Missachtung der Fahrtenbuchauflage
 

Fahrtenbuch - Bußgeld bei Verstoß gegen
die Fahrtenbuchpflicht, Fahrtenbuchauflage


Sie sind der Fahrtenbuchpflicht nicht nachgekommen? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Verstoß der Fahrtenbuchauflage, Aufbewahrungsfrist und dem Nicht-Führen des Fahrtenbuchs auf einen Blick.

Was droht, wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wurde?
Wenn Sie gegen die Fahrtenbuchpflicht verstoßen haben, die vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht nicht beachtet haben, das Fahrtenbuch nicht richtig geführt oder gar nicht geführt haben, dann müssen sie mit folgender Strafe rechnen:


StVO-Novelle 2021 - Der neue Bußgeld-Katalog mit drastischen Strafen ist seit dem 09.11.2021 in Kraft.

Bußgelder bei Verstoß gegen die Regelungen der Fahrtenbuchauflage (gültig seit Mai 2014):
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Das Fahrtenbuch wurde nicht ordnungsgemäß geführt bzw. nicht ausgehändigt oder die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist wurde nicht eingehalten 0 Punkte 100 Euro nein


Gültig bis April 2014:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Das Fahrtenbuch wurde nicht ordnungsgemäß geführt bzw. nicht ausgehändigt oder die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist wurde nicht eingehalten 1 Punkt 50 Euro nein


Interessante Berichte rund ums Thema Fahrtenbuch - Fahrtenbuchanordnung:
Lenkzeit-Vorschriften - Wenn einem Unternehmen Verstöße gegen die Lenkzeitvorschriften nachgewiesen werden, kann dies Bußgelder und in manchen Fällen auch Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Ferner kann dem Unternehmen die Zulassung entzogen werden.

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