Verantwortung für den Betrieb von Fahrzeugen
Bußgeld, Punkte, Fahrverbote bei Missachtung
Informationen zur Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs bzw. Verantwortung beim Betrieb von Fahrzeugen und zu möglichen Sanktionen bei Missachtung der Vorschriften, einschließlich Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister und Fahrverboten.
| Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
| Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war | |||
| » bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen | 3 P | 100 | nein |
| » bei anderen Kraftfahrzeugen | 3 P | 50 | nein |
| Das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen | 1 P | 40 | nein |
| » bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen | 3 P | 150 | nein |
| » bei anderen Kraftfahrzeugen | 3 P | 75 | nein |
| Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder des Zugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt | |||
| » bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen | 3 P | 150 | nein |
| » bei anderen als in Nummer 189.3.1 genannten Kraftfahrzeugen | 3 P | 75 | nein |