Verantwortung für den Betrieb von Fahrzeugen
Bußgeld, Punkte, Fahrverbote bei Missachtung
| Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
| Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war | |||
| » bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen | 3 P | 100 | nein |
| » bei anderen Kraftfahrzeugen | 3 P | 50 | nein |
| Das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen | 1 P | 40 | nein |
| » bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen | 3 P | 150 | nein |
| » bei anderen Kraftfahrzeugen | 3 P | 75 | nein |
| Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder des Zugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt | |||
| » bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen | 3 P | 150 | nein |
| » bei anderen als in Nummer 189.3.1 genannten Kraftfahrzeugen | 3 P | 75 | nein |