Bußgeld - Omnibus Besetzung
Bußgeld, Punkte und Fahrverbote wegen falscher Omnibus Besetzung, Beladung und Kennzeichnung.
Es dürfen in Omnibussen nicht mehr Personen und Gepäck befördert werden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) Steh- und Sitzplätze eingetragen sind.
FAER - Die Neuregelung des Fahreignungsregisters achtet stärker auf verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, so dass mit der Verordnung die Punkte als auch bestimmte Bußgelder angepasst wurden.
Ab 2020 sind in jedem Fernbus zwei Stellplätze für Rollstühle verpflichtend, ebenso sind Freiräume für einen ungehinderten Zugang und Einstiegshilfen vorgesehen. Die Barrierefreiheit soll auch für Fernlinienbusse gelten.
Im Überblick finden Sie die jeweiligen Punkte und Bußgelder für die Nichtbeachtung der Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Omnibussen im Vergleich.
Gültig seit Mai 2014:
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahr- verbot |
wegen Inbetriebnahme es Omnibusses und hierbei mehr Personen oder Gepäck befördert als im Fahrzeugschein Sitzplätze eingetragen waren | 1 Punkt | 50 Euro | nein |
für die als Halter angeordnete und zugelassene o. g. Inbetriebnahme | 1 Punkt | 75 Euro | nein |
Gültig bis April 2014:
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahr- verbot |
wegen Inbetriebnahme es Omnibusses und hierbei mehr Personen oder Gepäck befördert als im Fahrzeugschein Sitzplätze eingetragen waren | 1 Punkt | 80 Euro | nein |
für die als Halter angeordnete und zugelassene o. g. Inbetriebnahme | 1 Punkt | 180 Euro | nein |