Strafe für das Fahren
mit unleserlichen bzw. ohne Kfz Kennzeichen
Ein Kennzeichen muss aus ausreichender Entfernung jederzeit lesbar sein. Das Fahren ohne Kennzeichen bzw. mit einem unleserlichen Nummernschild wird bestraft.
Die Neuregelung des altbewährten Punktesystems sowie die Anpassung der Bußgelder ist seit dem 01. Mai 2014 gültig. Das neue System heißt Fahreignungsregister, kurz FAER.
Sie sind ohne Nummernschild gefahren?
Welche Strafe bekommt man, wenn man mit unlesbaren oder ohne Nummernschild fährt?
In der nachfolgenden Punkte- und Bußgeldtabelle finden Sie die Verkehrsstrafen für die Zuwiderhandlungen bzw. Nichteinhaltungen:
Gültig seit 01.05.2014
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
wegen Zuwiderhandlung des Verbotes, als Halter ein Kfz in Betrieb zu setzen | 1 Punkt | 70 Euro | nein |
wegen Nichtbeachtung des Betriebsverbotes (gegen die Pflichten beim Erwerb des Kfz verstoßen) | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
wegen Nichtbeachtung der fehlenden gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
des Betriebsverbotes wegen Nichtbeachtung der Mitteilungspflichten oder Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
wegen fehlendem Kennzeichen | 0 Punkte | 60 Euro | nein |
wegen Fahrzeug-Inbetriebnahme, dessen Kennzeichen mit Folien, Glas oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist | 0 Punkte | 65 Euro | nein |
Gültig bis 30.04.2014
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
wegen Zuwiderhandlung des Verbotes, als Halter ein Kfz in Betrieb zu setzen | 1 Punkt | 50 Euro | nein |
wegen Nichtbeachtung des Betriebsverbotes (gegen die Pflichten beim Erwerb des Kfz verstoßen) | 1 Punkt | 40 Euro | nein |
wegen Nichtbeachtung der fehlenden gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild | 1 Punkt | 40 Euro | nein |