Bußgeld und Punkte bei Verstoß gegen
eine ordnungswidrige Omnibus-Besetzung bzw. Beladung
Bußgelder, Punkte und Fahrverbote wegen Verstöße gegen eine ordnungsgemäße Besetzung und Beladung von Kraftomnibussen.
Definition Kraftomnibusse:
Paragraf 30d StVZO - Kraftomnibusse
Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Es dürfen in Omnibussen nicht mehr Personen und Gepäck befördert werden als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) Steh- und Sitzplätze eingetragen sind.
FAER:
Die Neuregelung des Fahreignungsregisters achtet stärker auf verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, so dass mit der Verordnung die Punkte als auch bestimmte Bußgelder angepasst wurden.
Seit 2020 sind in jedem Fernbus zwei Stellplätze für Rollstühle verpflichtend, ebenso sind Freiräume für einen ungehinderten Zugang und Einstiegshilfen vorgesehen. Die Barrierefreiheit soll auch für Fernlinienbusse gelten.
Verkehrsrecht 2024:
Kraftfahrzeuge mit digitalem oder analogem Fahrtenschreiber, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, sind bis Ende 2024 mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 2ten Version nachzurüsten.
Wissenswertes:
Ein Kfz-Verbandskasten muss der DIN-Norm 13164:2022 entsprechen. Die neue DIN-Norm für Verbandskästen beinhaltet zwei medizinische Mund- und Nasenmasken (FFP2-Masken sind nicht verpflichtend). Bis zum 31. Januar 2023 galt eine Übergangsfrist, in der Busfahrer den alten Erste-Hilfe-Kasten um zwei Masken nachrüsten konnten. Ein unvollständige ausgerüstete Kfz-Verbandstasche kostet 10 Euro Verwarnungsgeld.
StVO 2021 - Der geänderte Bußgeldkatalog, teils mit drastischen Strafen, ist seit dem 09. November 2021 in Kraft.
Im Überblick finden Sie die jeweiligen Punkte und Bußgelder für die Nichtbeachtung der Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Omnibussen:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
wegen Inbetriebnahme des Omnibusses und hierbei mehr Personen oder Gepäck befördert als im Fahrzeugschein Sitzplätze eingetragen waren | 1 Punkt | 50 Euro | nein |
für die als Halter angeordnete und zugelassene o. g. Inbetriebnahme | 1 Punkt | 75 Euro | nein |
Gültig bis April 2014:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
wegen Inbetriebnahme des Omnibusses und hierbei mehr Personen oder Gepäck befördert als im Fahrzeugschein Sitzplätze eingetragen waren | 1 Punkt | 80 Euro | nein |
für die als Halter angeordnete und zugelassene o. g. Inbetriebnahme | 1 Punkt | 180 Euro | nein |