Sonntagsfahrverbot
 

Bußgeldkatalog LKW - Bußgeld Sonntagsfahrverbot


Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Verstoß des LKW - Sonntagsfahrverbotes.
Das Sonntagsfahrverbot gilt für das gesamte Streckennetz an allen Sonntagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Betroffen vom Fahrverbot sind alle Lastwagen über 7,5 Tonnen und Anhänger hinter LKW, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht sowie Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bestehend aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 Tonnen überschreitet.

Das Sonntagsfahrverbot und das Feiertagsfahrverbot sind in Deutschland in Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO, geregelt.
Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Welche Strafe droht bei Missachtung des Sonntagsfahrverbotes?
Wird, trotz Fahrverbot an einem Sonntag oder Feiertag ein Lastkraftwagen geführt, drohen dem LKW-Fahrer und dem Halter eine Strafe.
Nachfolgend finden Sie die Sanktionen bei Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot - gültig seit 09. November 2021:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten, verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 0 Punkte 120 Euro nein
wegen des verbotswidrigen Fahrens an einem Sonntag oder Feiertag als Halter angeordnet oder zugelassen zu haben 0 Punkte 570 Euro nein


Haben Sie das LKW-Sonntagsfahrverbot und Feiertagsfahrverbot nicht eingehalten? Drohende Sanktionen - gültig bis April 2014:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten, verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 1 Punkt 75 Euro nein
wegen des verbotswidrigen Fahrens an einem Sonntag oder Feiertag als Halter angeordnet oder zugelassen zu haben 1 Punkt 380 Euro nein

Wichtige Hinweise für den LKW Verkehr und Fahrer:
Reisewelle - Im Bundesland Nordrhein-Westfalen bewegt sich eine zweite, größere Reisewelle den Urlaubszielen entgegen und in fünf Bundesländern beginnen die Sommerferien. In den kommenden Wochen wird das Verkehrsaufkommen kaum geringer werden. Etwas erleichternd wirkt sich das in der Zeit von 1. Juli bis 31. August geltende erweiterte Fahrverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen an Wochenenden aus. Das Fahrverbot tritt an allen Samstagen in den Monaten Juli und August ab 7.00 Uhr auf vielen stark belasteten Autobahn-Abschnitten und einigen Bundesstraßen in Kraft. Es gilt jeweils bis 20.00 Uhr. In den meisten europäischen Nachbarländern gibt es vergleichbare Fahrverbote für schwere Lastwagen an Wochenenden, beispielsweise in Italien, Frankreich und Österreich jeweils zu leicht unterschiedlichen Uhrzeiten. Generell dürfen Lastkraftwagen im Güterverkehr über 7,5 Tonnen an bundeseinheitlichen Feiertagen und am Sonntag zwischen 0.00 und 22.00 Uhr Bundesstraßen und Autobahnen nicht befahren.
Ferienzeit ist Stauzeit - Für den Reiseverkehr wirkt sich das in der Zeit von 1. Juli bis 31. August geltende erweiterte Lkw-Fahrverbot (für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen) an Wochenenden aus. Das Fahrverbot gilt an allen Samstagen im Juli und August ab 7 Uhr auf vielen stark belasteten Autobahnabschnitten und einigen Bundesstraßen jeweils bis 20 Uhr.
Lastkraftwagen - Elektronische Kontrollsysteme in neu verkauften Transportern werden ab 2022 zur Vorschrift. Die Einführung des Intelligent Speed Assistance wird für alle Neufahrzeuge in der Europäischen Union Pflicht.
Sonn- und Feiertagsfahrverbote - Etwas Erleichterung auf den Straßen bringt das wieder eingeführte generelle Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr und das erweiterte Lkw-Fahrverbot an Samstagen im August von 07:00 bis 20:00 Uhr.

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Gibt es bald auch ein Feiertags- und Sonntagsfahrverbot für Motorradfahrer? - Der Bundesrat hat in einer Beschlussvorlage härtere Regeln für Motorradfahrer vorgeschlagen. Die zulässigen Geräuschemissionen aller Neufahrzeuge sollen auf einen Maximalwert von 80 Dezibel begrenzt werden, dies entspricht etwa der Lautstärke eines vorbeifahrenden Lkws. Gegen die Pläne für Motorrad-Fahrverbote protestierten zehntausende Biker in ganz Deutschland. In Österreich sind die ersten Einschränkungen bereits Realität. Die beliebte Ausflugsregion Reutte verhängte auf bestimmten Strecken ein Fahrverbot gegen besonders laute Motorräder.
LKW Fahrverbote - Das erweiterte Wochenendfahrverbot für Lastwagen ab 7,5 t besteht zusätzlich zu den eingeführten Fahrbeschränkungen an allen Feiertagen, Sonntagen und Samstagen von 7.00 bis 20.00 Uhr auf vielen stark belasteten Abschnitten von Autobahnen und einigen Bundesstraßen.
Schluss mit regionalen Lkw-Fahrverboten - Das Speditionsgewerbe macht Front gegen die LKW Fahrverbote an Feiertagen, die nur regional gelten. Für die Feiertage Allerheiligen, den Reformationstag und Fronleichnam müsste das Feiertagsfahrverbot "dauerhaft und flächendeckend" aufgehoben werden.
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