Punkte, Fahrverbote und Bußgelder
bei Handyverbot am Steuer
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Handyverbot am Steuer. Nicht nur das Telefonieren im Auto ist verboten, denn ein Handyverbot gibt es auch für Radfahrer.
Wenn ein Autofahrer zum wiederholten Male wegen Telefonieren am Steuer auffällt, kann es sein, dass es zum Fahrverbot kommt. Ein Fahrverbot kann wegen beharrlicher Pflichtverletzung erlassen werden. Solche Fahrverbote belegen bereits mehrerer Gerichtsurteile. Auch das Oberlandesgerichts Hamm bestätigte das gegen einen Autofahrer verhängte 1-monatige Fahrverbot.
Der neue Punktetacho sowie die Angleichung der Bußgelder ist in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang finden Sie hier die Bußgeldtabelle.
Beim Punkteeintrag änderte sich nichts.
Was passiert, wenn man das Handyverbot im Auto missachtet?
Das Handyverbot im PKW ist nicht nur auf das Telefonieren beschränkt, es ist grundsätzlich verboten, das Smartphone während der Autofahrt zu bedienen. Dieses Verbot betrifft nicht nur das reine Telefonieren, sondern zum Beispiel auch das Tippen von Nachrichten.
Wie teuer ist Telefonieren am Steuer?
Sie haben die Verkehrsregeln missachtet und haben ein Handy am Steuer benutzt, dann müssen Sie mit folgenden Sanktionen rechnen:
Bußgeldtabelle - Upgrade (Erhöhung der Bußgelder für Radfahrer und Autofahrer)
2017 wurde der Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung deutlich verschärft und die Strafen angehoben.
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
Bei Benutzung eines Autotelefons oder Handys als Kfz-Führer | 1 Punkt | 100 Euro | nein |
- mit Gefährdung | 2 Punkte | 150 Euro | 1 Monat |
- mit Sachbeschädigung | 2 Punkte | 150 Euro | 1 Monat |
Bei Benutzung eines Handys als Radfahrer | 55 Euro | nein | |
Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Ablenkung durch Handy und Smartphone als Fußgänger im Straßenverkehr | 5 bis 10 Euro | nein | |
Beim Führen eines Kfz verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betriebsbereit mitgeführt bzw. betrieben | 1 Punkt | 75 Euro | nein |
Der Punktetacho sowie die Angleichung der Bußgelder sind Mai 2014 in Kraft getreten. Beim Punkteeintrag änderte sich nichts.
Gültig bis April 2014:
Handyverbot im Auto - Diese Strafen drohten:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
Bei Benutzung eines Autotelefons oder Handys als Kfz-Führer | 1 Punkt | 40 Euro | nein |
Bei Benutzung eines Handys als Radfahrer | 25 Euro | nein |