Verhaltensregel Fußgängerüberweg, Zebrastreifen
 

Fußgängerüberweg, Zebrastreifen StVO
Parken, Halten, Mindestabstand, Radfahrer...


Die Verhaltensregeln, z. B. Parken und Halten hinter dem Zebrastreifen, Mindestabstand vor dem Fußgängerüberweg sind laut Paragraf 26 der StVO klar definiert. Auch für Fahrradfahrer gibt es klare Regeln, werden diese missachtet, finden Sie hier die Bußgelder und Punkte.

Wer muss am Zebrastreifen anhalten?
An Fußgängerüberwegen sind Motorrad-, LKW- und Autofahrer verpflichtet, Fußgänger sowie Fahrende von Rollstühlen das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Ebenso darf man sich den Fußgängerwegen mit PKW, Motorrad oder Lastwagen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und falls erforderlich, selbstverständlich anhalten und warten.
Bei Missachtung drohen de Fahrerin bzw. dem Fahrer Bußgeld und eventuell ein Punkteeintrag in Flensburg.

Zebrastreifen- und Fußgängerüberweg-Richtlinien laut der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO:
Sie haben einen Bevorrechtigten am Zebrastreifen oder auf einem Fußgängerüberweg behindert, dann drohen Ihnen folgende Bußgelder und Punkte:
StVO-Reform - Seit 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.


Gültig seit November 2021:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Sie fuhren auf den Fußgängerüberweg, obwohl der Verkehr stockte 0 Punkte 25 Euro nein
Sie halten auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand 0 Punkte 100 Euro nein
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 1 Punkt 110 Euro nein
Sie parken auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand 0 Punkte 100 Euro nein
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 1 Punkt 110 Euro nein
Sie fahren als Fahrradfahrer in eine nicht freigegebene Fußgängerzone oder auf einem Gehweg 0 Punkte 15 Euro nein
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 0 Punkte 20 Euro nein
Sie fahren mit dem Fahrrad in einer freigegebenen Fußgängerzone oder auf einem Gehweg mit mehr als Schrittgeschwindigkeit 0 Punkte 15 Euro nein
Sie haben auf einem Geh- und Radweg die Geschwindigkeit nicht an den Fußgänger angepasst 0 Punkte 35 Euro nein
Sie haben als Radfahrer Fußgängern am Zebrastreifen das Überqueren nicht ermöglicht 0 Punkte 40 Euro nein

Gültig seit November 2021:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht Straftat) 1 Punkt 100 Euro nein
... und gefährdeten dadurch andere Verkehrsteilnehmer 1 Punkt 110 Euro nein
... und es kam zum Unfall 1 Punkt 120 Euro nein

Seit Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister. Bußgelder wurden erhöht und der Punktestand neu errechnet, so auch für die Ordnungswidrigkeit "Missachtung der Zebrastreifen und Fußgängerwege".

Gültig seit Mai 2014 bis 08. November 2021:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
Sie fuhren auf den Fußgängerüberweg, obwohl der Verkehr stockte 0 Punkte 5 Euro nein
Sie halten auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand 0 Punkte 10 Euro nein
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 0 Punkt0 15 Euro nein
Sie parken auf einem Fußgängerüberweg oder davor mit weniger als 5 Metern Abstand 0 Punkte 15 Euro nein
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 0 Punkte 25 Euro nein
Sie fahren als Fahrradfahrer in eine nicht freigegebene Fußgängerzone oder auf einem Gehweg 0 Punkte 15 Euro nein
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 0 Punkte 20 Euro nein
Sie fahren mit dem Fahrrad in einer freigegebenen Fußgängerzone oder auf einem Gehweg mit mehr als Schrittgeschwindigkeit 0 Punkte 15 Euro nein
Sie haben auf einem Geh- und Radweg die Geschwindigkeit nicht an den Fußgänger angepasst 0 Punkte 15 Euro nein
Sie haben als Radfahrer Fußgängern am Zebrastreifen das Überqueren nicht ermöglicht 0 Punkte 40 Euro nein

Gültig seit Mai 2014:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht Straftat) 1 Punkt 80 Euro nein
... und gefährdeten dadurch andere Verkehrsteilnehmer 1 Punkt 100 Euro nein
... und es kam zum Unfall 1 Punkt 120 Euro nein


Gültig bis April 2014:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht Straftat) 4 Punkte 80 Euro nein

Wichtige Informationen rund um das Thema Fußgängerüberwege und Zebrastreifen:
Erstklässler müssen erst das sichere Verhalten im Straßenverkehr lernen - An Zebrastreifen müssen Autofahrende anhalten und Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Fahrbahn erkennbar überqueren wollen, über die Straße lassen.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
A-Verkehrsverstöße - Die Liste der A-Delikte ist umfangreich, Nichtbeachten der Vorfahrt gehört ebenso dazu wie falsches Überholen, zu schnelles Fahren über Zebrastreifen, in unübersichtlichen Kurven oder an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen und Bahnübergängen. Und natürlich gehören auch Geschwindigkeitsverstöße dazu.
Wie kommt man sicher durch die Dunkelheit? - Dunkelheit bedeutet für Fußgänger, Rad- und Autofahrer ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr. Experten geben Tipps, wie sich vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger schützen können. Straßen sollten nur an Ampeln, Zebrastreifen, Mittelinseln oder Überwegen an gut einsehbaren Stellen überquert werden. Handzeichen und Blickkontakt sorgen zusätzlich für mehr Sicherheit. Weitere Sicherheit bietet beispielsweise auch eine Warnweste.
Wer hat Vorrang am Zebrastreifen? - Wer als Radfahrer an einem Zebrastreifen die Straße überqueren will, sollte absteigen und das Fahrrad schieben. Andernfalls haben Radler nämlich keinen Vorrang vor den anderen Fahrzeugen.
Wie schnell darf man fahren, wenn Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist? - Autofahrer sollten den Wagen rollen lassen, und zwar im ersten Gang. Wer sich nicht an eine vorgegebene Schrittgeschwindigkeit hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro bis zu 80 Euro und im letzteren Falle mit einem Fahrverbot rechnen.
Radverkehr 2020 laut StVO - Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte bestimmte Regeln kennen. In der Straßenverkehrsordnung gibt es 2020 wichtige Änderungen im Radverkehr. Beispielsweise müssen Autofahrer Radfahrern an Zebrastreifen nur Vorfahrt gewähren, wenn sie absteigen und das Bike schieben. Ferner müssen Autofahrer beim Überholen von Fahrradfahrern innerorts mindestens einen Abstand von 1,5 Metern, außerorts von 2 Metern halten.
"Smombie"-Alarm - Durch die Nutzung ihres Smartphones bringen sich nicht nur Autofahrer in tödliches Gefahr, auch für Fußgänger kann diese Ablenkung schreckliche Folgen haben. Der US-Bundesstaat Hawaii erließ bereits das Gesetz, wonach Fußgänger circa 30 Euro Strafe zahlen müssen, wenn sie beim Überqueren einer Straße auf ihr Handy starren.
Regeln für Lastenräder - Wenn Sie mit einem Lastenrad unterwegs sind, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Lastenräder mit oder ohne Tret-Unterstützung bis max. 25km/h gelten rechtlich als Fahrräder. Das bedeutet, die Pflichten und Rechte für Radfahrer gelten auch für die Lastenräder-Fahrer. Unter anderem dürfen Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in einem Lastenrad befördert werden, wenn in der Transportbox ein geeigneter Sitz, möglichst mit Sicherheitsgurt, vorhanden ist. Ohne einem geeigneten Sitz wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Beim Halten und Parken auf Gehwegen dürfen Fußgänger nicht behindert werden, ansonsten droht ebenfalls eine Geldstrafe.
Gehweg, Fußgänger- und Radweg - Wer darf wo fahren und was bedeuten die blauen Radwegschilder, die Schutz- und Radfahrstreifen sowie Zusatzzeichen für Fußgänger, Skater und Radler? Inline-Skater dürfen nicht nur auf Gehwegen fahren, sie müssen es sogar. Erwachsene Radfahrer hingegen dürfen nicht auf Gehwege fahren, es sei denn, sie schieben das Fahrrad. Bei Nichtbenutzung des vor¬handenen, beschilderten Radwegs muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro rechnen.
Rollstuhlfahrer und Fußgänger am Zebrastreifen - An den mit breiten weißen Streifen und blauen Verkehrszeichen markierten Übergängen haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang, das bedeutet, Motorrad-, Auto- und auch Radfahrer müssen stehenbleiben. Anders verhält es sich bei Straßenbahnen, diese haben in der Regel auch am Zebrastreifen Vorfahrt.
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Fußgängerschutz wird ab 2016 Pflicht.
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