Auto-Posing, illegale Autorennen
Bußgeld, Punkte, Fahrverbote
Bußgelder, Flensburger Punkte und Fahrverbote wegen Auto-Posing sowie Autorennen-Veranstaltungen entgegen der StVO. Die Strafen für das Fahren von illegalen Straßenrennen im Überblick.
Sind Autorennen strafbar?
Juristisch sind Straßenrennen in Deutschland gemäß Paragraf 29 Abs. 1 StVO generell verboten. Als Straftat gelten Autorennen, die Privatpersonen im öffentlichen Straßenverkehr veranstalten oder an einem solchen teilnehmen.
Veranstaltungen, welche eine übermäßige Straßenbenutzung in Anspruch nehmen, müssen genehmigt werden. Dies ist notwendig, wenn die Straßenbenutzung für den Verkehr wegen dem Verhalten der Teilnehmer bzw. der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt ist.
Wie werden illegale Autorennen bestraft?
Der Tatbestand der verbotenen Kraftfahrzeugrennen wurde 2017 ins Strafgesetzbuch (§ 315d StGB) aufgenommen. Seitdem gelten Autorennen als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit.
Das sogenannte Auto-Posing kann wirksam geahndet werden
Unter Auto-Posing versteht man, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren.
Durch die StVO-Novelle im November 2021 wurde die Geldbuße für Auto-Posing von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Mit den Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung gehen neue bzw. erhöhte Geldbußen einher.
StVO-Novelle - gültig seit November 2021
Was kostet ein illegales Autorennen?
Welche Strafe droht einem Autoposer?
| Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
| Paragraph 2 – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge: | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
| Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten hat oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
| Als Kfz Führer entgegen § 29 Abs. 1 StVO an einem Autorennen mit Kraftfahrzeug teilgenommen | 2 Punkte | 400 Euro | ja |
| oder derartige Kraftfahrzeugrennen veranstaltet | 1 Punkt | 500 Euro | nein |
| Paragraf | |||
| bei Fahrzeug-Benutzung unnötigen Lärm verursacht | keine | 100 Euro | nein |
| bei Fahrzeug-Benutzung vermeidbare Abgasbelästigung verursacht | keine | 100 Euro | nein |
| durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts Andere belästigt | keine | 100 Euro | nein |
| Sie nahmen als Kraftfahrer an einem verbotenen Autorennen teil oder veranstalteten ein solches | 3 Punkte | Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe | ja |
| ... mit Gefährdung | 3 Punkte | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe | ja |
| ... mit Personenschaden | 3 Punkte | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren | ja |
StVO Auto-Posing, Autorennen - Bußgelder, Flensburger Punkte und Fahrverbote auf einen Blick. Gültig vom 01. Mai 2014 bis 08. November 2021:
| Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
| Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
| Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten hat oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
| Als Kfz Führer entgegen § 29 Abs. 1 StVO an einem Autorennen mit Kraftfahrzeug teilgenommen | 2 Punkte | 400 Euro | ja |
| oder derartige Kraftfahrzeugrennen veranstaltet | 1 Punkt | 500 Euro | nein |
| Paragraf 29 Übermäßige Straßenbenutzung: | |||
| bei Fahrzeug-Benutzung unnötigen Lärm verursacht | keine | 80 Euro | nein |
| bei Fahrzeug-Benutzung vermeidbare Abgasbelästigung verursacht | keine | 80 Euro | nein |
| durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts Andere belästigt | keine | 100 Euro | nein |
| Sie nahmen als Kraftfahrer an einem verbotenen Autorennen teil oder veranstalteten ein solches | 3 Punkte | Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe | ja |
| ... mit Gefährdung | 3 Punkte | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe | ja |
| ... mit Personenschaden | 3 Punkte | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren | ja |
Gültig bis 30. April 2014:
| Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
| Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt | 1 Punkt | 40 Euro | nein |
| Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten hat oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ | 1 Punkt | 40 Euro | nein |
| Als Kfz Führer entgegen § 29 Abs. 1 StVO an einem Autorennen mit Kraftfahrzeug teilgenommen oder derartige Autorennen veranstaltet | 4 Punkte | 1000 Euro | ja |