Bußgeldkatalog - Verkehrshindernisse StVO
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Verkehrsgefährdung durch Verkehrshindernisse. Die StVO schreibt folgende Strafen hierfür vor:
Gültig seit 01. Mai 2014
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahr- verbot |
Einen Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegengelassen, obwohl hierdurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wurde | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
Gültig bis 30.04.2014
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahr- verbot |
Einen Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegengelassen, obwohl hierdurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wurde | 1 Punkt | 40 Euro | nein |