Omnibus Besetzung
 

Bußgeld - Omnibus Besetzung


Bußgeld, Punkte und Fahrverbote wegen falscher Omnibus-Besetzung, Beladung und Kennzeichnung.

Es dürfen in Omnibussen nicht mehr Personen und Gepäck befördert werden als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) Steh- und Sitzplätze eingetragen sind.

FAER - Die Neuregelung des Fahreignungsregisters achtet stärker auf verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, so dass mit der Verordnung die Punkte als auch bestimmte Bußgelder angepasst wurden.
Seit 2020 sind in jedem Fernbus zwei Stellplätze für Rollstühle verpflichtend, ebenso sind Freiräume für einen ungehinderten Zugang und Einstiegshilfen vorgesehen. Die Barrierefreiheit soll auch für Fernlinienbusse gelten.

StVO 2021 - Der geänderte Bußgeldkatalog, teils mit drastischen Strafen, ist seit dem 09. November 2021 in Kraft.

Verkehrsrecht 2023 - Die neue DIN-Norm für Verbandskästen ist seit 2022 gültig. Diese beinhaltet zwei medizinische Mund- und Nasenmasken (FFP2-Masken sind nicht verpflichtend). Bis zum 31. Januar 2023 gilt eine Übergangsfrist, in der Busfahrer den alten Erste-Hilfe-Kasten um zwei Masken nachrüsten können. Ein unvollständig ausgerüsteter Verbandskasten kostet 10 Euro Verwarnungsgeld.

Im Überblick finden Sie die jeweiligen Punkte und Bußgelder für die Nichtbeachtung der Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Omnibussen:

Gültig seit Mai 2014 - Update November 2022:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen Inbetriebnahme des Omnibusses und hierbei mehr Personen oder Gepäck befördert als im Fahrzeugschein Sitzplätze eingetragen waren 1 Punkt 50 Euro nein
für die als Halter angeordnete und zugelassene o. g. Inbetriebnahme 1 Punkt 75 Euro nein


Gültig bis April 2014:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen Inbetriebnahme des Omnibusses und hierbei mehr Personen oder Gepäck befördert als im Fahrzeugschein Sitzplätze eingetragen waren 1 Punkt 80 Euro nein
für die als Halter angeordnete und zugelassene o. g. Inbetriebnahme 1 Punkt 180 Euro nein



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