Überholverstoß, Verkehrszeichen missachtet
 

Punkte und Bußgeld für fehlerhaftes Überholen,
Missachtung der Verkehrszeichen


Sie haben rechts überholt? Im Überblick die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Missachtung der Verkehrszeichen und des Überholverbots. Verstoß gegen Paragraf 5 StVO.

Innerhalb und außerhalb von Ortschaften ist das Überholen erlaubt, wenn nicht Verkehrszeichen oder Straßenmarkierungen ein entsprechendes Verbot aussprechen. Die Verkehrsschilder können ein generelles Überholverbot aussprechen. Auch Verbote für bestimmte Kraftfahrzeuge sind möglich.

Überholverbot missachtet! Das sagt der § 5 der StVO zum Überholen:
Sie dürfen nur überholen, wenn Sie übersehen können, dass jede Behinderung des Gegenverkehrs während des ganzen Überholvorgangs ausgeschlossen ist.
Sie dürfen nicht überholen, wenn die Straße eine durchgehende Fahrbahnmarkierung hat.
Laut Paragraf 5 ( Abs. 1) der Straßenverkehrs-Ordnung ist links zu überholen, dennoch gibt es Ausnahmen zum Überholverbot.

Sie haben Verkehrsschilder und Überholverbote nicht beachtet?
Nachfolgend finden Sie die Strafen für die Verkehrsverstöße mit den verschiedenen rechtlichen Konsequenzen:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
überholt trotz Überholverbot und dabei folgende Verkehrszeichen Zeichen 276, 277 nicht beachtet 1 Punkt 150 Euro nein
mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 1 Punkt 80 Euro nein
zum Überholen ausgeschert und dadurch den nachfolgenden Verkehr gefährdet 1 Punkt 80 Euro nein
außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 1 Punkt 100 Euro nein
überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder dass die Verkehrslage unklar war 1 Punkt 100 Euro nein
» und dabei am Bahnübergang ein Überholverbot nicht beachtet mit Gefährdung 2 Punkte 250 Euro 1 Monat
» mit Sachbeschädigung 2 Punkte 300 Euro 1 Monat
» und dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überfahren, überquert oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt 1 Punkt 150 Euro nein
» mit Sachbeschädigung oder Gefährdung 2 Punkte 250 Euro 1 Monat
Überholt mit einem Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Regen oder Schneefall 2 Punkte 120 Euro nein
» mit Gefährdung 2 Punkte 200 Euro 1 Monat
» mit Sachbeschädigung 2 Punkte 240 Euro 1 Monat




Hier finden Sie interessante Berichte um Thema Überholen:
Missachten der Verkehrsschilder - Die Wildunfallgefahr ist im April und Mai höher als in jeder anderen Jahreszeit. Das Wildwechselschild muss stets beachtet werden. Das Verkehrszeichen 142-10 steht beispielsweise an Straßen-Abschnitten mit häufigem bzw. regelmäßigem Wildwechsel. Durch ein Zusatzzeichen kann die Streckenlänge angegeben werden.

Überholvorgänge - Eine wesentliche Ursache für schwere bis sehr schwere Verkehrsunfälle insbesondere auf Landstraßen ist das Überholen. Man sollte nicht der eigenen Ungeduld nachgeben und sich zu unvorsichtigen Überholmanövern verleiten lassen.

Zebrastreifen - Autofahrer und Autofahrerinnen sind verpflichtet, ihre Geschwindigkeit zu reduzieren, sobald sie sich einem Zebrastreifen nähern, auch dann, wenn kein Verkehrszeichen auf ihn aufmerksam macht. Darüber hinaus gilt am Zebrastreifen ein Überholverbot.

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Änderungen 2021 / 2022 - Alle Lkw-, Motorrad- und Autofahrer müssen wieder mit zahlreichen Neuerungen und Änderungen im Straßenverkehr rechnen. So verlangt beispielsweise die EU den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen mit Warnfunktion für Kfz ab 3,5 Tonnen für neue Modelle ab 2022.
Änderungen im Straßenverkehr 2020 - Alle LKW-, Auto- und Motorradfahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen ab 2020 mit höheren Strafen rechnen. Ihnen drohen in Zukunft Bußgelder bis zu 320 Euro sowie 1 Monat Fahrverbot und der Eintrag von 2 Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Ferner könnte es ab 2020 ein neues Verkehrsschild auf deutschen Straßen geben, welches PKWs das Überholen von Radfahrern verbietet.
Zehn Euro Verwarnungsgeld droht den Blink-Muffeln - Besonders wichtig ist das Blinken beim Ausscheren zum Überholen und beim Wiedereinordnen auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen.
Überholen an geparkten Autos - Bei einem Verkehrsunfall trägt der Fahrzeugführer die volle Haftung.
Ein faktisches Überholverbot schützt nur die von einem gesetzlichen Überholverbot geschützten Verkehrsteilnehmer.
Unklare Verkehrslage - Wer bei dichtem Straßenverkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss rechtzeitig anhalten können.
Viele Autofahrer unterschätzen die für das Überholen benötigte Strecke.


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