Verkehrssicherheit beeinträchtigt
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Sie haben die Verkehrssicherheitspflicht missachtet und dadurch die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet, dann müssen Sie mit folgender Strafe rechnen:
Als Fahrzeughalter dürfen Sie keine Inbetriebnahme zulassen bzw. anordnen, wenn Ihnen bekannt ist, dass der Fahrer nicht selbstständig fahren kann oder das Fahrzeug oder die Ladung (Besetzung) nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs durch die Ladung nicht mehr gegeben ist.
Seit 09.11.2021 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sieht die Änderungsverordnung unter anderem eine deutliche Erhöhung der Buß- und Verwarngelder bei Tempoverstößen vor. Ferner gibt es teils empfindliche Strafen für diverse Parkverstöße und die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse.
Gültig seit 09. November 2021:
Hier finden Sie die Flensburger Punkte und Bußgelder für den Verkehrsverstoß "Missachtung der Verkehrssicherheitspflicht":
Verstoß gegen folgende Verkehrsregeln | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
Kfz in Betrieb genommen, welches sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen, Lenkeinrichtungen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen | |||
bei Lastkraftwagen oder Omnibussen | 1 Punkt | 270 Euro | nein |
bei anderen Kraftfahrzeugen | 1 Punkt | 135 Euro | nein |
Als Halter die Inbetriebnahme erlaubt oder angeordnet, obwohl der Fahrer zum selbständigen Führen des Fahrzeugs nicht geeignet war | |||
bei LKW oder Omnibussen | 1 Punkt | 180 Euro | nein |
bei anderen Kraftfahrzeugen | 1 Punkt | 90 Euro | nein |
Gültig bis 30. April 2014:
Verstoß gegen folgende Verkehrsregeln | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
Kfz in Betrieb genommen, welches sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen, Lenkeinrichtungen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen | |||
bei Lastkraftwagen oder Omnibussen | 3 Punkte | 180 Euro | nein |
bei anderen Kraftfahrzeugen | 3 Punkte | 90 Euro | nein |