Straftaten mit Straßenverkehrsgefährdung
In Deutschland werden Straftatbestände durch das Strafrecht geregelt. Die entsprechenden Vorschriften sind im Strafgesetzbuch (StGB) zusammengefasst. Straftaten sind rechtswidrige Handlungen, die entweder mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug bestraft werden können. Man unterscheidet dabei zwischen Vergehen und Verbrechen.
Als Vergehen gelten Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden (Paragraf 12 Abs. 2 StGB).
Verbrechen sind Straftaten, bei denen mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist (Paragraf 12 Abs. 1 StGB).
Von einer Straftat im Straßenverkehr spricht man zum Beispiel dann, wenn jemand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernt oder keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich wäre.
Hier finden Sie die Punktetabelle für Straftaten im Straßenverkehr. Punkte im Überblick:
| Verstoß | Punkte |
| wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Kfz bei Fahrunsicherheit | |
| durch Alkohol | 2 - 3 Punkte |
| durch Genusses anderer berauschender Mittel, wie z. B. Drogen | 2 - 3 Punkte |
| durch geistiger oder körperlicher Mängel | 2 - 3 Punkte |
| wegen Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige bzw. rücksichtslose | |
| Vorfahrtmissachtung | 2 Punkte |
| Fehlverhalten beim Überholen | 2 Punkte |
| Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen | 2 Punkte |
| zu schnelles Fahren | 2 Punkte |
| Missachtung des Rechtsfahrgebotes | 2 Punkte |
| Verbotene Kraftfahrzeugrennen laut § 315 d des Strafgesetzbuches Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren | 3 Punkte |
| Illegale Autorennen mit Gefährdung Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren | 3 Punkte |
| Verbotene Autorennen mit Unfall (schweren Gesundheitsschädigungen oder Tod) Strafandrohung bis zu 10 Jahren | 3 Punkte |
| Wenden, rückwärts fahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder
versuchtes Wenden, rückwärts fahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen |
2 Punkte |
| Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit | |
| wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | 2 - 3 Punkte |
| wegen Kennzeichenmissbrauch | 3 Punkte |
| wegen unterlassener Hilfeleistung | 3 Punkte |
| wegen Nötigung | 3 Punkte |
| wegen fahrlässiger Tötung | 3 Punkte |
| wegen fahrlässiger Körperverletzung | 3 Punkte |
Hier finden Sie weitere Punktetabellen sowie Bußgelder und Fahrverbote für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr: