Fahrgastbeförderung ohne Fahrerlaubnis
 

Fahrgastbeförderung ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Bußgelder, Punkte, Fahrverbote


Verstöße bei der Personenbeförderung. Im Überblick finden Sie Angaben zu Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Fahrgastbeförderung ohne die erforderliche Fahrerlaubnis gemäß der Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV.

Es dürfen in Fahrzeugen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind, dies gilt jedoch nicht für Omnibusse.
Auf Zugmaschinen oder Krafträdern ohne besondere Sitzgelegenheit bzw. in Wohnanhängern ist es verboten, Personen mitzunehmen.

StVO-Reform - Seit 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr.
Zum 01. Mai 2014 trat das „Fahreignungsbewertungssystem“, besser bekannt als Punktesystem, in Kraft.

Welche Strafe droht im Zusammenhang mit falscher Personenbeförderung?
Nachfolgend finden Sie Punkte, Fahrverbote und Bußgelder:

Gültig seit Mai 2014 (Update November 2021):
Verstoß Punkte Bußgeld EURO Fahr-
verbot
wegen Beförderung von einem oder mehreren Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis 1 Punkt 75 Euro nein
für die als Halter angeordnete oder zugelassene Fahrgastbeförderung, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß 1 Punkt 75 Euro nein



Gültig bis April 2014:
Verstoß Punkte Bußgeld EURO Fahr-
verbot
wegen Beförderung von einem oder mehreren Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis 3 Punkte 75 Euro nein
für die als Halter angeordnete oder zugelassene Fahrgastbeförderung, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß 3 Punkte 75 Euro nein


Interessante Informationen rund um die Fahrerlaubnis, Personenbeförderung und Fahrgastbeförderung:
Verkehrsvorschriften im Ausland - Wer im Ausland gegen gültige Verkehrsvorschriften verstößt, muss damit rechnen, dass es zum Führerscheinentzug kommen kann. Wäre damit die Weiterfahrt im jeweiligen Land untersagt?

Fahrerlaubnisentzug - In Deutschland gilt als "absolut fahruntüchtig", wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist. Die Folge sind mindestens sechs Monate Fahrverbot, eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Wie laut darf ein Motorrad sein? - Die Bikersaison hat begonnen und schon schlagen von Lärmemissionen betroffene Anwohner Alarm und fordern Streckensperrungen und Fahrverbote.
Führerscheinentzug - Der neue Bußgeldkatalog soll bis zum Spätsommer 2021 in Kraft treten. Autofahrer müssen für viele Verkehrssünden bald tiefer in die Tasche greifen, auch sollen beispielsweise Fahrverbote bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts fällig werden.
Einspruch bei Bußgeldbescheid - Vor allem wenn Punkte in Flensburg oder der Führerscheinentzug drohen, könnte man Rat und Hilfe bei einem Fachanwalt einholen, denn nur der Anwalt und nicht etwa der Betroffene kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und damit alle wichtigen Vorgänge ausführlich analysieren.
Fahrerlaubnisentzug - Wann darf man bei Restalkohol im Blut wieder Auto, E-Scooter oder Fahrrad fahren? Wer am Abend viel trinkt, sollte sein Fahrzeug am nächsten Tag stehen lassen. Die Fahruntauglichkeit für Autofahrer liegt bei 1,09 Promille im Blut. Der Entzug des Führerscheins, eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge. Die Fahruntauglichkeit für Fahrradfahrer liegt bei 1,6 Promille im Blut. Es drohen Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.
Für E-Tretroller-Fahrer gilt die gleiche Alkoholwertgrenze wie für Autofahrer - Wer sich strafbar macht, dem droht ein Bußgeld oder, bei Führerschein-Besitzern, auch Punkte in Flensburg bis hin zu einem generellen Fahrverbot.
Führerscheinentzug für Radfahrer nicht erst bei 1,6 Promille - Zu viel Alkohol getrunken? Dann nehme ich eben das Rad. Doch auch Fahrradfahrer müssen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und empfindliche Strafen rechnen.
Fahrerlaubnisentzug und Auto-Konfiszierung - Wer wiederholt ohne gültigen Führerschein fährt oder andere im Straßenverkehr gefährdet, muss damit rechnen, das die Polizei dessen Auto einkassiert.
Führerscheinentzug - Sollen den Eltern, die keinen Unterhalt zahlen, der Führerschein entzogen werden?
Ist Fahrerflucht der neue Volkssport? - Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die neben Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug auch hohe Bußgelder bis hin zur Haft nach sich ziehen kann.
Illegale Autorennen können bald die Fahrerlaubnis kosten - Der Bundesrat fordert härtere Strafen für Teilnehmer und Veranstalter an illegalen Autorennen. Als Konsequenz droht dem Veranstalter sogar Führerscheinentzug.
Fahren mit Restalkohol kann den Führerschein kosten - Bereits 0,3 Promille Blutalkohol würden bei einer auffälligen Fahrweise oder bei einer Unfall-Beteiligung für ein Fahrverbot, Punkteeintrag und Bußgeld ausreichen.
Fahrerlaubnisentzug - Auto-Ärger im Ausland.
Führerscheinentzug beim Fahrradfahren - Bedeutet auch für das Auto ein Fahrverbot.
Cannabis Urteil - Zum Fahrerlaubnisentzug kann nach der Fahrerlaubnisverordnung auch der gelegentliche Cannabis-Konsum mit zusätzlichem Gebrauch von Alkohol führen.
Führerscheinentzug für jugendliche Straftäter.
Gesetzeslücke - Raser ohne Kfz Kennzeichen.
Sitzplatzpflicht für Schüler in allen Schulbussen gefordert.
Führerscheinentzug von Fahrradfahrern.
Führerschein 2013.
Führerscheinentzug für randalierenden Fußgänger.
Alkohol - Die Menge macht`s.
Risiko Führerscheinverlust.
Kann Falschparken den Führerschein kosten?
Ab 0,3 Promille können Führerscheinentzug, Punkte und ein Bußgeld drohen.
Blindflug - Sekundenschlaf.
Möglichkeiten für die MPU Vorbereitung.
Umgetauschte Führerscheine sind wertlos.
Neue StVO Reform.


Ähnliche Themen
Infos rund ums Verkehrsrecht.

Auf einem Blick - Bußgelder für einzelne Verkehrsstrafen.

Tipps rund um die medizinisch-psychologische Untersuchung.

Verkehrsrechtsschutz - Tipps und Infos.

Europäischer Unfallbericht kostenlos zum Ausdrucken.

Rechtsberatungen in Sachen Verkehrsrecht suchen.