbetriebnahme eines Kfz (jedoch kein Mofa) oder Anhängers, dessen Reifen nicht die ausreichende Profiltiefe bzw. Einschnitttiefe besitzen 1 Punkt 75 Euro nein

Winterreifen für das Auto. Welche Reifen sind erlaubt?
In Deutschland gilt die "situative Winterreifenpflicht". Fahrzeuge müssen bei winterlichen Straßenbedingungen mit wintertauglicher Bereifung gefahren werden. Das gilt bei Eisglätte, Reifglätte, Schneeglätte, Schneematsch oder Glatteis. Seit 2019 gelten als wintertauglich nur noch Reifen (Winterreifen, Allwetterwetterreifen bzw. Ganzjahresreifen), die die Kennzeichnung "Bergspitze mit Schneeflocke" tragen, sie löst das M+S-Zeichen (Matsch und Schnee) ab.
Seit Dezember 2010 ist es amtlich. Der Gesetzgeber hat die StVO - Straßenverkehrsordnung - in Bezug auf Winterreifen geändert. Die Kennzeichnung "M+S", die für Matsch und Schnee steht, ist weder ein Qualitätssiegel noch rechtlich geschützt. Man findet diese Reifenkennzeichnung teilweise auch auf für den Winter völlig untauglichen Produkten aus Fernost und hat daher praktisch keine Bedeutung. Das Problem der M+S Kennzeichnung ist seit Einführung der situativen Winterreifenpflicht bekannt, doch hatte die Bundesregierung es bislang versäumt, die Anforderungen an Winterreifen zu konkretisieren. Aussagekräftiger ist das Alpine-Symbol bzw. das Schneeflockensymbol, Three Peaks on a Mountain Snowflake (TPMS), denn hier müssen die Reifen gegen einen Referenzreifen antreten und einen Test auf Schnee bestehen.
Über die entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat nun der Bundestag abgestimmt. Gemäß der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, gelten seit Mai 2017 nur noch Fahrzeugreifen als wintertauglich, die nach einem strengen und einheitlichen Prüfverfahren mit dem "Alpine-Symbol" (3PMFS Symbol aus Schneeflocke und Bergpiktogramm) gekennzeichnet sind. PKW-, LKW- und Lastwagen-Neureifen, runderneuerte oder gebrauchte, für die eine entsprechende Typgenehmigung nach UN/ECE R-117 vorliegen, gelten ab dem Produktionsdatum 01.01.2018 als Winterpneus. Bis Ende September 2024 galt eine Übergangsfrist gemäß § 36 Absatz 4a StVZO für das Fahren mit Winterreifen ohne Alpine-Symbol.
Für KFZ der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 (Busse und Lastkraftwagen ab 5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse) sind nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern spätestens ab 01. Juli 2020 auch auf den gelenkten Vorderachsen mit den neuen Winterreifen auszurüsten.

Gibt es in Deutschland überhaupt eine Winterreifenpflicht?
Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland - Erfolgte Änderung des § 2 Absatz 3a StVO:

Die Fahrten bei winterlichen Verkehrsverhältnissen sowie die Anforderungen an Winterreifen wurden präzisiert. Es wurde klargestellt, dass sogenannte M+S-Reifen, sofern sie nicht mit der Kennzeichnung "Berg mit Schneekristall" versehen sind, nicht mehr als Winterreifen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung gelten.
Gemäß § 36 Absatz 4a StVZO dürfen M+S-Reifen ohne Schneeflockensymbol bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch bis 30. September 2024 gefahren werden, danach sind diese Allwetterreifen verboten.
Neu geregelt wurden auch die Ausnahmen von der Winterreifenpflicht.

Gültig seit 2017 - Laut Paragraph 2 Absatz 3a heißt es in der Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO:
Bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, welche den Anforderungen an die Bereifung gemäß Paragraf 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, entsprechen. Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M2 und M3 dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen und der vorderen Lenkachsen Winterreifen angebracht sind.
Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, für Einsatzfahrzeuge, der in Paragraf 35 Abs.1 genannten Organisationen, soweit für diese Kfz bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die die Anforderung des Paragraph 36 Absatz 4 der Straßenverkehrszulassungsordnung einhalten, für Spezialfahrzeuge, für denen bauartbedingt keine Reifen der Kategorie C3 für Nutzfahrzeuge mit dem Geschwindigkeitskategorie-Symbol M, Kategorie C2 für Nutzfahrzeuge mit dem Geschwindigkeitskategorie-Symbol N) oder Kategorie C1 für Pkw, Wohnmobile, Busse verfügbar sind, für motorisierte Krankenfahrstühle laut Paragraf 2 Nr. 13 und für Stapler laut § 2 Nr. 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV.
Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 Meter, bei Glatteis oder Schneeglätte jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn notwendig, den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Gültig bis 2017 - Laut Paragraph 2 Absatz 3a heißt es:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage, die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkteeintrag in Flensburg. Kommt es durch die mangelhafte Bereifung zu Behinderungen kostet der Verkehrsdelikt 80 Euro Bußgeld und bringt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.


Interessante Hinweise rund um das Thema Bereifung:

Autobereifung – Wenn noch Sommerpneus aus dem vergangenen Jahr vorhanden, sollten diese auf Beschädigungen geprüft werden. Ferner gilt es, unbedingt das Alter der Reifen sowie die Profiltiefe zu kontrollieren. Sind die Autoreifen älter als sechs Jahre, sollte eine Expertin oder ein Experte die Reifen-Tauglichkeit begutachten.
Wie alt sollte ein Reifen sein? - Sieht man von Anhängerreifen, die eine Zulassung bis Tempo 100 haben, einmal ab, dann gibt es keine gesetzliche Regelung zum Höchstalter. Sind die 100er-Reifen, wie sie häufig bei Wohnwagen genutzt werden, älter als 6 Jahre, verlieren sie ihre Zulassung für die höhere Geschwindigkeit und dürften dann allenfalls noch mit bis zu 80 km/h bewegt werden.
Kennzeichnung für Autoreifen - Seit Mai 2021 gibt es eine überarbeitete Kennzeichnungspflicht für Autoreifen. Eine Skala, die an die Effizienz von Haushalts-Elektrogeräten erinnert, zeigt Werte von A bis E, die dem Kunden auf den ersten Blick mehr Infos über die Bereifung geben.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:

Winterreifen im Test – Insgesamt wurden 51 Winterpneus mit der Reifengröße 245/45 R18 unter die Lupe genommen. Bedeutungsvoll für die Ergebnisse waren unter anderem die Eigenschaften auf Nässe, Schnee und trockener Fahrbahn sowie die Kosten.
Sicher unterwegs im Straßenverkehr - Bei dem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht droht dem Autofahrer nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro Bußgeld, sondern auch ein Punkteeintrag im Flensburger Fahrerlaubnisregister. Bei Behinderung anderer erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.
Reifendimension, DOT-Nummer und der Hinweis auf die Wintertauglichkeit - Die Reifen sind mehr als ein Klumpen Gummi. So wie im Inneren eines Motors viele einzelne Komponenten zusammenspielen, kommt es auch beim Fahrzeugreifen darauf an, dass die Bauteile ideal aufeinander abgestimmt sind. Insgesamt sind es neun wesentliche Bauteile, die einen modernen Reifen ausmachen.
StVZO Winterreifen - Es stehen wichtige Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bezüglich der Winterbereifung an. Nach StVO § 2 Abs. 3a werden Reifen gefordert, die die in § 36 Absatz 4 oder Absatz 4a StVZO definierten Eigenschaften erfüllen (Bergpiktogramm mit Schneeflocke, Alpine-Symbol, 3PMSF-Symbol). Das neue Gesetz sieht eine Übergangsfrist vor. Noch bis zum 30. September 2024 dürfen vor 2018 angeschaffte "M+S-Reifen" gefahren werden. Ferner wird das Bußgeld für die falsche Bereifung erhöht. Wer im Winter mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, muss ab 2018 statt 60 Euro nun 75 Euro zahlen.
Strafen (Bußgelder und Punkte) bei Missachtung der Mindestprofiltiefe - Wird die Reifenprofiltiefe und das Mindestalter der Reifen missachtet, muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 60 bis 120 Euro und einem Punkteeintrag in Flensburg rechnen. Die Strafe betrifft Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen. Mofa-Fahrer müssen ein Verwarnungsgeld von 25 bis 35 Euro zahlen. Man sollte sich deshalb immer vor dem Reifenwechsel über die Leistungsfähigkeit und Beschaffenheit der Fahrzeugreifen erkundigen. So fährt man sicherer und kann unnötigen Ärger vermeiden.
Wegen falscher Bereifung bis zu 5.000 Euro Bußgeld - Wechseln Sie nicht zu früh von Winterreifen auf Sommerreifen, denn in Österreich droht Ihnen beim Fahren mit falscher Bereifung bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro.
Sommer-Pneus im Winter - Bei niedrigen Temperaturen wird es den Sommerreifen zu kalt. Für den Winter sind die Winterreifen die bessere Wahl, denn hier bleibt nicht nur der Gummi auch bei Frost weich genug, auch die Gestaltung des Profils sorgt für den sicheren Gripp.
Winterreifen StVZO - Die sogenannte situative Winterreifenpflicht besagt, dass bei Schneematsch, Schneeglätte, Glatteis, Eis- oder Reifglätte Fahrzeuge nur gefahren werden dürfen, wenn diese mit Winterreifen mit der Kennzeichnung "M+S" ausgestattet sind. Doch genau dieser Passus sollte bereits in der Vergangenheit geprüft werden. Die Reifenkennzeichnung M+S ist weder ein Qualitätssiegel noch rechtlich geschützt. Deshalb gibt es den Vorschlag der Bundesregierung, die Winterreifenpflicht durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu konkretisieren. Zukünftig sollen nur noch Reifen mit dem "Alpine"-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als Winterpneus gelten und bei winterlichen Bedingungen erlaubt sein.
Schneeketten in Deutschland - Eine allgemeine Schneekettenpflicht in Deutschland gibt es nicht. Wird jedoch das Anlegen von Ketten durch Verkehrsschilder signalisiert und nicht beachtet, drohen Bußgelder.
Falsche Bereifung Folgen und Bußgeld - Wann besteht die Verpflichtung Winterreifen zu benutzen? Das Amtsgericht Mannheim hat im aktuellem Gerichtsurteil AZ. 3C 308/14 darüber entschieden.
Bereifung gemäß StVO - Autos mit Sommerreifen bei Glatteis, Eis, Reif- oder Schneeglätte sowie Schneematsch dürfen nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Fast abgefahrene Winterreifen im Sommer - Experten raten, auf passende Bereifung zu achten und keine Sparmaßnahme zu Lasten der Verkehrssicherheit.
Die richtige Bereifung mit dem Trailerreifen Ultra Grip Max T - Der neue Reifen soll bei Schnee eine optimale Seitenstabilität bieten
Bußgeld Reifen - Wer trotz verschneiter Straßen über keine Allwetter- oder Winterreifen verfügt, muss mit Geldstrafe und Punkte rechnen.
Der Bremsweg ist mit Ganzjahresreifen selbst bei geringer Geschwindigkeit im Winter deutlich länger als bei echten Winterpneus.
Mischbereifung - Was schreibt der Gesetzgeber vor?
Was viele nicht wissen - Die M+S-Kennung an der Reifenflanke ist kein gesetzlich definiertes Symbol.
Wie gut können runderneuerte Reifen und Ganzjahresreifen im Winter mithalten?
HU - Abgefahrene Reifen oder unzureichendes Mindestprofil.
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