Anschnallpflicht laut StVO
 

Bußgeld bei Missachtung der Anschnallpflicht


Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Missachtung der Anschnallpflicht und Kindersicherungspflicht.

In Deutschland ist es Pflicht, sich während der Fahrt im PKW anzuschnallen.
Laut Paragraph 35a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist ein Auto ohne die entsprechenden Sicherheitssysteme nur eingeschränkt zulassungsberechtigt.
Gemäß § 21 Abs. 1a und 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, welche kleiner als 1,50 Meter sind, mit sogenannten Rückhaltesystemen im Kfz gesichert sein.

Im Überblick finden Sie die Bußgelder und Punkte bei Missachtung der Sicherungs- und Gurtpflicht (gültig seit 09.11.2021)
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
wegen der Mitnahme eines oder mehreren Kindern ohne Rückhalteeinrichtung im Auto (außer im Omnibus über 3,5 t zGG) bzw. beim Motorradfahren, ein Kind ohne Schutzhelm befördert      
bei einem Kind 1 Punkt 60 Euro nein
bei mehreren Kindern 1 Punkt 70 Euro nein
wegen der Mitnahme eines oder mehreren Kindern bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber mit Rückhalteinrichtung      
bei einem Kind   30 Euro nein
bei mehreren Kindern   35 Euro nein
Missachtung der Anschnallpflicht - Sicherheitsgurt nicht angelegt, gilt auch in Omnibussen (Fahrgast)   30 Euro nein
Verstoß wegen Mitnahme eines Kindes (bis 7 Jahre) im Lastenrad ohne geeignetem Sitz - In Lastenfahrrädern dürfen Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr nur befördert werden, wenn in der Transportbox geeignete Sitze (möglichst mit Sicherheitsgurt) vorhanden sind.   5 Euro nein
Sicherungspflicht für Hunde im Auto
Bislang ist es nicht gesetzlich geregelt, wie Hunde und Haustiere im Fahrzeug genau zu sichern sind. Gemäß der StVO § 22 gelten jedoch Haustiere und Hunde als Ladung. Sie sind demnach so zu sichern und zu verstauen, dass sie selbst bei plötzlichen Ausweichbewegungen oder bei einer Vollbremsung nicht verrutschen, hin und her rollen oder herab- oder umfallen. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Punkteeintrag und Bußgeld drohen.
     




Rückblick:
Seit 01. Februar 2017 gelten gemäß dem Paragraph 21(Personenförderung) der Straßenverkehrsordnung die Neuerungen im Rollstuhlnutzer- oder Rollstuhl-Rückhaltesystem als Kfz-Halter und als Fahrer. Die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung, kurz BKatV, wurde um drei neue Bußgeld-Tatbestände erweitert.
BKatV-Novelle 2021 - Seit 09. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog gültig.

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Änderungen der Bußgelder und Verwarngelder - Mit den Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung werden vorrangig Raser und Falschparker seit dem 09. November 2021 verschärft zur Kasse gebeten.
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