Bußgeldkatalog StVO
Bußgeld Rechtsfahrgebot, unerlaubte Straßennutzung
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahn und innerorts sowie Strafe für vorschriftswidrige Straßenbenutzung durch Fahrzeuge.
In Deutschland müssen Sie sich an das Rechtsfahrgebot laut der Straßen-Verkehrsordnung (StVO, § 2, Abs. 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) halten. Sie sind verpflichtet, auf der Straße generell möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, Überholvorgängen, in Kurven, Kuppen oder unübersichtlichen Straßenabschnitten. Der Seitenstreifen ist kein Bestandteil der Fahrbahn.
Wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen Sie einzeln hintereinander fahren, nebeneinander dürfen Sie nur fahren, wenn Sie dadurch den Verkehr nicht behindern.
Wann muss man rechts fahren?
Das Rechtsfahrgebot wurde in der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, festgeschrieben. Dies bedeutet, dass jedes Kraftfahrzeug möglichst weit rechts auf dem Fahrstreifen fahren muss. Die linke Fahrspur dient zum Überholen.
Was passiert, wenn man als „normaler Autofahrer“ durch eine Rettungsgasse fährt?
Das ist nicht erlaubt. Es ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und wird mit einer hohen Strafe sanktioniert.
StVO-Novelle - Seit 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr:
Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden auch einige Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert.
Die Bußgeldkatalog-Änderungen stehen zum Teil in engem Zusammenhang mit Neuerungen und Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Mit der StVO-Novelle gibt es neue bzw. erhöhte Geldbußen.
Was kostet ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot?
Nachfolgend finden Sie unsere Aufstellung mit den Strafen bei Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot innerorts, außerorts und auf Autobahnen sowie die Sanktionen für vorschriftswidrige Straßenbenutzungen.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen anhand den festgelegten Ordnungswidrigkeiten gemäß der Straßenverkehrsordnung die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote auf einen Blick:
Gültig seit November 2021:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | |||
gegen das Rechtsfahrgebot beim Gegenverkehr, beim Überholt werden, in Kurven, an Kuppen oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch Gefährdung eines Anderen | 1 Punkt | 80 Euro | nein |
gegen das Rechtsfahrgebot auf Kraftfahrtstraße oder Autobahnen und dadurch Behinderung eines Anderen | 1 Punkt | 80 Euro | nein |
gegen die Erlaubnispflichten als Veranstalter bei der Straßenbenutzung | 0 Punkte | 40 Euro | nein |
das Rechtsfahrgebot gemäß § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Kraftfahrtstraße oder Autobahnen missachtet und Andere gefährdet mit Unfall | 1 Punkt | 100 Euro | nein |
Keine Rettungsgasse für Polizei oder andere Hilfsfahrzeuge auf der Autobahn oder einer anderen Straße außerorts gebildet | 2 Punkte | 200 Euro | nein |
Keine Rettungsgasse bei stockendem Verkehr auf der Autobahn gebildet, es kommt zu Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung | 2 Punkte | 200 bis 320 Euro | 1 Monat |
Gültig bis April 2014:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | |||
gegen das Rechtsfahrgebot beim Gegenverkehr, beim Überholt werden, in Kurven, an Kuppen oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch Gefährdung eines Anderen | 2 Punkte | 80 Euro | nein |
gegen das Rechtsfahrgebot auf Kraftfahrtstraße oder Autobahnen und dadurch Behinderung eines Anderen | 1 Punkt | 80 Euro | nein |