Bußgeldkatalog - Bußgeld Handyverbot am Steuer
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Handyverbot am Steuer. Nicht nur das Telefonieren im Auto ist verboten, denn ein Handyverbot gibt es auch für Radfahrer.
Wenn ein Autofahrer zum wiederholten Male wegen Telefonieren am Steuer auffällt, kann es sein, dass es zum Fahrverbot kommt. Ein Fahrverbot kann wegen beharrlicher Pflichtverletzung erlassen werden. Solche Fahrverbote belegen bereits mehrerer Gerichtsurteile. Auch das Oberlandesgerichts Hamm bestätigte das gegen einen Autofahrer verhängte 1-monatige Fahrverbot.
Der neue Punktetacho sowie die Angleichung der Bußgelder ist in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang finden Sie hier die Bußgeldtabelle.
Beim Punkteeintrag änderte sich nichts.
Gültig seit Mai 2014 - Upgrade Oktober 2017 (Erhöhung der Bußgelder für Radfahrer und Autofahrer):
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
Bei Benutzung eines Autotelefons oder Handys als Kfz-Führer | 1 Punkt | 100 Euro | nein |
- mit Gefährdung | 2 Punkte | 150 Euro | 1 Monat |
- mit Sachbeschädigung | 2 Punkte | 150 Euro | 1 Monat |
Bei Benutzung eines Handys als Radfahrer | 55 Euro | nein | |
Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Ablenkung durch Handy und Smartphone als Fußgänger im Straßenverkehr | 5 bis 10 Euro | nein | |
Beim Führen eines Kfz verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betriebsbereit mitgeführt bzw. betrieben | 1 Punkt | 75 Euro | nein |
Gültig bis April 2014:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
Bei Benutzung eines Autotelefons oder Handys als Kfz-Führer | 1 Punkt | 40 Euro | nein |
Bei Benutzung eines Handys als Radfahrer | 25 Euro | nein |