Bußgeldkatalog - Bußgeld StVO Autorennen
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Autorennen Veranstaltungen entgegen der StVO bzw. Fahren von illegalen Straßenrennen.
Das Rennen mit Fahrzeugen ist verboten. Veranstaltungen, welche eine übermäßige Straßenbenutzung in Anspruch nehmen, müssen genehmigt werden. Dies ist notwendig, wenn die Straßenbenutzung für den Verkehr wegen dem Verhalten der Teilnehmer bzw. der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt ist.
Gültig seit 01. Mai 2014:
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahr- verbot |
Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten hat oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
Als Kfz Führer entgegen § 29 Abs. 1 StVO an einem Autorennen mit Kraftfahrzeug teilgenommen | 2 Punkte | 400 Euro | ja |
oder derartige Kraftfahrzeugrennen veranstaltet | 1 Punkt | 500 Euro | nein |
Gültig bis 30. April 2014:
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahr- verbot |
Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt | 1 Punkt | 40 Euro | nein |
Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten hat oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ | 1 Punkt | 40 Euro | nein |
Als Kfz Führer entgegen § 29 Abs. 1 StVO an einem Autorennen mit Kraftfahrzeug teilgenommen oder derartige Autorennen veranstaltet | 4 Punkte | 1000 Euro | ja |