Fußgängerüberweg, Zebrastreifen StVO
Parken, Halten, Mindestabstand, Radfahrer...
Die Verhaltensregeln, z. B. Parken und Halten hinter dem Zebrastreifen, Mindestabstand vor dem Fußgängerüberweg sind laut Paragraf 26 der StVO klar definiert. Auch für Fahrradfahrer gibt es klare Regeln, werden diese missachtet, finden Sie hier die Bußgelder und Punkte.
Wer muss am Zebrastreifen anhalten?
An Fußgängerüberwegen sind Motorrad-, LKW- und Autofahrer verpflichtet, Fußgänger sowie Fahrende von Rollstühlen das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Ebenso darf man sich den Fußgängerwegen mit PKW, Motorrad oder Lastwagen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und falls erforderlich, selbstverständlich anhalten und warten.
Bei Missachtung drohen de Fahrerin bzw. dem Fahrer Bußgeld und eventuell ein Punkteeintrag in Flensburg.
Zebrastreifen- und Fußgängerüberweg-Richtlinien laut der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO:
Sie haben einen Bevorrechtigten am Zebrastreifen oder auf einem Fußgängerüberweg behindert, dann drohen Ihnen folgende Bußgelder und Punkte:
StVO-Reform - Seit 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.
Gültig seit November 2021:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
Sie fuhren auf den Fußgängerüberweg, obwohl der Verkehr stockte | 0 Punkte | 25 Euro | nein |
Sie halten auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand | 0 Punkte | 100 Euro | nein |
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 1 Punkt | 110 Euro | nein |
Sie parken auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand | 0 Punkte | 100 Euro | nein |
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 1 Punkt | 110 Euro | nein |
Sie fahren als Fahrradfahrer in eine nicht freigegebene Fußgängerzone oder auf einem Gehweg | 0 Punkte | 15 Euro | nein |
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 0 Punkte | 20 Euro | nein |
Sie fahren mit dem Fahrrad in einer freigegebenen Fußgängerzone oder auf einem Gehweg mit mehr als Schrittgeschwindigkeit | 0 Punkte | 15 Euro | nein |
Sie haben auf einem Geh- und Radweg die Geschwindigkeit nicht an den Fußgänger angepasst | 0 Punkte | 35 Euro | nein |
Sie haben als Radfahrer Fußgängern am Zebrastreifen das Überqueren nicht ermöglicht | 0 Punkte | 40 Euro | nein |
Gültig seit November 2021:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht Straftat) | 1 Punkt | 100 Euro | nein |
... und gefährdeten dadurch andere Verkehrsteilnehmer | 1 Punkt | 110 Euro | nein |
... und es kam zum Unfall | 1 Punkt | 120 Euro | nein |
Seit Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister. Bußgelder wurden erhöht und der Punktestand neu errechnet, so auch für die Ordnungswidrigkeit "Missachtung der Zebrastreifen und Fußgängerwege".
Gültig seit Mai 2014 bis 08. November 2021:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
Sie fuhren auf den Fußgängerüberweg, obwohl der Verkehr stockte | 0 Punkte | 5 Euro | nein |
Sie halten auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand | 0 Punkte | 10 Euro | nein |
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 0 Punkt0 | 15 Euro | nein |
Sie parken auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand | 0 Punkte | 15 Euro | nein |
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 0 Punkte | 25 Euro | nein |
Sie fahren als Fahrradfahrer in eine nicht freigegebene Fußgängerzone oder auf einem Gehweg | 0 Punkte | 15 Euro | nein |
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 0 Punkte | 20 Euro | nein |
Sie fahren mit dem Fahrrad in einer freigegebenen Fußgängerzone oder auf einem Gehweg mit mehr als Schrittgeschwindigkeit | 0 Punkte | 15 Euro | nein |
Sie haben auf einem Geh- und Radweg die Geschwindigkeit nicht an den Fußgänger angepasst | 0 Punkte | 15 Euro | nein |
Sie haben als Radfahrer Fußgängern am Zebrastreifen das Überqueren nicht ermöglicht | 0 Punkte | 40 Euro | nein |
Gültig seit Mai 2014:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht Straftat) | 1 Punkt | 80 Euro | nein |
... und gefährdeten dadurch andere Verkehrsteilnehmer | 1 Punkt | 100 Euro | nein |
... und es kam zum Unfall | 1 Punkt | 120 Euro | nein |
Gültig bis April 2014:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Fahr-
verbot |
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht Straftat) | 4 Punkte | 80 Euro | nein |