Halteverbot - Parkverbot
 

Parkverbot StVO - Bußgeld Parken im Halteverbot


Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Parken im Halteverbot oder Parkverbot mit Behinderung laut Straßenverkehrsordnung (§ 12 StVO und § 13 StVO).

Was passiert beim Parken im absoluten Halteverbot?
Unter Parken versteht man gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO):
  • wer sein Fahrzeug verlässt oder
  • mit dem Fahrzeug länger als drei Minuten hält.
In einem Parkverbot ist das Parken von Fahrzeugen, hierzu zählt auch das Fahrrad, in bestimmten Zonen des Straßenverkehrs untersagt.

Unter Halten versteht man gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO):
  • wer seine Fahrt unterbricht, ohne dass dies die Verkehrslage verlangt.
In einem absoluten bzw. eingeschränktem Halteverbot ist das Halten für Fahrzeuge auf der Fahrbahn verboten.

Ein Halteverbot oder Parkverbot ist auch mittels Verkehrsvorschriften, Bodenmarkierungen oder Parkverbotsschilder bzw. Halteverbotsschilder ersichtlich. Beim Parken auf einem Parkplatz für Behinderte sollten Sie beachten, dass ein Schwerbehindertenausweis dazu alleine noch nicht ausreicht. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung (blauer Parkausweis) erforderlich. Der blaue Parkausweis ist kostenlos.

Halteverbot und Parkverbot - Was kostet falsch parken?
Die neue Bußgeldkatalog-Verordnung trat am 09. November 2021 in Kraft. Dies bedeutet, dass zukünftig die Geldbußen für Falschparker deutlich höher sind.
Das Parken im Halteverbot oder im eingeschränkten Halteverbot ist ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht. Wer die Verkehrsregeln bezüglich Parken und Halten missachtet, muss mit folgenden Bußgeldern, gegebenenfalls auch mit einem Punkteeintrag in Flensburg rechnen:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen Parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve, wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 1 P 100 nein
wegen Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 1 P 100 nein
wegen Missachtung Parkverbot   25 nein
wegen Missachtung Halteverbot   25 nein
wegen Parken auf einer Sperrfläche   55 nein
wegen Parken im Fußgängerbereich   55 nein
wegen Parken auf einem Behindertenparkplatz   55 nein
wegen Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt   55 nein
wegen Überschreitung der Höchstparkdauer      
bis zu 1 Stunde   25 nein
bis zu 2 Stunden   30 nein
bis zu 3 Stunden   35 nein
darüber hinaus   40 nein
wegen Parken bis zu 1 Stunde im Halteverbot, auf Geh- bzw. Radwegen mit Behinderung 1 P 70 nein
wegen Parken über 1 Stunde im Halteverbot, auf Geh- bzw. Radwegen mit Behinderung 1 P 80 nein
Beim Parken auf Behindertenplätzen ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zu zahlen.
Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe erlaubt, muss die Parkscheibe dem Zeichen 318 der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Ist dies nicht der Fall, wird je nach Parkdauer ein Verwarnungsgeld von 20 bis 40 Euro fällig.

Wie hoch ist die Strafe für Falschparken? – Gültig bis 08. November 2021
Diese Bußgelder und Flensburger Punkte drohen:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen Parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve, wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 1 P 60 nein
wegen Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 1 P 65 nein
wegen Missachtung Parkverbot   15-25 nein
wegen Missachtung Halteverbot   10-15 nein
wegen Parken auf einer Sperrfläche   25 nein
wegen Parken im Fußgängerbereich   30 nein
wegen Parken auf einem Behindertenparkplatz   35 nein
wegen Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt   35 nein
wegen Überschreitung der Höchstparkdauer      
bis zu 1 Stunde   10 nein
bis zu 2 Stunden   15 nein
bis zu 3 Stunden   20 nein
darüber hinaus   25 nein
wegen Parken bis zu 1 Stunde im Halteverbot, auf Geh- bzw. Radwegen mit Behinderung   15-25 nein
wegen Parken über 1 Stunde im Halteverbot, auf Geh- bzw. Radwegen mit Behinderung   25-35 nein
Rad- und Gehwege sind grundsätzlich keine Parkflächen.
Beim Parken auf Behindertenplätzen ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zu zahlen.
Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe erlaubt, muss die Parkscheibe dem Zeichen 318 der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Ist dies nicht der Fall, wird je nach Parkdauer ein Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro fällig.



Interessante Infos rund ums Thema Parkverbot:
Parkverbote für Motorräder - Grundsätzlich dürfen Motorräder nur dort parken, wo es auch für Autos erlaubt ist. Zeigt ein Verkehrszeichen ein Parkverbot an, gilt dies im Umkehrschluss für Pkw und Krafträder gleichermaßen. Wer dennoch das Motorrad auf dem Gehweg abstellt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.
Parkverbot an Bushaltestellen - Bushaltestellen bieten oft genug Platz, um das Auto abzustellen, trotzdem ist das streng verboten. Bei Verstößen gegen das Parkverbot an Busstationen ist eine Geldstrafe von 55 Euro fällig, bei Verkehrsbehinderung sind es 70 Euro. Ferner kann eine Mitschuld zugesprochen werden, wenn das parkende Fahrzeug die Ursache für einen Unfall war.
Eltern haften nicht immer bei Kratzern an fremden PKWs - Der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ ist auf manchem Verbotsschild zu lesen, doch er ist nicht in jedem Fall rechtlich bindend. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, Paragraf 828) sind Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr für Schäden, die sie anrichten, nicht verantwortlich.
Falsch geparkt - Was dürfen Abschleppunternehmen? Von öffentlichem Grund dürfen nur das Ordnungsamt und die Polizei abschleppen lassen. Oftmals sind es auch dubiose Abschleppunternehmen, die sich eine goldene Nase verdienen wollen.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Höheres Bußgeld für Falschparker - Ein Entwurf für eine neue Straßenverkehrs-Ordnung sieht vor, dass ab 2020 das Parken in zweiter Reihe, auf Gehwegen und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen bis zu 100 Euro Bußgeld kosten kann. In gravierenden Fällen könnte es auch Punkte in Flensburg geben.
Parken im Parkhaus - Gilt die Vorfahrtsregel "rechts-vor-links" auch bei der Parkplatzsuche und bei der Ein- und Ausfahrt im Parkhaus? Laut eines aktuellen Gerichtsurteils des Kammergerichts Berlin (Aktenzeichen: 25 U 159/17) gilt im Parkhaus nicht immer rechts vor links.
Sonderparkplätze für E-Fahrzeuge - Wer die Ausnahmeregelung für das Parken von E-Autos missbraucht, muss unter Umständen mit teuren Abschleppkosten rechnen. Die Stromer dürfen spezielle Parkplätze mit Ladesäule für Elektroautos nur während eines Ladevorgangs benutzen.
Besteht Parkverbot bei einem defekten Parkautomat? Ein generelles Frei Parken bei einem defekten Parkautomat ist nicht erlaubt, hier muss vorher einiges geklärt werden, eventuell kann jedoch eine Parkscheibe benutzt werden.
Zu oft falsch geparkt - Kann ein hartnäckiges Falschparken wirklich zum Führerscheinentzug führen? Der deutschen Justiz scheint der Entzug der Fahrerlaubnis zunehmend als Strafmittel gefällig zu werden.
Verkehrszeichen StVO Parken - Ein Parkschild gibt an, wann, wo und wie die Fahrzeuge abzustellen sind, ob mit zwei oder vier Rädern. Grundsätzlich ist das Gehweg-Parken "Zeichen 315" laut der Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt, jedoch nur für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t. Moderne Luxus-SUVs weisen allerdings teilweise merklich mehr als 3 Tonnen Leergewicht auf. Sollten Sie mit schweren Geländewagen trotzdem auf einem Gehwegen parken, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 10 Euro rechnen. Mindestens 15 Euro müssen Sie zahlen, wenn der Parkplatz über eine Parkflächenmarkierung verfügt..
Halteverbotsschilder - Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Az.: 3 C 10.15) können Autofahrer nur dann für widerrechtliches Parken bestraft werden, wenn das Verbotsschild einfach zu erkennen ist, das gilt auch für eventuell aufgestellte temporäre Verkehrsschilder.
Zusatztafeln unter Parkschildern - Die Zusatzschilder "Mo-Fr" gelten nicht an Wochentags-Feiertagen. Das bedeutet, dass man beispielsweise auch am Karfreitag dort parken darf, zumindest wenn nicht ausdrücklich "auch an Feiertagen" darunter steht.
Halte- und Parkverbot laut § 12 StVO und § 13 StVO - Die wichtigsten Regeln und Grundsätze zum Parken.
Urteil Parkplatz - So teuer kann das Abschleppen vom Kundenparkplatz werden.
Parken StVO - Gerichtsurteil zur Straßenverkehrsordnung auf Parkplätzen.
Falschparken - Wiederholungstäter müssen mit Führerscheinentzug rechnen.
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Bereits das Parken in einer Umweltzone ohne gültige Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ausparken mit Hindernissen.
StVO 2013 - Höhere Bußgelder für Falschparker.
Besteht Parkverbot trotz fehlender Beschilderung?
Nicht alle Kfz dürfen endlos lange irgendwo parken.
Haften Falschparker bei Unfällen mit?
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Ist das erlaubt - Parken direkt vor einer Radarfalle?
Parkverbot - Falschparker.
Verbotswidrig geparkt.



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