Kfz-Kennzeichen müssen gut lesbar sein
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Strafe für das Fahren
mit unleserlichen bzw. ohne Kfz Kennzeichen



Ein Kennzeichen muss aus ausreichender Entfernung jederzeit lesbar sein. Das Fahren ohne Kennzeichen bzw. mit einem unleserlichen Nummernschild wird bestraft.

Die Neuregelung des altbewährten Punktesystems sowie die Anpassung der Bußgelder ist seit dem 01. Mai 2014 gültig. Das neue System heißt Fahreignungsregister, kurz FAER.

Sie sind ohne Nummernschild gefahren?
Welche Strafe bekommt man, wenn man mit unlesbaren oder ohne Nummernschild fährt?

In der nachfolgenden Punkte- und Bußgeldtabelle finden Sie die Verkehrsstrafen für die Zuwiderhandlungen bzw. Nichteinhaltungen:

Gültig seit 01.05.2014
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen Zuwiderhandlung des Verbotes, als Halter ein Kfz in Betrieb zu setzen 1 Punkt 70 Euro nein
wegen Nichtbeachtung des Betriebsverbotes (gegen die Pflichten beim Erwerb des Kfz verstoßen) 1 Punkt 60 Euro nein
wegen Nichtbeachtung der fehlenden gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild 1 Punkt 60 Euro nein
des Betriebsverbotes wegen Nichtbeachtung der Mitteilungspflichten oder Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs 1 Punkt 60 Euro nein
wegen fehlendem Kennzeichen 0 Punkte 60 Euro nein
wegen Fahrzeug-Inbetriebnahme, dessen Kennzeichen mit Folien, Glas oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist 0 Punkte 65 Euro nein



Gültig bis 30.04.2014
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen Zuwiderhandlung des Verbotes, als Halter ein Kfz in Betrieb zu setzen 1 Punkt 50 Euro nein
wegen Nichtbeachtung des Betriebsverbotes (gegen die Pflichten beim Erwerb des Kfz verstoßen) 1 Punkt 40 Euro nein
wegen Nichtbeachtung der fehlenden gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild 1 Punkt 40 Euro nein


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